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Original von BUZ Ach, noch was, ganz wichtig heutzutage: der Solo-Aufbaukran ist kein LKW im Sinne der STVO, sondern selbstfahrende Arbeitsmaschine, und somit mautbefreit. Der Zug muß als Sattelkraftfahrzeug aber Maut bezahlen! Gruß BUZ |
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Original von cat 375 lme ... „In solch einer Kombination kann der GSK55 nun ohne Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen. Die Klassifizierung des Mobilkranes als „selbstfahrende Anhängerarbeitsmaschine“ stellt einen weiteren Mobilitätsvorteil dar, erlaubt sie doch den maut- und steuerfreien Verkehr des Kranes in Deutschland, sofern die Sattelzugmaschine dem Kran fest zugeordnet wird. Diese Maut- und Steuerfreiheit bleibt auch bei Leerfahrten der Sattelzugmaschine erhalten, so dass der Kranfahrer bei weiter entfernten Baustellen flexibel und kostengünstig heimkehren kann und nicht durch andere Mitarbeiter vom Einsatzort abgeholt werden muss.“ ... |
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Original von Cat 980H Klema aus München hat neuerdings auch so ein Teil laufen ![]() |
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