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Geschrieben von Maeks am 20.09.2012 um 23:02:
Erlaubnis für Anbauteile
Nun eine Frage an die Runde. Es geht um Anbauteile für Bagger. Genauer gesagt um Anbauteile die am Baggerstiel montiert werden. Nicht um normale Tieflöffel, sondern um solche wie Arbeitsbühnen oder Stielverlängerungen mit Lasthaken. Müßen solche Teile eine bauamtliche Zulassung haben? Es geht da um meinen letzten Arbeitgeber. Der hatte sich aus einen Doppel-T-Träger eine Stielverlängerung mit ein paar Haken die an einer kurzen Kette am Stiel angeschweißt waren selber gebaut. Ist sowas erlaubt und was passiert wenn mal was damit passiert.
Gruß Maeks
Geschrieben von matz fatz am 22.09.2012 um 14:41:
Wenn da was passiert kannste deinen Ex-Chef im Knast besuchen
Geschrieben von Maeks am 22.09.2012 um 16:32:
Na ob der da umbedingt gleich in den Knast geht glaubt ich weniger. Eher denkt ich bekommt so einer eine Bewehrungstsrafe. Nur was kann dem Baggerfahrer passieren. Das was ich mit dieser Stielverlängerung gemerkt habe ist, das man schon Hirn haben muß und für ein Reißer und Hauruckfahrer nicht ist. Beispiel! Der Chef sagt du mußt das so machen und es passiert was, mit Personenschaden. Die Sache geht vor Gericht. Der Richter sagt dann zum Baggerfahrer. Guter Mann sie fahren schon mehr als 8 Jahre Bagger und sind kein Anfänger mehr also müßten sie wissen was sie dürfen. Strafe!!! Weigere ich mich dieses Teil zu benutzen, schmeißt mich Chefe raus wegen Arbeitsverweigerung. Ende vom Lied ist eine 12 wöchige Sperrzeit beim Amt, weil ja das Amt dann bei der Nachfrage beim Chef Ihm mehr glaubt.
Gruß Maeks
P.S. Es wundert mich das sich keine was schreiben traut.
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