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--- > Führerscheinklasse BE demnächst bis 7,5t (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=28922)
Geschrieben von Thomas82064 am 11.06.2009 um 21:16:
Servus,
ganz einfach
man braucht für nen 7,5 tonner einen extra Anhängerschein.
und ab 1.4.2010 gilt das auch für Personen die noch den alten PKW- Schein haben (Rosa Lappen) bis 7,5t !!! wer denn Eu-Führerschein hat sowieso, man muss denn sch**** AnhängerFührerschein machen (7,5t + Anhänger)...
vorausgesetzt man will mit Hänger fahren will.
Also gleich C und CE schein machen!
grüsse aus münchen
Geschrieben von manny33604 am 11.06.2009 um 21:56:
Das ist ja wohl ein Witz,
da drängen die einem ne Verordnung auf, sodass sich kaum noch ein junger Mensch den Führerschein für 7,5tonner leisten kann/will, ganz Deutschland und dessen Wirtschaft muß damit klarkommen, und wenn der Bund dann evt. etwas investieren müsste um seine Ehrenamtlichen zu qualifizieren schafft man ne Ausnahme, sodass Leute denen man es zivil ja offensichtlich nicht zutraut mit Sondersignal und Extrastress, aber ohne zivile Praxis, durch die Gegend düsen dürfen
...eigenartige Lösung....
Geschrieben von matthias-w. am 11.06.2009 um 22:01:
Eigendtlich sollte man eine Fahrschule aufmachen. Ist scheinbar ein Krisensicherer Job
gruß Matze
Geschrieben von Michi am 11.06.2009 um 22:09:
Nabend Allerseits
Also was ich bezüglich BE Führerschein und 7,5 Tonnen gehört habe:
Es wird Sattelzugmaschinen aus Transporter Basis geben. Sprinter Transit Master o.ä. diese sollen einen Tieflader als Auflieger haben und damit angeblich bis zu 8 Tonen transportieren . Ich meine gehört zu haben dass dieses System aus Holland kommt. Und da die Zugmaschine in dem Fall die 3,5Tonnen nicht überschreitet darf an dieses Geschoss tatsächlich mit BE Schein fahren
Aber wer auf nummersicher gehen will der macht es wie Ich und macht noch bis zum 10 September 09 seinen C und CE Führerschein....
Gruß Michi
Alle Angaben ohne Gewähr und Pistole und so
Geschrieben von unimogthorsten am 11.06.2009 um 22:12:
das kann ich mir nicht vorstellen. Es gab und gibt immer noch den Bestandschutz. Für die Feuerwehr wollte der Superminister Tiefensee den B nur auf zGG 4,25t erhöhen, was ein Witz ist da es in der deutschen Feuerwehrnorm kein Fahrzeug in der Gewichtsklasse gibt! Und von solchen Agenten werden wir regiert, armes Deutschland.
Geschrieben von Schaeff SKB1000 Toby am 11.06.2009 um 22:37:
hi leute danke für die vielen antworten,
ich hab das von einem fahrlehrer erzählt bekommen, mir gehts halt hauptsächlich um das fahren von den autos bei uns in der feuerwehr, wir haben ein LF16/20, ein MZF und ein TSF-W und der hat ein betriebsgewicht von 6,49tonnen, wenn das möglich wäre könnte ich dieses fahrzeug fahren und auch viele andere kolegen die nur den klasse B haben.
danke mfg toby
Geschrieben von henning am 12.06.2009 um 00:14:
HIER
gibts auch ein paar Infos dazu....
Geschrieben von Flo89 am 14.06.2009 um 15:16:
Hi !!!
Also: BE ( Auto und Anhänger ) darf 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Ab 3,5t gilt: Führerscheinklasse C1, das is LKW bis 7,5t.
C1E ist dieser LKW mit Anhänger.
Ab 7,5t braucht man C, bzw. CE ( LKW mit Anhänger ).
Es is au so...ein Sprinter (beispiel ) is so ausgelegt, dass er beladen 3,5t nicht überschreitet wenn er beladen ist. Wenn da jetzt aber ein Anhänger drankommt wiegt das ganze natürlich mehr als 3,5t. Das heißt, man braucht führerscheinklasse C1E, um einen Sprinter mit Hänger fahren zu dürfen, da der dann ein Gewicht hat zwischen 3,5 und 7,5t.
Hab ich bei dem Seminar gelernt, dass man jetzt braucht um seinen LKW Führerschein verlängern zu lassen. Diese 5 Tage, ihr wisst schon.
Gruß Flo
Geschrieben von Biber93 am 14.06.2009 um 15:35:
@flo89:
deine Aussage halte ich für nicht ganz richtig.
Erstmal beziehen sich die 3,5 to. nur auf das Zugfahrzeug, das hat im Bezug auf den BE Führerschein nix mit der Zulässigen Gesamtzugmasse.
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denn Führerscheinklasse B ist erstmal wie Folgt definiert:
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug
bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger
bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Also auch einen Voll beladenen Sprinter mit Anhänger bis 750kg (zG 4,25 to)
und Klasse BE:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw
aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
(Quelle:
http://flvbw.de
)
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So habe ich das ganze zumindest verstanden, und es wäre außerdem ja etwas blöd wenn man um mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte den kleinen LKW Führerschein brauchen würde.
Gruß Tobias
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