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Geschrieben von Hans2651 am 17.09.2016 um 21:01:
Hallo
Geschrieben von Sausewind am 18.09.2016 um 21:30:
Arocs 1843
wohl kein Baufahrzeug, eher ein Rübentransporter
Geschrieben von Martin66 am 19.09.2016 um 13:25:
Geschrieben von Hans2651 am 19.09.2016 um 21:49:
Hallo
Geschrieben von stern0580 am 21.09.2016 um 19:05:
Neuer Mischer aus Österreich für den Transport von 9m³ ohne Überladen
Geschrieben von stef001 am 23.09.2016 um 10:08:
| Zitat: |
Original von stern0580
Neuer Mischer aus Österreich für den Transport von 9m³ ohne Überladen |
Wobei es mir immer noch ein Rätsel ist wer und vor allem wie man diese Gesetzesänderung durchgebracht hat
Und vor allem warum gilt es nur für Betonmischer?? Die Transportbetonwirtschaft muss wohl einen guten Draht ins Verkehrsministerium haben (zumindest anscheinend einen besseren als die Schottertransporteure

)
Schönes Auto übrigens
Geschrieben von Müllschorsch am 23.09.2016 um 10:47:
Hallo Stefan
Welche Gesetzesänderung meist Du?
Geschrieben von stef001 am 23.09.2016 um 13:27:
In Österreich wurde (glaube im Sommer vorigen Jahres) der Ziffer 4 des § 4 Abs 7 des KFG (Kraftfahrgesetz) die Ziffer 4a hinzugesetzt, welche folgendes besagt:
(7) Das Gesamtgewicht eines Kraftwagens oder Anhängers darf nicht überschreiten:
...
4. bei Kraftfahrzeugen mit mehr als drei Achsen:
a) mit zwei Lenkachsen, wenn die Antriebsachsemit Doppelbereifung und
Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet
ist, oder
b) wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und die
maximale Achslast von 9 500 kg je Achse nicht überschritten wird
32 000 kg,
4a. bei Kraftfahrzeugen mit Betonmischeraufbau mit mehr als drei Achsen:
a) mit zwei Lenkachsen, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und
Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung
ausgerüstet ist, oder
b) wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und die
maximale Achslast von 9 500 kg je Achse nicht überschritten wird,
36 000 kg,:
Also da hat sich die Transportbetonlobby offensichtlich ganz schön ins Zeug gelegt, da die Ziffer 4a mit den 36t ja nur für sie gilt und für alle anderen 4-Achser gilt nach wie vor Ziffer 4
Kann auch gerne nochmal hier:
http://www.jusline.at/4_Allgemeines_KFG.html
und hier:
https://www.wko.at/Content.Node/iv/presse/wkoe_presse/presseaussendungen/pwk_463_15_Stein--und-keramische-Industrie--Gueteverband-T.html
nachgelesen werden, bzw. glaub ich, dass es hier im Forum schon mal Thema war.
Geschrieben von Müllschorsch am 23.09.2016 um 13:55:
Danke für die ausführliche Erklärung.
Geschrieben von stef001 am 23.09.2016 um 16:34:
Na bitte gerne
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