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Geschrieben von AdBlue am 18.02.2017 um 23:33:

  Rückfahrscheinwerfer nachrüsten - Viele Fragen

Hallo Foris, heute mal keine Bilder von mir sondern viele Fragen!

Und zwar zwar geht es darum, dass ich mir an meinen neuen Krone-Kühler (Baujahr Frühjahr 2016) auch wieder LED-Rückfahrscheinwerfer montieren möchte.
Ich hatte bis Dezember ebenfalls einen Krone-Kühler und habe an diesem problemlos zwei zusätzliche LED-Rückfahrscheinwerfer montiert + zwei zusätzliche Rückfahrscheinwerfer rechts und links auf dem Unterfahrschutz (der alte hatte keine Palettenkästen)
Das Anbringen und verkabeln war beim alten Auflieger kein Problem, denn im Verteilerkasten waren zwei Klemmen auf der Leiste "RFL" frei sowie zwei Klemmen auf Klemmleiste "31" )

Dazu erstmal die Bilder von meinem alten Auflieger und dem Verteilerkasten. Bilder 1- 5

Wie gesagt, das war kein Problem. Die Klemmleiste RFL hatte 4 Stecker, zwei davon waren für die serienmäßigen Rückfahrlichter belegt, zwei waren frei. Ich habe die beiden LED-Rückfahrlichter hinten jeweils auf ein Kabel gelegt, die beiden seitlich auch, so dass ich von 4 Scheinwerfern/4 Kabeln auf zwei Kabel reduziert habe und diese jeweils an den freien Steckern bei RFL und bei Klemmleiste 31 (Masse) angeschlossen habe und alles war gut. So haben beim Rückwärtsgang einlegen sowohl die originalen Rückfahrlichter geleuchtet, wie auch die zusätzlichen 4 Stück.

Nun habe ich neue LED-Scheinwerfer bestellt und wollte mich heute ans Werk machen. Jedoch sah ich schon beim Öffnen des Verteilerkastens, dass dieser anders gestaltet ist, als beim alten Krone Auflieger. Die Klemmleiste RFL (Rückfahrlichter) + NSL (Nebelschlussleuchte) sind kombiniert. Ich habe nur zwei Stecker für die RFL und die sind für die originalen Rücklichter belegt. Es gibt anscheinend ab Werk keine freien Steckplätze mehr für zusätzliche Rückfahrlichter. Das stellt mich nun vor zwei Probleme, woraus sich die Fragen ergeben:
Ich könnte die originalen Rückfahrlichter abklemmen und dort die neuen, gekauften LED-Strahler anklemmen. Dann würde ich die nun funktionslosen originalen Rückfahrlichter auf Doppelblinker umbauen, damit die Kammer nicht völlig nutzlos ist.

Bilder 6+7 zeigen den Verteilerkasten bei meinem neuen Auflieger und die gekauften LED-Rückfahrscheinwerfer.

Ich habe jetzt folgende fragen:
Zunächst mal sind das keine ausdrücklichen Rückfahrscheinwerfer (ich glaube die alten waren es auch nicht). Gibt das Stress beim TÜV?

Die Zweite Frage:
Kann ich die originalen in die Rückleuchten integrierten Rückfahrlichter abklemmen, um zwei freie Steckplätze zu bekommen für meinen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer? Ich wollte auch wieder seitlich welche anbringen, bräuchte also schon zwei freie RFL-Stecker.
Ist es erlaubt, die originalen Rückfahrlichter tot zu legen und auf Doppelblinker umzubauen? Ich habe das schon öfter bei anderen Krone-Aufliegern gesehen ,dass die Fahrer das gemacht haben. Wahrscheinlich auch nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil sie wahrscheinlich das selbe Problem hatten wie ich.
Und macht das Blinkerrelais überhaupt mit, wenn ich jeweils rechts und links noch einen Blinker dazuklemme? Oder gibt es Probleme?

Das war jetzt erstmal eine Menge Text, ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte!



Geschrieben von LKW-Stefan am 18.02.2017 um 23:55:

 

mein Vorschlag: Weiter oben auf deiner Klemmleiste sind doch freie
Steckplätze.
Nehm die Zuleitung für die Rückfahrscheinwerfer weg die vom Stecker
vorne kommt, steck sie oben auf ne freie Klemme und da kannste dann
deine ganzen Rückfahrscheinwerfer verteilen .... zwinker



Geschrieben von AdBlue am 19.02.2017 um 00:04:

 

Hallo Stefan, danke für die schnelle Antwort.

Also du meinst ich soll den Rückfahrstrom eingangsseitig(also auf der rechten Seite der RFL-Klemme) abmachen und auf einer der weißen, unbelegten Klemmen oben rechts legen und dann links (ausgangsseitig) auf die dadurch 4 freien Steckplätze jeweils die originalen Rückfahrlichter klemmen + meine zusätzlich montierten Rückfahrscheinwerfer?

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist die Lösung ja dermaßen simpel, dass ich mich ja fast schon schäme, diesen Thread zu eröffnet zu haben.

Gut, ich bin kein absoluter Laie, habe mal Gas-Wasser-Sch.. gelernt inklusive einer Ausbildung in Grundkenntnissen der Elektrotechnik aber das hat ja wenig mit Fahrzeugelekrik zu tun. Soll nur heißen, dass ich nicht zwei linke Hände habe lach



Geschrieben von Gerätewart am 19.02.2017 um 12:31:

 

Das kannst du machen, oder leg ne Brücke vom RSL Steckplatz auf die freien Steckplätze oben.
RSL ist auf der einen Seite der Klemmleiste, NSL auf der anderen Seite.

Es sind nur zwei Rückfahrscheinwerfer hinten zulässig, wenn du die Werksseitigen abklemmst wenn die zusätzlichen aktiv sind müsste das passen, sonst sind ja vier aktiv.

Das mit den Blinkern weiss ich leider nicht ob das zulässig ist.

Gruß

Urs



Geschrieben von LKW-Stefan am 19.02.2017 um 12:39:

 

Genau so hab ich das gedacht. zwinker

Blinker sind 2 auf jeden Fall zulässig nach hinten raus, ich hab am Kipphänger
3 LED nebeneinander das sieht man auch oft und sieht gut aus großes Grinsen

die STvZO sagt folgendes:

Zitat:

§ 52a Rückfahrscheinwerfer.

(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

(3) An mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf auf jeder Längsseite ein Rückfahrscheinwerfer angebaut sein. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Diese Rückfahrscheinwerfer dürfen seitlich nicht mehr als 50 mm über den Fahrzeugumriß hinausragen.

(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.

(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.


Zitat:

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

3. an Anhängern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,



Geschrieben von AdBlue am 19.02.2017 um 16:17:

 

Okay, super, vielen Dank für die Antworten.

Jetzt nur noch eine Frage, falls ich doch, wenn ich schon am Basteln bin, die serienmäßigen Rückfahrlichter auf Blinker umbauen will:
Verträgt das Blinkerrelais diese Mehrlast? Denn die Blinker sind ja keine LED sondern normale 21 W Birnen mit Bajonett-Sockel.

Würde ja dann einfach die klaren Birnen vom Rückfahrlicht gegen gelbe ersetzen. Somit würden Ja dann rechts und links jeweils zwei 21 Watt Blinker blinken

Nicht Dass die Blinker dann doppelt so schnell oder halb so schnell wie üblich blinken.



Geschrieben von Streamer am 19.02.2017 um 16:54:

 

Das ist kein Problem,funktioniert bei unseren Krone auch.
Egal ob ein MAN oder New FH davor hängt jo


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