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Geschrieben von Beleger am 06.02.2016 um 20:05:

 

Ja das blaue Schild habe ich jedenfalls auf der Strecke Meer Antwerpen mehrfach gesehen. Aber da bin ich immer Nachts unterwegs gewesen.
Das man es mittlerweile in Belgien nicht in einer einheitlichen Sprache geregelt bekommt ist schon ein starkes Stück... wall



Geschrieben von tiptop495 am 06.02.2016 um 20:08:

 

Zitat:
Original von carsten67
Ich liebe Bürokratie, ich liebe die schrittweise Abschaffung aller Freiheiten, ich liebe es, wenn der Staat in meine Tasche greift, um dann Dinge zu finanzieren, die ich nicht finanziert sehen möchte. wall wall wall


Wir sind die Staatskasse doch oder !!!! jo schimpf Pfeifen


Eric,



Geschrieben von tiptop495 am 06.02.2016 um 20:19:

 

Zitat:
Original von Beleger
Ja das blaue Schild habe ich jedenfalls auf der Strecke Meer Antwerpen mehrfach gesehen. Aber da bin ich immer Nachts unterwegs gewesen.
Das man es mittlerweile in Belgien nicht in einer einheitlichen Sprache geregelt bekommt ist schon ein starkes Stück... wall



Keine Furcht Carsten, mit Französisch komt man Belgien durch. lol

Und das Schild Convoi Exceptionnel ist Gültig über gans Belgien
umgekehrt.... Pfeifen

Eric,



Geschrieben von Beleger am 06.02.2016 um 20:35:

 

Ich habe mal die Gebühr für die Strecke Eindhoven Zeebrugge über den DKV Rechner für meinen Unterflur durchlaufen lassen, aber ohne Anhänger.
Für 28 € kann man schon sehr gut essen gehen... prost

Obwohl in dem Rechner noch ein Fehlerwurm vorhanden sein muss... hmm



Geschrieben von tiptop495 am 07.02.2016 um 09:56:

 

Zitat:
Original von Beleger
Ich habe mal die Gebühr für die Strecke Eindhoven Zeebrugge über den DKV Rechner für meinen Unterflur durchlaufen lassen, aber ohne Anhänger.
Für 28 € kann man schon sehr gut essen gehen... prost

Obwohl in dem Rechner noch ein Fehlerwurm vorhanden sein muss... hmm


Hey Carsten,

Und dann mit Hänger Retour Karte ??? schimpf
Aber so ( auf's Bild) können Sie Kosten einsparen bei Leerfahrten,
und ist auch Mal gut für die Körperliche Gesundheit. :hihi :hihi

Aber ja täglich hören wir hier neue Gesetze, aber ja sie brauchen
Geld Geld und noch Mal Geld. schimpf

Noch eine Frage, wie oder wo kann ich eigentlich eine Sonntagsgenehmigung anfragen ????
Nicht das es bestimmt nötig ist aber man weiss niemals.
Und na ja einen billigen Fahrer kann man einen Tag warten
lassen. Pfeifen


Eric,



Geschrieben von Jang am 07.02.2016 um 20:11:

 

Zitat:
Original von Beleger
Ja das blaue Schild habe ich jedenfalls auf der Strecke Meer Antwerpen mehrfach gesehen. Aber da bin ich immer Nachts unterwegs gewesen.


Ja genau...bei diesem Schild darfst Du dann überholen jo

...macht einen dann doch etwas durcheinander, weil man nicht immer aufpasst, wann und wo dieses Schild gerade stand ahnung

Mir ist es ziemlich egal, als Womo darf man trotzdem überholen...was aber etwas schwieriger ist: Mit dem PKW über die N4 Richtung Brüssel fahren: laut Gesetz in B. darf man 120 km/h fahren auf vierspurigen Strecken insofern in der Mitte der Fahrbahn eine Trennung ist....leider ist Die aber manchmal unterbrochen und dann gilt auf 10 Meter 90 km/h ahnung

Um die Sache perfekt zu machen: dazwischen kommen dann noch 90er-Begrenzungen...spätestens dann blickt wirklich keiner mehr durch tock



Geschrieben von Beleger am 07.02.2016 um 20:55:

 

Wo Du als Belgier eine Sonntagsfahrgenehmigung anfragen kannst entzieht sich meiner Kenntnis.
Das machen ja die Landkreise in den unsere LKW zugelassen sind.
Sonst frage doch mal in Nordhorn bei der Strassenverkehrsbehörde oder Kfz Zulassungsstelle nach.
Vielleicht bekommst Du da eine Genehmigung ausgestellt.



Geschrieben von tiptop495 am 24.02.2016 um 21:33:

 

Hey,

Nicht mehr erwartet, aber jetzt sollte es doch möglich sein mit Ausländischen Oldtimer LKW Mautfrei zu fahren in Belgien. klatsch

In kürerm gebe ich weiter bescheid daüber, wie man das anfragen kannst.
Es sollte ein bißchen deutsch änlich sein mit Bilder und so weiter.

Eric,



Geschrieben von tiptop495 am 16.03.2016 um 08:22:

 

Hey, Etwas mehrklarheit im Dunkeln.


Eric,



Geschrieben von tiptop495 am 09.04.2016 um 13:10:

 

Hey,

So muss die Freistellung aussehen, nach das anmelden.

Erste empfagen nach 2 Monate !!! unglücklich

Gültig führ immer oder bis Änderung des Gesetzes.

Anmelden pro E Mail.

Die erste ist für Wallonien und so auch auf Deutsch zu schalten!!!
Die Zweite für Flandern und nur in Flämisch.
Wo Sie sich anmelden ist egal, beide Instanzen sind gültig für ganz Belgien.

https://www.exemption.sofico.org/stark-exoneration/fr/

http://belastingen.vlaanderen.be/formulier-niet-belastbaarheid-kilometerheffing

Eric,


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