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Geschrieben von KomatsuChrisi am 19.01.2008 um 16:51:

  Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen?

Darf man in Deutschland mit einem Mobilbagger ohne Verstellausleger, sprich mit Monoblock nicht auf öffentlichen Straßen fahren? Wenn ja warum?


Vielleicht kann ja einer was genaueres dazu schreiben!? zwinker

PS: Ich weis es, aber ein bestimmter User wills mir einfach net glauben lach zwinker



Geschrieben von Ewk am 19.01.2008 um 17:44:

 

Da gibt es ein Gesetz...das sagt das der Abstand zwischen Lenkrad-Mitte bis zur Auslegerspitze....3,29m glaub Ich...weiß den genauen Abstand nicht mehr...Ist der Abstand größer....ist das Befahren auf Öffentlichen Strassen untersagt rtfm



Geschrieben von Pieper am 19.01.2008 um 18:39:

 

Warum?

Wenn der Bagger durch Kurven fährt "hängt" der Arm vorne ziemlich weit über. Er ist auf der anderen Straßenseite oder im Gebüsch. Deswegen darf man so nicht fahren böse

Gruß Christoph



Geschrieben von Bagger Manne am 19.01.2008 um 18:45:

 

Zitat:
Original von Ewk
Da gibt es ein Gesetz...das sagt das der Abstand zwischen Lenkrad-Mitte bis zur Auslegerspitze....3,29m glaub Ich...weiß den genauen Abstand nicht mehr...Ist der Abstand größer....ist das Befahren auf Öffentlichen Strassen untersagt rtfm


Das, was Tino hier geschrieben hat, kann ich nur bestätigen. Ich habe dass genau so gelesen! jo



Geschrieben von s1900 am 19.01.2008 um 18:54:

 

das hatten wir doch schon mal in einem anderen thread :

in deutschland gibt es für alles vorschriften. wisst ihr doch ;-)
darunter ist auch eine, die besagt daß der äußerste punkt eines fahrzeuges in fahrtrichtung nicht mehr als 3,50m von der lenkradmitte entfernt sein darf.

die einhaltung dieser vorschrift ist bei baggern nur mit einem verstellausleger zu erreichen.

ausnahmen bestätigen die regel, zb. bei gradern oder schleppern (traktoren) mit entsprechenden anbaugeräten vorne dran. dann muss entweder ein vorausfahrendes begleitfahrzeug dazu oder die sichtverhältnisse müssen durch andere technische möglichkeiten hergestellt werden (kamera).

hier hat die straßenmeisterei seit letztem jahr einen schlepper mit schneepflug im einsatz, der deutlich über der 3,50m-regel liegt. daher wurden dort kameras installiert, die bei einfahrten in kreuzungen die sicht herstellen sollen. wie das allerdings im winterdienst funktioniert, wenn schneeverwehungen am/hinterm pflug gar nicht zu vermeiden sind, kann sich jeder vorstellen. da kann der fahrer nämlich dann an jeder kreuzung aussteigen und die linsen putzen. oder gleich in den kreuzungsbereich schauen.

die sache geht halt immer nur so lange gut, bis es richtig scheppert hmm und dann interessiert es keinen richter, ob die linsen sauber waren oder nicht. hurra deutschland.



Geschrieben von Sebi am 20.01.2008 um 22:36:

 

Zitat:
Original von s1900
hier hat die straßenmeisterei seit letztem jahr einen schlepper mit schneepflug im einsatz, der deutlich über der 3,50m-regel liegt. daher wurden dort kameras installiert, die bei einfahrten in kreuzungen die sicht herstellen sollen. wie das allerdings im winterdienst funktioniert, wenn schneeverwehungen am/hinterm pflug gar nicht zu vermeiden sind, kann sich jeder vorstellen. da kann der fahrer nämlich dann an jeder kreuzung aussteigen und die linsen putzen. oder gleich in den kreuzungsbereich schauen.


Die Kamera die wir drin hatten in unserem Atego hatte eine Reinigungsfunktion d.h. man konnte den Schneematsch der sich beim fahren mit Pflug gebildet hatte einfach runterspülen. Denke mal das wird bei den genannten Kameras nicht viel anders sein.



Geschrieben von matz fatz am 21.01.2008 um 16:08:

 

also in der betriebsanleitung von meim mobilbagger steht was von 3 metern vom lenkrad aus daumen



Geschrieben von KomatsuChrisi am 21.01.2008 um 16:12:

 

Danke für die Antworten, ich denke damit Versteht das jeder zwinker



Geschrieben von Icemann am 21.01.2008 um 19:14:

 

Das hätte ich gern mal in Bildern! jo

Es tock die Deutschen Gesetze



Geschrieben von Terex am 27.04.2009 um 21:09:

 

Es sind 3500 mm von Lenkradmitte bis zum äussersten Punkt der Ausrüstung.
Da ein Monoblock diese Maße nie erreichen kann,darf man ihn hierzulande nicht auf öffentlichen Strassen bewegen.
Anders ist das in Holland und den Niederlanden....................so habe ich das mal gehört.
Gruss Terex


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