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Geschrieben von Baggerkutscher am 25.06.2009 um 19:02:
Mobilbagger plus Anhänger???
Mahlzeit,
ich habe die Suchfunktion benutzt , aber nichts gefunden. Oder blind
Darf ich in good old Germany einen kleinen Anhänger hinter meinem Bagger herziehen, wo ich meine Anbauteile drauf habe??? Löffel Gabel usw...???
Wenn ja was muss ich denn alles machen, ausser Licht und eine Hängerkupplung ??? In Holland fahren viele Mobilbagger auch mit Hänger.
Grüße Carsten
Geschrieben von matthias-w. am 25.06.2009 um 19:22:
RE: Bagger plus Anhänger???
Zitat: |
Original von Baggerkutscher
Mahlzeit,
ich habe die Suchfunktion benutzt , aber nichts gefunden. Oder blind
Darf ich in good old Germany einen kleinen Anhänger hinter meinem Bagger herziehen, wo ich meine Anbauteile drauf habe??? Löffel Gabel usw...???
Wenn ja was muss ich denn alles machen, ausser Licht und eine Hängerkupplung ??? In Holland fahren viele Mobilbagger auch mit Hänger.
Grüße Carsten |
Du musst den Anhänger halt nur vom TÜV abgekommen bekommen und kannst dan mit Nummerschild am Anhänger auf der Straße fahren.
gruß Matze
Geschrieben von Biber93 am 25.06.2009 um 19:50:
guten Abend!
jedoch bleibt wahrscheinlich noch anzumerken, dass das gewicht für einen ungebremsten Anhänger wahrscheinlich recht nieder ist, da die Bremsanlage des Baggers normalerweise auf das Baggergewicht abgestimmt ist.
Der Bagger, den Matthias gepostet hat, hat glaube ich, wie man in einem anderen Thema schonmal sehen konnte (weiß aber nicht mehr wo) eine Druckluftbremsanlage verbaut hat.
Ab wieviel kg Anhängelast diese Regelung gilt, kann ich dir leider nicht sagen, vielleicht kann dir da Volvo weiterhelfen.
Die Druckluftanlage ist bestimmt dann auch wieder mit Abnahmen vom TÜV usw. verbunden. Das dürfte aber klar sein.
Gruß Tobias
Geschrieben von dokafahrer83 am 25.06.2009 um 21:01:
Es gab hier schon mal einen Thread in dem man (ich glaub nen Liebherr) Bagger gesehen hat, in voller Fahrt mit Anhänger!
Grüße...
Geschrieben von speedy25 am 25.06.2009 um 22:06:
hier ich hab noch eien Löffelanhänger zu meienem Bagger
Geschrieben von Baggerkutscher am 25.06.2009 um 22:21:
Nabend,
@speedy25
genau soetwas meinte ich, nur ohne Maulkupplung sondern eine normale Hängerkupplung vom Auto.Wir haben noch einen kleinen 2 Tonnen Tandem Hänger mit Auflaufbremse,was mir ja reichen würde.
Ich würde mir dann eine Anhängerkupplung unterm Schild anbauen,so das ich die auch abnehmen könnte.
Frage ist nur, was die Grünen sagen,wenn ich mit einem angemeldeten Anhänger losziehe und angehalten werden .
Einfach machen und schauen was passiert
Schönen Abend noch
Geschrieben von Biber93 am 26.06.2009 um 12:54:
Zitat: |
Original von Baggerkutscher
Nabend,
@speedy25
genau soetwas meinte ich, nur ohne Maulkupplung sondern eine normale Hängerkupplung vom Auto.Wir haben noch einen kleinen 2 Tonnen Tandem Hänger mit Auflaufbremse,was mir ja reichen würde.
Ich würde mir dann eine Anhängerkupplung unterm Schild anbauen,so das ich die auch abnehmen könnte.
Frage ist nur, was die Grünen sagen,wenn ich mit einem angemeldeten Anhänger losziehe und angehalten werden .
Einfach machen und schauen was passiert
Schönen Abend noch |
Ich denke so dürfte das kein Problem geben, eine mir bekannte Firma fährt auch mit einem O&K mit Kugelkopfkupplung einen 1,5 Tonnen Tandem mit Auflaufbremse durch die Gegend und so weit ich weiß haben die Grünen da nichts dagegen.
Gruß Tobias
Geschrieben von dokafahrer83 am 26.06.2009 um 18:39:
so was kann man ja vorher abklären, bevor es nachher mächtig eins auf die Mütze gibt! Z.B. beim TÜV!!!
Geschrieben von kramer112sl am 26.06.2009 um 18:43:
knapp: § 3 FZV (
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__3.html
nur bei zulassungsfreien Anhänger bleibt es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungsfrei und als Gerätewagen im Lohndresch eingesetzt wird:
§ 2 der 6 AusnVSTVZO
Abweichend von § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genügt bei Gerätewagen in Lohndreschbetrieben, wenn sie nur für Zwecke dieser Betriebe verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 1 und 5 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gelten entsprechend.
bei zulassungspflichtigen Anhänger wird aus dem Bagger eine Zugmaschine und damit muss der Bagger zugelassen werden.
Geschrieben von Baggerkutscher am 26.06.2009 um 20:01:
Hallo,
das bedeutet wenn ich mir einen Anhänger selber bastel darf ich den fahren.
Wenn ich aber einen mit Nummernschild fahre,den wir aufm Hof stehen haben dann nicht ???
Wie soll ich das verstehen????
Grüße
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