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--- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=56412)


Geschrieben von Borgward am 24.03.2017 um 11:09:

 

Genau auf den Punkt getroffen! Warum kann man das nicht klar formulieren?



Geschrieben von 1291/330 am 26.03.2017 um 12:02:

 

Moin zusammen,

erstmal ein grosser Dank an Alle, die am Erfolg dieser Änderung beteiligt waren !

Aber sehe ich das zu einfach, wenn nach dem ersten Satz wirklich alle privat genutzten und zugelassenen LKW mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot nichts mehr zu tun haben, egal welche Bauweise, Fahrzeugkombination ober welches Baujahr ?

Und ermöglicht der Zusatz "historische LKW und Veranstaltung" nicht vielmehr Firmen, die in ihrem Fuhrpark ihre alten Schätzchen hüten und innerhalb der Firma zugelassen haben, diese entsprechend vereinfacht zu/bei Veranstaltungen nutzen zu dürfen, solange dies nicht mit einer gewerblichen Nutzung verbunden wird?

Für mich bedeutet der Wortlaut in dem Text erstmal nichts Anderes, wenn ich nicht ein Haar in der Suppe suchen will...... und so verstanden ist das für einen offiziellen Text aus Deutschland überraschend einfach erläutert. Berichtigt mich bitte, wenn ich etwas übersehen habe, aber ich werde, wenn das Thema durch ist, erstmal ganz einfach fahren......

Grüß an Alle,

Jörg



Geschrieben von manny33604 am 29.03.2017 um 19:20:

 

Zitat:
Original von Dirty-Harry
Hi Manny,

...
Ferner sollten auch die Schutzleute in meinem Bundesland das Lesen lernen - sinnvoll auch für Deinen Bekannten, denn dann hätte er mit seinem Fahrzeug nicht die Zwangspause einhalten müssen! In Ziff. 7 der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO steht im letzten Punkt, dass alle Leer- und Rückfahrten mit erlaubt sind........Von daher muss auch nicht in der neuen Fassung für die Oldtimerveranstaltungen "Hin- und Rückfahrt" drin stehen.......
....


Moin nochmal,

also ich finde nichts von Hin- und Rückfahrt in Ziffer 7!

Aber
"2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,"

Das sagt mir, dass deine Annahme zu Ansnahmegenehmigungen nicht automatisch gilt...

Das mein ich ja mit meinen Ausführungen, die ganzen (tschuldigung) scheiß Gesetze und Vorschriften sind so gestaltet dass man erst vor Gericht rausbekommt ob man gedurft hätte oder nicht wall



Geschrieben von Usergeloescht20052018 am 29.03.2017 um 21:22:

 

Zitat:
Original von Borgward
Genau auf den Punkt getroffen! Warum kann man das nicht klar formulieren?


Frag einfach den DEUVET - schließlich wurde dessen Vorschlag im Wortlaut übernommen...

Frag Herrn Theopold, der wird das bestätigen...

Gruß, Peter



Geschrieben von Usergeloescht20052018 am 29.03.2017 um 21:26:

 

Zitat:
Original von henning
...

Übrigens kann ich JEDEN Beitrag aus einem öffentlichen Forum hier zitieren, wenn ich will. Und da ist noch einiges im Speicher.


Da hat er absolut Recht, der Henning Bauer! Absolut!

So lange er die Quelle nennt - sonst ist das so eine Sache mit dem Urheberrecht.

Aber wir sammeln erst einmal.

Gruß, Peter



Geschrieben von Streamer am 06.04.2017 um 11:28:

 

Also im neuen HiK steht es auch drin!
Übrigens gleicher Wortlaut, wie hier schon veröffentlicht jo



Geschrieben von podleck am 05.05.2017 um 13:32:

 

Moin zusammen,

ich wollte doch mal wieder diesem Fred nach oben holen und fragen, ob jemand den aktuellen Stand der Dinge kennt. Müssen wir immer noch alle auf den Bundesanzeiger warten?

Was die Interpretation des Verordnungstextes anbelangt kam hier leider nicht so viel Substantielles.

Gruß
Stephan



Geschrieben von Kaelble KV631 am 05.05.2017 um 19:12:

 

Zitat:
Original von podleck
Moin zusammen,

ich wollte doch mal wieder diesem Fred nach oben holen und fragen, ob jemand den aktuellen Stand der Dinge kennt. Müssen wir immer noch alle auf den Bundesanzeiger warten?

Was die Interpretation des Verordnungstextes anbelangt kam hier leider nicht so viel Substantielles.

Gruß
Stephan


Hallo Stephan,

ich kann Dir derzeitig mit keinen Neuigkeiten helfen. nein

Eine kurze Frage sei trotzdem erlaubt. Gibt es woanders was Substantielles?

Du schriebst ja: "Was die Interpretation des Verordnungstextes anbelangt kam hier leider nicht so viel Substantielles."

Lass es uns wissen und mach uns Schlau. prost

Gruß Sascha



Geschrieben von podleck am 05.05.2017 um 20:03:

 

Hallo Sascha,

nein, woanders gibt es auch nichts Substantielles.

Mein Satz bezog sich darauf, dass ich gehofft hatte, nach meinem Beitrag vom 23.03. ein paar mehr Reaktionen zu provozieren. Ist aber kein Problem, denn letztendlich muss man abwarten, wie die Obrigkeit diesen Text auslegt.

Aber erstmal muss er ja geltendes Recht werden.

Gruß
Stephan



Geschrieben von Usergeloescht20052018 am 02.06.2017 um 09:16:

Text Sonntagsfahrverbot die letzte

Es ist vollbracht: Oldtimer-LKW sind vom Sonntagsfahrverbot weitestgehend ausgenommen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde nunmehr veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Die Nutzfahrzeug Veteranen Gemeinschaft hat zusammen mit ihren Partnern im Parlamentskreis Automobile Kultur im Deutschen Bundestag (Leitung: Carsten Müller, MdB) es in langjährigen Bemühungen geschafft, hier eine Änderung herbeizuführen. Allen Beteiligten gebührt der Dank der LKW-Oldtimer-Szene!

Anbei der Link zum Bundesanzeiger:

https://www.bundesanzeiger.de

Edit: Da der Link leider nicht funktioniert, bitte folgende Suche anwenden: --> Amtlicher Teil --> Datum 29.05.2017 eingeben --> der achte Eintrag ist es (22.05.2017)


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