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Geschrieben von der_Maschinist am 01.03.2006 um 17:48:
Führerschein Lkw
Ich habe mal ne dumme Frage!
Ich habe vor fast 5 Jahren den Lkw-Führerschein gemacht. Und leider bin ich schon in den EU-Führerschein reingerutscht.
Dadurch habe ich das Pech und muss alle 5 Jahre zum Arzt und meine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. Danach muss ich zur Führerscheinstelle und einen neuen Führerschein beantragen.
Das alles kostet mich nicht nur Zeit sondern auch ne Menge Geld (87€ für den Arzt, 42,60€ Führerscheinstelle und nochmal 10€ für die Fotos).
Da ich aber auch den Führerschein für die Arbeit brauche bin ich ja der Meinung, daß mir meine Firma diese unkosten erstatten müsste.
Nur leider sieht der Chef das nicht so.
Gibt es dafür nicht Irgendeine Regel, dass mir dieses Geld erstattet wird? Oder kann man das von irgendwoanders wiederbekommen?
Gruß Manuel
Geschrieben von derHeisinger am 01.03.2006 um 17:54:
Klär das mal mit Deinem Steuerberater ab. Ich glaube Du kannst das irgendwie als Werbungskosten geltend machen. Das müsste so ähnlich sein, als würdest Du Deine Arbeitsklamotten selbst kaufen, welche Du auch steuerlich geltendmachen kannst. Du musst nur akriebisch alle Belege, Quittungen sammeln und am Jahresende den Unterlagen zu Deiner Einkommensteuererklärung beifügen.
Wie gesagt, frage mal Deinen Steuerberater.
MfG
Andreas
Geschrieben von der_Maschinist am 01.03.2006 um 18:00:
Ein Steuererklärung habe ich leider noch nie gemacht bzw. machen lassen.
Und bei meiner Firma muss ich mir die Klamotten auch selber kaufen, wobei für uns auch Kleiderordnung besteht. Also nur in Firmenanzügen arbeiten.
Gruß Manuel
Geschrieben von Terex-Robin am 01.03.2006 um 18:18:
Was ist denn das für eine Firma???????????
Geschrieben von der_Maschinist am 01.03.2006 um 18:30:
Tja was soll ich dazu sagen?
Aber eigentlich ist das eine der größeren und guten Firmen.
Nur in ein paar beziehungen sind die ein wenig komisch drauf.
Geschrieben von derHeisinger am 01.03.2006 um 18:41:
Also mal folgendes zu den Klamotten bzw. Arbeitsschuhen und sonstige persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Der Arbeitgeber stellt in der Regel einen kompletten Satz pro Jahr dem Angestellten kostenlos zur Verfügung, d.h. einpaar Arbeitsschuhe in der Regel S3 (Stahlsohle, Stahlkappe, griffige und Ölbeständige Sohle), wenn von der BG gefordert auch einen Schutzhelm. Dieser Helm ist im Normalfall maximal 5 Jahre zu gebrauchen. Danach wird dieser ausgesondert. Achtung in jedem Helm ist ein Herstellungsdatum abgedruckt. Wer einen Helm selbst im Fachgeschäft kauft, sollte vorher einen Blick auf die Innenseite des Helms werfen, nicht dass er einen "neuen" Helm kauft, welcher allerdings schon 2 oder 3 Jahre alt ist und die ganze Zeit im Regal/Lager lag.
Arbeitshandschuhe werden immer vom Arbeitgeber gestellt.
Im Winter muss sogar der Arbeitgeber entsprechende Winterbekleidung zur Verfügung stellen, gleiches gilt auch für Regenbekleidung.
Bei Brillenträger kann es sogar sein, dass der Arbeitgeber eine Arbeitsbrille mit Sehstärke stellt/stellen muss. Kommt allerdings auf die Art der Tätigkeit an, wie z.B. bei Schweißer, Schlosser usw.
Wenn die Firma eine "Firmenuniform" fordert, so wird diese ebenfalls vom Arbeitgeber gestellt. Dieser macht in der Regel einen Servicevertrag mit einer Firma für Berufsbekleidungen. Dann bekommt der Arbeiter allerdings mehrere Sätze der Berufsbekleidung, um so ständig wechseln zu können. Bei Beschädigung, oder wenn die Klamotten zu klein geworden sind, werden diese dann wieder von dem Servicebetrieb repariert, gewaschen und/oder getauscht. Bei dieser Art der Berufsbekleidung wird allerdings monatlich ein gewisser Betrag vom Lohn/Gehalt abgezogen.
Geschrieben von LKW-Stefan am 02.03.2006 um 18:35:
doch muss er.
Der LKW Führerschein gilt nur noch 5 Jahre. Danach muss man zur
Untersuchung und der Schein verlängert werden.
Das gilt nur für Leute die den Schein neu gemacht haben (also EU Führerschein)
Für Leute, die den alten 2er Schein haben, gilt diese Regelung erst ab dem
50. Lebensjahr!
Geschrieben von tga-basti am 02.03.2006 um 18:38:
Ja das past schon, alle die den führerschein nach ( i denk 2000) gemacht haben müssen alle fünf jahre hin, und alle die jetz über 50 sind a alle 5 jahre.
Und diejenigen die den schein vor dieser neuen regelung gemacht haben müssen a erst ab 50 zur untersuchung.
Ich denke die regelung ist 1999 oder 2000 gekommen weis ich leider nicht mehr genau, alle die vor diesen zeitpunkt gemacht haben müssen erst ab 50 und dann alle 5 jahre zum doc und alle die danach gemacht haben alle 5 jahre (gehöre a zu diesen "unglücklichen" die alle 5 jehre müssen
Geschrieben von Der Ede am 02.03.2006 um 19:14:
was kostet so ein Eu LKW schein zur zeit überhaupt?
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