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Geschrieben von BautznerSenf am 04.04.2014 um 10:46:
Moin!
Besten Dank fuer den Link -hier lernt man was.
Scheint ja eine echte ABM zu sein, wenn ich die Vorschriften zur Begleitung so lese... Oder werden Gefahrgut-Fahrzeuge als Sammeltransport (z. B. 10 Fzg. mit einem Schluss-Begleiter) abgefertigt?
Dennoch: Viel Aufwand, der sich im Preis niederschlaegt...
Danke.
B. S.
Geschrieben von da_Prommi am 04.04.2014 um 11:19:
Zitat: |
Original von BautznerSenf
Moin!
Besten Dank fuer den Link -hier lernt man was.
Scheint ja eine echte ABM zu sein, wenn ich die Vorschriften zur Begleitung so lese... Oder werden Gefahrgut-Fahrzeuge als Sammeltransport (z. B. 10 Fzg. mit einem Schluss-Begleiter) abgefertigt?
Dennoch: Viel Aufwand, der sich im Preis niederschlaegt...
Danke.
B. S. |
betrifft ja nicht jeden Gefahrgutransport, genau lesen :-) Nur ganz bestimmte müssen mit Begleitfahrzeug fahren, die Regelungen sind ja von Tunnel zu Tunnel unterschiedlich.
Geschrieben von BautznerSenf am 04.04.2014 um 12:49:
Hallo!
Das habe ich durchaus gelesen - und sogar verstanden... ;-)
Aber selbst dann sind es ja immer noch zahlreiche Transporte, dei begleitet werden muessen - und mit etwas Pech sogar mehrfach.
Deswegen meine Frage - denn das muss ja auch alles bezahlt werden, so oder so...
Gruss
B. S.
Geschrieben von da_Prommi am 04.04.2014 um 13:02:
Dazu könnten uns bestimmt die Nachbarn aus der Alpenrepulik mehr sagen....
Hallo Tornado..... Hallo Ronlex.....
Geschrieben von Olibaer132 am 04.04.2014 um 15:25:
Heutzutage fährt jeder Hinz und Kunz mit so ner Funzel eingeschaltet auf dem Dach herum, die anderen Verkehrsteilnehmer interessiert das doch schon lange nicht mehr. Auch die ganzen Abschlepper mit nem PKW hinten drauf fahren zig Kilometer mit eingeschalteter RKL obwohl das Auto ganz normal hinten drauf steht, sieht aber schicker und wichtiger aus
Geschrieben von ralfs am 04.04.2014 um 16:15:
Gemäß § 49 (3) müssen die Rundumkennleuchten im Teil 1 bzw. Teil 2 der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein!
Alles andere ist nicht erlaubt!
Geschrieben von Schlabbergosch am 04.04.2014 um 16:22:
Richtig , gilt auch für Blitzleuchten.
Geschrieben von neini am 04.04.2014 um 16:30:
Also ich hab leider mom mein Fahrzeugschein nicht zur Hand, aber meine sind auch eingetragen. Wären sie nicht eingetragen würde man spätestens in der nächsten Kontrolle ärger bekommen, bzw. sie abbauen (abdecken) dürfen.
Wir benötigen sie für die oben schon geschriebenen Gefahrenguttransporte in Österreich. Desweiteren sind wir ab und an mit Überlänge bzw. Breite unterwegs. (Maschinenteile unter Plane).
Geschrieben von Actros1836 am 04.04.2014 um 17:27:
Gerade im Bereich Abroller und Absetzer sind Rundumleuchten von Vorteil. Man muss sehr oft in Enge Löcher reinrangieren, die Warnblinker werden da meist übersehen. DIe Rundumleuchten rütteln da schonmal auf.. Auch bei den Schrott- und Baustellenkippern sind Rundumleuchten größtenteils verbaut..
Leider verbauen viele "Showtruckfahrer" zum Spaß Rundumleuchten am Fahrzeug, obwohl die niemals gebraucht werden, nur damit der Karren schön blinkt, wenn man die Lichthupe gibt. Bei Tiefladertransporte mit Überbreite passt deswegen schon kaum mehr einer auf, da heut eh jeder damit rumfährt.. Aber wie gesagt, die Rundumleuchten sind manchmal sehr sinnvoll.. Gerade wenn ich auf der Straße rangieren muss, wird die Rundumleuchte eingeschalten, da das Geblinke doch noch aufschreckt und der Autofahrer vl eher weiter weg hält.
Geschrieben von W50 fahrer am 04.04.2014 um 17:43:
Bei uns kommen Kühlzüge die Alle RKL verbaut haben auf dem Dach bzw Lampenbügel
Als ich nach dem Sinn beim Kühler gefragt habe war die Antwort
Dient zum GRÜßEN
Und nur dazu, ist mit der Lichthupe geschaltet
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