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Geschrieben von Usergeloescht280612 am 13.01.2009 um 15:45:
Führerscheinverlängerung
Hallo zusammen,
im April läuft mein Führerschein der Klassen C und CE aus. Wer kann mir sagen, wie ich für eine Verlängerung vorgehen muß? Einfach zum Haus-, und Augenarzt, oder muß ich erst zur Führerscheinstelle?
Danke im Voraus!
Gruß, Unterflur!
Geschrieben von Beton-Chaffeur am 13.01.2009 um 16:14:
Servus
Ich kann dir nur sagen wies bei uns in Bayern aufm Land ausschaut : Und zwar bin ich zum Hausarzt gegangen und zum Augenarzt , mit diesen Attests einem neuen Passbild und dem alten Führerschein bin ich dann ins Rathaus , und hab da einen Antrag auf verlängerung des Führerscheins gestellt . Dass kostet ca 8€ wenn ich mich richtig erinnere . Nach ein paar Tagen kommt Post vom Landratsamt dass der Führerschein zur Abholung bereit liegt und da muss mann nochmal so 40€ bis 50€ bezahlen damit er dir ausgehändigt wird .
Der alte wird an Ort und Stelle gegen den neuen ausgetauscht .
So wars bei mir 2006 . Kann natürlich von Land zu Land wieder anders sein
gruß Tobi
Geschrieben von bazille am 13.01.2009 um 16:33:
Hallo
Ich war Heute auf dem Gesundheitsamt, dort werden die normalen Untersuchungen und der Sehtest in einem Aufwasch gemacht. Kostet 102euro. Die Untersuchungsergebnisse sind direkt auf die Führerscheinstelle geschickt worden. Dann war Ich mit neuem Passbild auf der Führerscheinstelle, Antrag ausgefüllt und jetzt heisst es warten.
Geschrieben von ZW-Specialist am 13.01.2009 um 16:56:
Hallo zusammen...
...die Info hier finde ich super...
...ich bin nächstes Jahr auch dran, da weiss ich wenigstens, was auf mich zukommt...
Geschrieben von R.Müller am 13.01.2009 um 17:03:
Wie ist das eigentlich mit der 7,5 Tonnen Klasse ?
- Braucht man da auch eine Fahrerkarte ?
- Muss man da auch jedes Jahr neu Beantragen ?
- Auch zu Ärzten und Ämter rennen ?
- Bleibt 7,5 Tonnen bestehen oder verfällt das auch wen man nicht verlängert ?
Geschrieben von Luispold am 13.01.2009 um 17:19:
RE: Führerscheinverlängerung
Zitat: |
Original von Unterflur
Hallo zusammen,
im April läuft mein Führerschein der Klassen C und CE aus. Wer kann mir sagen, wie ich für eine Verlängerung vorgehen muß? Einfach zum Haus-, und Augenarzt, oder muß ich erst zur Führerscheinstelle?
Danke im Voraus!
Gruß, Unterflur! |
Führerscheinstelle anrufen und nach einem geeigneten Arzt fragen. Die wissen wer in Deiner Nähe ist.
Nicht jeder Hausarzt darf das! Arbeitsmediziner haben die Lizenz darfür.
Geschrieben von thomas d am 13.01.2009 um 17:51:
@ R. Müller:
a) Mit der früheren Klasse 3 kannst du immer noch Fahrzeuge lenken bis 7,49 to.Dieses kann niemand verwehren da wir in Deutschland ein Besitzstandsrecht haben.
b) Mit der Fahrerkarte hat das nichts zu tun,sobald das Fahrzeug einen Digitalen Tacho hat,möglich auch bei 2,8to ,wird die Fahrerkarte benötigt.
c) Bei Verlängerung ab dem fünfzigsten Lebensjahr,Amtsarzt aufsuchen,dann zur Führerscheinstelle und die Sache läuft.
D) Die Zertifizierung kommt,mehr dazu im Internet unter BKrFQG ( das wird hier zu lang)
mfG Thomas D.
Geschrieben von Benjamin am 13.01.2009 um 17:55:
Vorher auch evtl. mal verschiedene Ärzte anrufen und nach dem Preis fragen! Preisspannen von 80,- bis knapp 200 EUR waren hier bei den Ärzten 2006 drin.
Geschrieben von CATSteffen am 13.01.2009 um 17:56:
am besten bei der Führerscheinstelle anrufen
dort fragen was die alles benötigen z.B
Sehtest Höhrtest körperliche Fitness Passbilod und in der Regel 6-8 Wochen Vorlauf.
In Esslingen geht man am Besten in ein Betriebsarztzentrum die haben die richtigen Formulare und machen dann die Tests.
kosten in Esslingen für das ärztliche ca 80 € und dann die Führerscheinstelle nochmal ca. 40 €
Die Fahrerkarte muß ebenfalls verlängert werden.
mehr darunter unter
TÜV
Geschrieben von CATSteffen am 13.01.2009 um 18:03:
hab grad nen Auszug gefunden :
Fahrerlaubnisklassen nach dem neuen Recht (nach dem 01.01.1999)
* Klasse C1, C1E bis zum 50. Lebensjahr (nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre befristet)
* Klasse C, CE für 5 Jahre befristet
Fristen:
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen, ohne dass eine neue Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird, nur möglich, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
Erforderliche Unterlagen:
* gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
* Lichtbild (35 mm x 45 mm, im Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als ein halbes Jahr)
* Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbeizeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens, ggf. betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) (nicht älter als zwei Jahre)
* Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung (nicht älter als ein Jahr)
* den alten Führerschein
* Antragsformular (LKW)
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