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Geschrieben von N.W. am 27.01.2014 um 18:57:
Tieflader Transport Gehnehmigung
Hallo,
welche Gehnemigungen benötige ich?:
-3 Achs Kipper 26t GG
-3 Achs Tieflader 30t GG
-Kettenbagger 23t GG und 3m breit
Kommen auf 50t ZGG. Länge wird nicht überschritten, jedeglich breite und Gewicht!
Geschrieben von Schlabbergosch am 27.01.2014 um 19:04:
Ich meine , dass es der § 70 und der § 29 ist.
Geschrieben von N.W. am 27.01.2014 um 19:11:
Wie sieht es denn aus, wenn ich hinter den 3 Achs Kipper einen 4 Achs Tieflader mache? Mit der übliche länge komme ich ja dann auch nicht mehr kla!
Und das GG des Tiefladers mit 40t voll ausnutze und mit 20t Kipper mit Ballst davor? Also 60t ZGG?
Geschrieben von Schlabbergosch am 27.01.2014 um 19:13:
Na da wird doch wohl Ralfs der Erfahrenste sein.
Geschrieben von Actros3257 am 27.01.2014 um 19:14:
warte noch kurz.
Der Ralf kann Dir sicher weiterhelfen.
Geschrieben von Chauffeur am 27.01.2014 um 19:25:
Liegen denn schon TÜV-Gütachten nach Paragraph 70 vor? Das ist erst einmal die Grundvorrausetzung um überhaupt Genehmigung nach Paragraph 29 und 70 beantragen zu können. Der TÜV erklärt Dir dann schon was geht und was nicht!
Die Kombinationen werden dann in einer Dauergenehmigung eingetragen, vorausgesetzt es ist alles TÜV abgenommen.
Geschrieben von LKW-Stefan am 27.01.2014 um 22:40:
das is eigentlich ziemlich "einfach" ....
zuerst brauchst du vom Hersteller deines LKW eine Freigabe für die
30to Anhängelast, falls noch nicht vorhanden.
dann musst du zum TÜV / DEKRA (länderabhängig)... dort musst du ein
Gesamtzuggutachten erstellen lassen, d.h. mit LKW und Tieflader
zum TÜV, beides wird vermessen, protokolliert und geprüft und die
Achslasten bei Beladung und Leerfahrt ermittelt usw.
mit dem TÜV Gutachten musst du zu der Stelle die die Erlaubnis für
Schwertransporte erteilt (bei mir z.B. Regierung von Oberfranken)
Antrag stellen warum und wieso und was du transportieren willst.
(gilt 6 Jahre)
Wenn du die Erlaubnis hast musst du damit zum Landratsamt und dort
eine Ausnahmegenehmigung (gilt 1 Jahr) nach §29 und §70 beantragen
und wenn du das alles hast, vergehen 3-4 Wochen und ~1000€ an Gebühren
und Kosten .... und dann darfst du ein Jahr lang Schwertransporte fahren.
Natürlich geht sowas auch nur für eine EInzelfahrt, aber den Rattenschwanz
vor der Ausnahmegenehmigung brauchst du dafür trotzdem
Geschrieben von 33.604 am 27.01.2014 um 23:09:
Im großen und ganzen Stimmen die Ausführungen von LKw-Stefan.Was nicht so wirklich zutrifft ist das der TÜV die Achslasten ermittelt.Das wird deine Aufgabe sein.
Desweiteren sollte man noch erwähnen das in manchen §70 drin steht das die Zugmaschine auf ein bestimmtes Gewicht aufballastiert werden muss um den Anhänger beladen ziehen zu dürfen.
Und mit den Dauergenehmigungen tun sich mittlerweile einige Ämter schwer aufgrund der maroden Brücken in unserem Land.DAs ist dann aber Gewichtsabhängig. Wenn du deine Version mit 60 T ZGG nimmst wird es auch passieren das du Fahrzeit und Streckengebunden bist nach §29. Und eventuell noch andere Auflagen einhalten musst.
Ich vermute einmal das du deinen Bagger auf verschiedenen Baustellen im Einsatz haben wirst und das könnte das nächste Problem sein mit der Dauergenehmigung,weil du ja mit Sicherheit heute noch nicht Wissen wirst wo du in neun Monaten buddeln möchtest.Daher solltest du versuchen so Leicht wie möglich zu fahren und das du in der §29 unter Fahrstrecke "freie Streckenwahl" stehen hast.
Geschrieben von T.V. am 28.01.2014 um 07:20:
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Sehr interessant wenn man eine Frage hat
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