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Geschrieben von brummihelfer am 11.01.2020 um 17:56:

Daumen hoch! 2.000 Euro Fördergeld je vorhandenen LKW > 7,5 Tonnen

Moin,

da vor ein paar Tagen ja die de minimis Förderperiode 2020 gestartet ist ... hier noch mal die Grundlagen sowie die Änderungen gegenüber 2019:


Was muss bei der de minimis Förderung beachtet werden?


- Die Firma muss mindestens einen Lkw ab 7,5 Tonnen besitzen.

- Die Lkw müssen in Deutschland zugelassen sein.

- Je Lkw gibt es maximal 2.000 Euro Förderung pro Jahr.

- Die Fördergelder gibt´s als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

- Die jährliche Zuwendung je Unternehmen liegt bei maximal 33.000 Euro.

- Die Lkw dürfen nur für den Transport von Gütern eingesetzt werden.

- Förderfähig sind sowohl Güter- und/oder Werkverkehr klatsch

- Die Fördermittel dürfen nur elektronisch beantragt werden.

- Beginn der Antragsfrist: 07.01.2020

- Ende der Antragsfrist: 30.09.2020



Was sind die Änderungen in 2020 im Vergleich zur Förderperiode 2019?


Reifen-Förderung:

- neu: M+S, MS oder M/S Reifen sowie 3PMSF Reifen auf den vorderen Lenkachsen sind nicht mehr in der Maßnahmenkategorie 1.3 förderfähig Teufel

- neu: Eine Förderung dieser Reifen ist nur noch in der Maßnahmenkategorie 1.9 (nach EU-Reifenlabel) möglich.



Abbiegeassistenzsysteme:

- neu: Für mautpflichtige Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen wird die Ausrüstung- und Nachrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen in das de minimis-Programm integriert und über die Maßnahmenkategorie 1.3 gefördert.

- neu: Für nach dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit Überlänge (Lang-Lkw) sind Abbiegeassistenzsysteme ab dieser Förderperiode nicht mehr förderfähig.

- Alle anderen Antragsteller (nicht mautpflichtige Fahrzeuge < 7,5 Tonnen) können weiterhin über das "Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS) Fördergelder beantragen. (... sofern der spärlich gefüllte Fördertopf nicht wieder innerhalb weniger Tage leer ist zwinker



Kranbare Lkw-Trailer:

- neu: Die Investitionsmehrausgaben für die Kranbarkeit von Lkw-Trailern sind nun förderfähig.

- Die Höhe der förderfähigen Ausgaben bei der Neuanschaffung entspricht lt. BAG der Differenz aus den Ausgaben für einen kranbaren Trailer und den Ausgaben für einen nicht kranbaren Trailer.


Wie immer gilt … wer zuerst kommt, mahlt zuerst jo


Gruß,
brummihelfer


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