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Geschrieben von Schlabbergosch am 10.02.2013 um 16:22:

  Neue Tacho

Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

Wesentliche Neuerungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät, die wir zur besseren Lesbarkeit in einer selbst erstellten konsolidierter Fassung (s. Anlage) darstellen, sollen sein:
- Zwei Jahre nach Inkrafttreten der VO müssen alle Neufahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, der an ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden und fähig ist, Daten an die Kontrollbehörden zu übertragen, während sich das Fahrzeug in Bewegung befindet (Intelligenter Fahrtenschreiber). Die Fernkommunikation zwischen Kontrollgerät und Kontrollbehörden zu Straßenkontrollzwecken soll die Durchführung gezielter Straßenkontrollen erleichtern und den Kontrollaufwand für sich ordnungsgemäß verhaltende Unternehmer/Fahrer verringern. (Art. 4 Abs.1)
- Bis 2020 müssen alle Fahrzeuge der VO unterliegenden Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber im Sinne dieser VO ausgestattet sein (Nachrüstpflicht) (Art. 3 Abs. 3a).
- Die Fahrtenschreiber müssen mit einem " Gewichtssensor " ausgestattet sein, der Informationen über das Gewicht des Fahrzeugs liefert, d.h. der Daten über das Be- und Entladen des Fahrzeugs aufzeichnet. Außerdem müssen sie mit einem "Bewegungssensor" ausgestattet sein, der ein Signal bereitstellt, das die Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder die zurückgelegte Wegstrecke darstellt. (Art. 7 Abs. 1)
- Möglichkeit der Fernkommunikation, d. h. Verfolgung von Transporten und Überwachung dieser Transporte zu Kontrollzwecken (Gewicht, Fahrtstrecke, Geschwindigkeit, Manipulationen usw.) (Begründung, Präambel und VO-Entwurf).
- Bis 2015 soll geprüft werden, insbesondere Fahrerkarte und Führerschein zu integrieren, um den Kartenbetrug zu reduzieren (Art. 27).
- Die Auslegung der vom Fahrtenschreiber ausgewiesenen Daten soll durch EU-einheitliche Schulung und Prüfung der Kontrolleure vereinheitlicht werden (Art. 35).

Verordnung 516/2006

Wesentliche Neuerungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Sozialvorschriften im Straßenverkehr sollen sein:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges
Gesamtgewicht auf Fahrzeuge über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht; damit
müssen künftig auch die kleineren Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern ausgestattet werden. Zwar müssen bei Einsatz dieser Fahrzeuge heute bereits in Deutschland nach der deutschen Fahrpersonalverordnung die EU-Sozialvorschriften beachtet werden, allerdings reicht zum Nachweis das handschriftliche Ausfüllen von Fahrtenblättern aus (Art. 2).



Geschrieben von ralfs am 10.02.2013 um 16:34:

 

Danke Bernd daumen

Die sollen nur so weiter machen, mal sehen wer dann noch auf den Bock will!

Überwachung total....



Geschrieben von Schlabbergosch am 10.02.2013 um 16:52:

 

Über Fleetboard, oder wie das heißt , kann man ja heute schon Achslasten, Geschw usw ablesen.
Wobei ich das schon unverschämt finde.



Geschrieben von Icemann am 10.02.2013 um 18:34:

 

verwirrt

Was kommt noch?

Wieso wird die Karre nicht gleich von A nach B programmiert?
Dann brauchscht auch koi Fahrer mehr.
Abgelehnt Abgelehnt



Geschrieben von Scania Fan am 10.02.2013 um 18:53:

 

Dann wird man endgültig zum total überwachten gläsernen Fahrer. Abgelehnt



Geschrieben von Sandliner am 10.02.2013 um 19:04:

 

Zitat:
Original von Schlabbergosch
Über Fleetboard, oder wie das heißt , kann man ja heute schon Achslasten, Geschw usw ablesen.
Wobei ich das schon unverschämt finde.




Kommt immer drauf an was der Unternehmen alles freischalten lässt und ich denke mal es dürfte kein Unternehmer so dumm sein und so manchen die möglichkeit geben in die Achslasten schauen zu können.



Geschrieben von Beleger am 10.02.2013 um 19:44:

 

Das die Daten vom LKW zu Kontrollbehörden übersandt werden sollen habe ich vor einem Jahr schon gehört.
Aber hier wird ja mittlerweile alles kontrolliert.
Ob z.B. das Be.- und Entladen als Pause genutzt wird... tock
Wenn die dann aber soweit alles kontrollieren wollen, dann soll Vatter Staat aber auch Sicherstellen, das jeder LKW auch zu jeder Zeit einen entsprechenden Parkplatz zugewiesen bekommt.
Dann sollen sich die LKW auch automatisch Parkplätze gebucht bekommen auf denen die Fahrer ihre Pausen machen können!!!
Ich hoffe das die Beamten dann auch einen Chip eingepflanzt bekommen, damit sie Ihre Arbeit bei erreicher der Dienstzeit abbrechen müssen.
Und die PKW Fahrer sollten auch alle Videoüberwacht werden was sie während der Autofahrt alles nebenbei machen.
Dann sollte auch ein generelles Unterhaltungsverbot in Kraftfahrzeugen geben.
Und und und......... wall wall wall wall wall wall



Geschrieben von Scania_V8 am 10.02.2013 um 20:56:

  Hallo zusammen

Es gibt bei uns in Österreich einen Paragraphen der lautet: Es liegt im ermessen des Beamten . Ich glaube das sagt alles !!!! Augen



Geschrieben von derHeisinger am 10.02.2013 um 21:03:

 

@Roman

jo bei Euch in Österreich dürfen die Polizeibeamten auch Geschwindigkeiten schätzen. Und wenn der Polizeibeamte sagt, der Fahrer des Fahrzeugs ist innerhalb der Ortschaft mit Tempo 65 unterwegsgewesen, anstatt der 50km/h wie vorgeschrieben, dann ist das auch so. Ohne wenn und aber wall tock



Geschrieben von Scania_V8 am 10.02.2013 um 21:25:

  Hallo Schorschewalter

Im Grund triffts zu aber ein kleinwenig Übertrieben !!


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