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Geschrieben von hammelfahrer am 07.01.2011 um 09:10:

  ehem. Übertragungungswagen

Hallo LKW-Fangemeinde,

wir möchten uns erst einmalvorstellen. Wir m/48 und w/46 aus dem Taunus. haben uns einen ehemaligen Ü-Wagen der zum WOMO umgebaut wurde, gekauft.
Das Fahrzeug war 20 Jahre beim NDR unterwegs und es wurde u.A. die Sesamstraße darin produziert.
Vor etwa 6 Jahre wurde das Fahrzeug durch die Fa.Hobby professionell zum WOMO umgebaut und auch auf 7,49 t abgelastet (wichtig für meine Frau).
Jetzt haben wir einige Fragen, können wir das Fzg mit H-Kennzeichen Zulassen oder nicht (Baujahr 4/81), und ist es möglich, zusätzlich Luftfedern/Bälge einzubauen und kann ich mit PÖL fahren.

Mfg
Joachim und Andrea



Geschrieben von henning am 07.01.2011 um 14:09:

 

Moin -

wenn es "mit rechten Dingen zugeht", dann dürfte ein H-Kennzeichen ausgeschlossen sein. Auch dann, wenn das äußere Erscheinungsbild nur wenig (oder garnicht?) verändert wurde.

Die Ablastung auf 7,49 t wundert mich - mit Reisegepäck und vollem Tank dürfte das eng werden?

Henning



Geschrieben von hammelfahrer am 07.01.2011 um 14:15:

 

Hallo,

das mit den 7,49t geht nur dadurch, weil bis auf das Führerhaus alles aus GFK ist. Ich habe lt.Brief 1.1t zuladung.

Mit dem H-Kennzeichen muss ich dann halt mal sehen. Der Vorbesitzer ist das FZG mit dem 07er gefahren.

Gruß
Joachim



Geschrieben von henning am 07.01.2011 um 14:22:

 

Hallo,

1100 kg - das ist ja ordentlich! Hätte ich nicht für möglich gehalten. Was ist das denn für ein Basistyp?

Aufbau aus GfK... war das beim Ü-Wagen schon der Fall? Das wäre schon die Voraussetzung schlechthin fürs H-Kennzeichen. Gleicher Aufbau wie damals, Einrichtung nur modifiziert bzw. abgespeckt, keine zusätzlichen Fenster.

Soweit ich weiß, müssen wesentliche Umbauten in den ersten 10 Jahren nach EZ abgeschlossen gewesen sein.


Henning winke



Geschrieben von hammelfahrer am 07.01.2011 um 14:27:

 

Hi Henning,

die Basis ist ein MB 1619. Wie meinst Du das denn mit dem H und GFK. Das einzige was aussen verändert wurde ist, dass die Klimageräte vom Dach verschwunden sind. Der hatte nähmlich gleich 5 Stück drauf. Habe im aufbau jetzt eine Unterflur Klima drin.

Zitat:
Soweit ich weiß, müssen wesentliche Umbauten in den ersten 10 Jahren nach EZ abgeschlossen gewesen sein.


Was meinst Du mit den wesentlichen Umbauten oder was ist damit gemeint ?

Gruß
Joachim



Geschrieben von Burglöwe L11 Unterflur am 07.01.2011 um 14:29:

  H

moin,
warum soll das nicht gehen,ein grossteil der "scenefahrzeuge" z.b. der lemmermann commodore oder der gelbe kaelble sind auch optisch original ,innen ausgebaut und tragen das H ,das historische erscheinungsbild ist gegeben,zustand und erhaltungswürdigkeit auch....
gruss,mike.



Geschrieben von Burglöwe L11 Unterflur am 07.01.2011 um 14:32:

  Re: H

ich nochmal ,
ansonsten per pn melden habe prüfer mit augenmass an der hand.
gruss,mike.

p.s. ne zeitgenössische sesamstrassen / muppetwerbung muss natürlich dran zwinker



Geschrieben von henning am 07.01.2011 um 15:05:

 

Zitat:
Original von hammelfahrer

Was meinst Du mit den wesentlichen Umbauten oder was ist damit gemeint ?



Es klang für mich so, als sei der Aufbau geändert, also nicht ursprünglich komplett aus GfK (war ja auch nicht nötig, und aus "elektronischen" Gründen wäre ein Alu-Aufbau sicher nicht fehl am Platz gewesen).

Der Abbau der Klimageräte stellt mit Sicherheit keine Gefährdung des H-Kennzeichens dar! Mit ein paar Fotos des früheren Erscheinungsbildes (zum Beweis, daß keine zusätzlichen Fenster eingebaut wurden) sollte eine H-Zulassung dann schon möglich sein. Da brauchts dann auch nur einen "normalen" Prüfer...

@Mike: im Einzelnen kenne ich die genannten "Scenefahrzeuge" von innen nicht (bin ja kein Scene-Mitglied zwinker ). Es ist aber von Belang, ob die Wohneinrichtung nur "aufgeladen" ist oder fest mit dem Fahrzeug verbunden. Entscheidend - insbesondere für uns - ist natürlich das äußere Erscheinungsbild. Ohne die aufwendige Einrichtung des Kaelble würde "Tönne" das Auto sicher in der Garage lassen, was auch für einige ähnlich gelagerte Fälle gilt. Das sollte man natürlich mit bedenken.


Henning winke



Geschrieben von Ytransport am 07.01.2011 um 15:45:

 

nach Österreich gesetz H zulassung unmöglich.
aber als Wohnmobil umgehst du das Sontagsfahrverbot ohnedies.
und ein dermassen kühn abgelastetes kfz würde ich
mich hüten zu verändern (mindestnutzlastin Prozentsatz zum Eigengew.usw.)
Georg


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