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Geschrieben von Brummi 1 am 28.08.2012 um 13:14:
Hallo Sascha,
ob er diese Eintragung in seinen KFZ-Schein haben darf oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das müssen andere Leute verantworten. Offensichtlich hat er die Eintragung So-KFZ-Feuerwehr. Solange er diesen Kfz-Schein vorlegen kann, fällt er nicht unter das Sonntags-Fahrverbot für LKW.
Viele Grüße
Harald
Geschrieben von MF350S am 29.08.2012 um 07:33:
Und die Offensichtlichkeit kann ich natürlich auch belegen
Geschrieben von LKWjuli am 29.08.2012 um 14:07:
Also, das Fahrverbot gilt nicht. So-Kfz-Loeschfahrzeug !!!
Geschrieben von Chrischan am 05.09.2012 um 19:06:
Hallo Pecco,
Gratulation zum Neuerwerb! Das ist doch der Schweizer F256 mit Vogt-Aufbau und Sapeur Pompier Beschriftung, oder?
Geschrieben von MF350S am 05.09.2012 um 21:08:
Hi Christian!
Ich denke Du meinst den Richtigen :-) Allerdings hat der keinen VOGT-Aufbau, es ist ein lupenreiner Magirus aus Ulm. VOGT hat den nach seinem ersten Einsatzleben in der Schweiz nur umgeklebt, ein bisschen aufgerüstet (Lichtmast, Strahlrohr vom Schnellangriff, Umbau zweiter Schnellangriff etc.) und umbeschriftet (von deutsch auf französisch). Auch den auf dem Fahrerhaus umlaufenden, weißen Streifen hat er von VOGT.
Anbei mal Vergleichsbilder. Aber jetzt bin ich natürlich neugierig: woher kennst Du den Deutz?
Gruß - /PECCO
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