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--- > Führerscheinklasse BE demnächst bis 7,5t (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=28922)


Geschrieben von Schaeff SKB1000 Toby am 11.06.2009 um 17:15:

  > Führerscheinklasse BE demnächst bis 7,5t

Hallo,

habe gehört, dass man demnächst mit der führerscheinklasse BE Fahrzeuge bis 7,5 tonnen fahren darf. stimmt das und wann wird es geändert?




mfg toby



Geschrieben von Icemann am 11.06.2009 um 17:26:

 

Augen

ahnung ahnung ahnung



Geschrieben von Bagger-Horli am 11.06.2009 um 18:04:

 

Sorry, aber das kann ich erst glauben wenn ichs sehe rtfm rtfm
Ich glaub nicht dass sowas kommt nein Wenn sich da was ändert dann wohl eher in die andere Richtung Abgelehnt
( Vielleicht dann pro Reifen eine extra Prüfung oder so...) Mus ja schließlich richtig Deld kosten rtfm schimpf tock
Grüsse



Geschrieben von LKW-Stefan am 11.06.2009 um 18:18:

 

du darfst mit BE fahren: Zugfahrzeug max. 3,5t Gesamtgewicht
und Anhänger unbegrenzt.

Mit 7,5t hat das überhaupt nix zu tun. BE ist ein reiner Anhängerführerschein!



Geschrieben von Enton am 11.06.2009 um 18:22:

 

winke
Ich Denke mal das bezieht sich auf das Führen von Fahrzeugen des
Katastrophenschutzes ( Feuerwehr,THW,DRK usw. ).

Zitat Landesfeuerwehrverband Bayern:

Seit der Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in
deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen Pkw- und Lkw klassen nicht mehr wie bisher bei 7,5 Tonnen, sondern bei 3,5 Tonnen. Die meisten Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge haben jedoch zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die EU-Führerscheinrichtlinie lässt aber generell Ausnahmen für Katastrophenschutzfahrzeuge zu.



Geschrieben von maxwild-fan am 11.06.2009 um 18:43:

 

Zitat:
Original von Enton
winke
Ich Denke mal das bezieht sich auf das Führen von Fahrzeugen des
Katastrophenschutzes ( Feuerwehr,THW,DRK usw. ).

Zitat Landesfeuerwehrverband Bayern:

Seit der Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in
deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen Pkw- und Lkw klassen nicht mehr wie bisher bei 7,5 Tonnen, sondern bei 3,5 Tonnen. Die meisten Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge haben jedoch zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die EU-Führerscheinrichtlinie lässt aber generell Ausnahmen für Katastrophenschutzfahrzeuge zu.


Jo habe es auch von einem Kommandanten aus unserer Gegend mitbekommen, dass dieses Gesetz kommen wird.



Geschrieben von Stabo am 11.06.2009 um 18:57:

 

Hallo Stefan
Ich meine zu wissen, das du da falsch liegst B= 3,5 T BE= gesamt 3,5T wobei der Anhänger 750 Kg überschreiten darf.



Geschrieben von LKW-Stefan am 11.06.2009 um 19:00:

 

Zitat:
Original von Stabo
Hallo Stefan
Ich meine zu wissen, das du da falsch liegst B= 3,5 T BE= gesamt 3,5T wobei der Anhänger 750 Kg überschreiten darf.


du darfst mit dem BE Fahrzeuge führen, die ein zulässiges Gesamtgewicht
von 3,5t haben maximal. (Bezieht sich auf das Zugfahrzeug!)
Das Maximale Gewicht das Anhängers ist hier völlig egal.

Du darfst somit auch mit dem BE einen Unimog, abgelastet auf 3,5t fahren
mit einem Anhänger von 15t hinten dran!



Geschrieben von Uritrans am 11.06.2009 um 19:02:

 

Ich weiss nich wie das Ganze in Deutschland geregelt ist in der Schweiz darfst Du mit BE sicher mit 7 Tonnen Gesamtzuggewicht fahren 3.5t Zugfahrzeug 3.5t Anhänger.
Alles was schwerer ist benötigt C1 oder C/CE
C1 gilt aber auch für Feuerwehrfahrzeuge bis 40 Tonnen (Nur wie lange noch?)
Das kann sich ja täglich ändern.



Geschrieben von eifelanner2006 am 11.06.2009 um 20:29:

 

Die Führerscheinänderung hat nur was mit dem Fahren von Feuerwehrfahrzeugen bis 7,5t was zu tun.Weil sind sonst keiner mehr die Fahrzeuge fahren darf. So ähnlich habe ich es mal in einer Zeitung gelesen.
Lasse mich aber auch gerne anders belehren.Vielleicht ist es auch von Bundsland zu Bundesland unterschiedlich.


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