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--- Frage: Kurzzeitkennzeichen (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=50874)
Geschrieben von Tempomanni am 21.08.2013 um 11:10:
Zitat: |
Original von henning
Richtich....
Das dient dem "Schutz vor Mißbrauch". Eine Logik, nach der man auch Banken abschaffen sollte... immer diese lästigen Überfälle
Henning
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Hallo zusammen,
Da muss ich dir, Henning, wirklich zustimmen:
Ich wäre sofort für die Abschaffung der ( Investment) Banken!
Die Banken sollten sich nur auf das reelle Kerngeschäft konzentrieren, wie das früher usus war!!!!
Dann wären viele Probleme der Staatsfinanzen nicht vorhanden!
Grüsse, Manni
Geschrieben von Clemens am 21.08.2013 um 22:17:
RE: Frage: Kurzzeitkennzeichen
Zitat: |
Original von Tornado
Hallo zusammen,
hätte da mal jede Menge Fragen zum Thema "Deutsches Kurzzeitkennzeichen (für einen Lkw)", nachdem man im Netz ja alles mögliche findet, was allerdings nicht immer widerspruchsfrei ist ...
- Wie ist der Ablauf bzw. wo muss ich dazu hin?
- Wie sieht's mit Versicherung aus? Wer? Wie? Wo? Kosten?
- Muss für das Fahrzeug dann ein aktuell gültiges TÜV-Gutachten o.ä. vorliegen?
- Wie lange gültig? 5 Tage?
- und und und ...
Danke schon mal für Eure Antworten & Hinweise!!! |
Hallo zusammen, irgendwie hab ich falsch angeklickt,
habe auch noch eine Frage:
Darf man bei einer Überführung eines LKW mit Kurzzeitkennzeichen,
mit diesem Fahrzeug einen normal angemeldeten Tieflader ziehen,
der z.B. mit einer Wechselpritsche des Zugfahrzeuges beladen ist ?
Geschrieben von schnuffman am 22.08.2013 um 10:04:
Clemens
kurz und knapp
Nein...
Geschrieben von Chauffeur am 22.08.2013 um 10:33:
Falls rein Überführungstechnisch oder Fahrzeugtransporttechnisch mal der Schuh drückt:
www.hd-logistics.de
Geschrieben von stranger55 am 14.09.2013 um 09:55:
Hallo Bernd!
Kurze Frage ist dein Bedarf an Kurzzeitkennzeichen bzw Überstellungskennzeichen noch aktuell?
Wenn ja wüßte ich noch einiges dazu!
Gruß Heinz
Geschrieben von Tornado am 14.09.2013 um 22:54:
Zitat: |
Original von stranger55
Hallo Bernd!
Kurze Frage ist dein Bedarf an Kurzzeitkennzeichen bzw Überstellungskennzeichen noch aktuell?
Wenn ja wüßte ich noch einiges dazu!
Gruß Heinz |
Na dann schieß los!
Geschrieben von stranger55 am 14.09.2013 um 23:26:
Hallo Bernd!
Also, ich weiß ja nicht was du vorhast, aber wenn du ein Fzg in D kaufst unterliegt der Export dem deutschen Zulassungsgesetz, d.h. du brauchst ein deutsches Überstellungskennzeichen soll so in etwa die Hälfte des österreichischen grünen Kennzeichen kosten, so in etwa € 300 für 3? Tage.
Willst du aus Österreich ein Fzg exportieren brauchst du ein österreichisches Kennzeichen, denn unsere Sheriffs sind jetzt auch dran zu ûberwachen daß dem Papa Staat kein Cent entgeht.
Könnte dir passieren daß sie dir die Weiterfahrt untersagen.....
Einzige mir bekannte Ausnahme sind die blauen für Ö oder die roten Taferl für D!
Nachdems hier schon Aufregung gegeben hat warum Ausländer leichter in D zu Kurzzulassungen kommen als Einheimische sollte das auch die Wogen glätten
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß Heinz
Geschrieben von Obus-Bertl am 24.01.2014 um 08:07:
Aus für Teilnahme an Treffen?
In Österreich soll es angeblich nicht mehr erlaubt sein, mit blauen Tafeln (Werkstatt-Kennzeichen) einen Oldtimer übers Wochenende zu fahren! Was habt ihr davon gehört? Die Sherifs forschen ganz genau nach, wem das Fahrzeug bzw. das Kennzeichen gehört! Und wenn man sich nur ein Kennzeichen "ausleiht", bekommt man Schwierigkeiten, da es weder einen "Käufer" noch einen "Verkäufer" gibt!
Wie soll ich zum Beispiel an einem Oldtimer-Treffen teilnehmen, wenn ich keine blaue Werkstatt-Nummer bekomme? Das Fahrzeug anmelden geht wahrscheinlich nicht (Abgaswerte?) und die Kosten wären enorm (Überprüfung, Überprüfungsplakette, Versicherung). Einzige Möglichkeit, die mir spontan einfällt: Mit dem Tieflader (Kosten!) das Fahrzeug zum Treffen bringen, abstellen und bewundern lassen, aber bei der Rundfahrt nicht mitfahren!
Kurzzeitzulassungen gibt es ja wahrscheinlich in Österreich nicht!
Antwort auch gerne per PN!
Geschrieben von stranger55 am 24.01.2014 um 17:39:
RE: Aus für Teilnahme an Treffen?
Hallo Norbert!
Meines Wissens wird das blaue Taferl an Werkstätten und Händler ausgegeben. Es gibt Gerüchte und Meinungen über festgelegte Probefahrtsstrecken, kann aber sicher nicht für den Handel gelten.
Der macht dann Probefahrten "im Rahmen des Geschätsbetriebes". Selbst dann wenn die Probefahrt an einem anderen Ort endet als sie begonnen hat. Will heißen der kann hinfahren wohin er will, Fahrtenbucheintrag ist wichtig und eine gesonderte Bescheinigung daß der Lenker (ausgenommen Inhaber der Taferl und Lenker ist die selbe Person) damit von A nach B fahren darf. Ergo, wenn Du zu einem Treffen fährst um Deinen Liebling zu verkaufen, kann denke ich keiner was dagegen haben und wenn Du mit niemanden "handelseinig" wirst fährst eben wieder nach Hause!
Sicher schwierig und verzwickt, viele Beamte wissen dabei auch vieles nicht und behaupten viel, nachlesen kannst Du auch viel im Net bei der Wirtschaftskammer.
Hoffe geholfen zu haben und werde nicht geknüppelt weil irgendwas nicht stimmt!
Gruß Heinz
Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH