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Geschrieben von M60 am 22.10.2011 um 19:51:

  Seilbaggertransport

Hallo zusammen,

früher wurden Seilbagger auf dem Tieflader sowohl mit Ausleger nach vorne, also über das Zugfahrzeug, als auch mit Ausleger nach hinten über den Tieflader überstehend transportiert. Mit Ausleger nach vorne war bei Kurvenfahrt gefährlich, wie ein Foto bei ig-fuchs.de (Opas Fotoalbum/Buehler) zeigt, wo der Ausleger eines Menck in das Fenster eines Hauses gekracht ist.
Meine Frage an die Spezialisten : Ist Tiefladertransport mit Ausleger nach vorne noch zulässig ? Wie weit darf der Ausleger nach vorne oder auch nach hinten überstehen ?

Gruß Christian



Geschrieben von Schlorg am 22.10.2011 um 20:28:

 

Hey Christian,

hier im Forum waren schonmal Bilder zu sehen, wo ein blauer HS852er (evtl. von Hülskens? ) glaub ich mit Ausleger nach vorn Transportiert wurde. Die waren aber auch schon ein paar Jahre älter. In Holland wohl noch eher üblich. Ich habe schon häufiger Fotos von Zugmaschinen mit extra niedriger Kabine gesehen, um eben den Ausleger oben drüber zu fahren.

Genaueres zur rechtlichen Lage kann ich leider nicht beitragen.

winke

Dave



Geschrieben von M60 am 22.10.2011 um 21:04:

 

Hi Dave,
ja die mit dem extra niedrigen Führerhaus sind Sattelzugtieflader. Ich dachte bei meiner Frage aber eher an Tiefladehänger und normalen LKW als Zugmaschine.
Gruß Christian



Geschrieben von schukie6 am 22.10.2011 um 21:29:

 

ich fahr mit henschel HS 140 , Tieflader und Fuchsseilbagger immer mit dem Ausleger nach vorne. Bin noch nie deshalb angehalten worden. Schorsch



Geschrieben von Tieflader am 22.10.2011 um 22:18:

 

winke

Der Ausleger ist aber relativ kurz, da wird es doch keine Probleme geben? daumen




Geschrieben von Rh6Fahrer am 23.10.2011 um 10:23:

 

Denke solange du mit dem Ausleger nicht über 4 Meter Höhe kommst und der Ausleger nicht über die Vorderkante vom LKW hinausragt wird es keine großen Probleme geben.


Wenn du mit dem Ausleger nach hinten fährst, musst du auf deine zulässige Gesammtzuglänge achten. Alles was über diese Abmessungen hinausgeht brauchst du ne Genemigung rtfm .



Geschrieben von Wehrhahn65 am 23.10.2011 um 12:51:

 

ich bin mit einem Bauunternehmen aufgewachsen, da dort mein Vater gearbeitet hatte und es gleich bei uns auf dem Hof lag

Die hatten 2 Wehrhahn Selbagger. Beim Transport wurde der Bagger per Abschleppstange an den MB 710 Kurzhauber angekuppelt, die Baggerschaufel lag im Kipperkasten und auf dem Bagger saß während der Fahrt der Baggerführer um Drehbewegungen des LKW auszugleichen. War immer spannend so etwas mit zuerleben als 5-6 jähriger.



Geschrieben von Tieflader am 23.10.2011 um 12:56:

 

großes Grinsen winke

So kenn ichs auch noch hier aus dem Revier!!



Geschrieben von M60 am 23.10.2011 um 18:53:

  Seilbaggertransport

Ja, das mit der Schleppstange kenne ich auch. Mich würde aber interessieren, ob der Ausleger bis Fahrerhaus des Zug-LKW gehen darf, wie oben behauptet, wenn der Bagger auf einem Tiefladehänger steht.



Geschrieben von Tieflader am 23.10.2011 um 20:17:

 

In D garantiert nicht, da er bei Kurvenfahrt weit rausragen würde, etwa in den Gegenverkehr. Das bekommst du nie zugelassen.


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