Geschrieben von PaPieRFeTZen am 25.02.2012 um 00:55:
Zusatzscheinwerfer am LKW
Hallo mal an die Runde,
Ich rede hier mal jetzt ein sehr heikles Thema an und zwar die Zusatzscheinwerfer.
Also als allererste mal Punkt 1:
Was zählt zum Standlich, was zum Fernlich?
Punkt 2:
Wieviele Scheinwerfer dürfen verbaut sein?
Ich hab mich jetzt die letzte halbe Stunde durch das Internet gekämpft
und komme zu dem Endschluss das ich soviele verbauen darf wie ich will,
solange ich nicht über die 75 Lichtgrenze komme.
Punkt 3:
Wie müssen die Scheinwerfer eingetragen sein/werden?
Wer macht das? Tüv und danach zum Landratsamt?
Punkt 4:
Wie kann ich die Scheinwerfer mit den LKW Scheinwerfern gleichstellen?
D.h. wenn zB ein Wackelkontakt ist oder so, das es mir dann im Display anzeiigt
das etwas nicht stimmt.
Punkt 5:
Wo zapfe ich am besten den Strom ab?
Ich hab mir überlegt, so ein mehrstück einzubauen, wo man so eine schraube
reindrehen muss das es kontakt bekommt. Also quasi sowas wie ein T - Stück.
Dann möchte ich ja 4 Scheinwerfer aufm dach haben. ich würd 2 am linken und 2
am rechten anschließen.
Punkt 6:
Wie stelle ich das ein das wenn ich Standlicht anmache die Leuchten, und wenn
ich das Fernlich anmache die Leuchten
Ich stelle mir da so ein bügel vor der dann so ungefähr ausschaut:
Rundumkennleuchte LampeLampeLampeLampeRundumkennleuchte
Wo wir schon bei Punkt 7 wären:
Wo kann ich den Stromabzapfen?
VLt. im Wageninneren irgendwo? weil ich ja diese mit einem Extra Schalter anmachen möchte.
Punkt 8:
Was für Kabel muss ich da verwenden?
Punkt 9:
Muss ich da nicht 2 kabel laufen lassen mit -/+ oder versteh ich das was Falsch?
Von dem komischen Mehrstecker bzw. T stück werd ich morgen mal ein Bild einstellen hab echt keine Ahnung mehr wie das heißt.
Scheinwerfer möchte ich diese verwenden:
http://www.ebay.de/itm/TOP-2x-ZUSATZSCHEINWERFER-FERNSCHEINWERFER-ZUSATZLEUCHTEN-LKW-PKW-GALENDEWAGEN-/250998789414?pt=Nutzfahrzeugteile&hash=item3a70b19526
(kaufe ich sicherlich nicht da

) jo, das wären mal die groben großen Fragen die mich noch abhalten.
Wie man ein Kabel verlegt weiß ich

und den rest bekomm ich so hin.
Also gut, bis denne
Grüße David
Geschrieben von thomas d am 26.02.2012 um 09:00:
Mit den zwei Hauptscheinwerfern hast du die Beleuchtungszahl von 75 schon erreicht. Also scheidet rein rechtlich jeder Lampenbügel aus.
Standlichtbirnen in den Scheinwerfern sowiso.
Das Einzige was geht sind Arbeitsscheinwerfer , die werden auch eingetragen. Arbeitsscheinwerfer bedeutet aber, Leuchte die frei beweglich ist um etwas auszuleuchten, wie sie Feuerwehr THW usw verbaut haben.
Alles Andere ist nur duch die Kontrollorgane und zB TÜV mit einem zugedrückten Auge geduldet.