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Geschrieben von Usergeloescht10112015 am 15.09.2009 um 23:55:
Sonntagsfahrgenehmigung 3./4. Okt.
Moin zusammen,
bei der JHV der NVG in Wörnitz war das Sonntagsfahrverbot auch ein Thema:
Bisher hat nur NRW das Ergebnis der bundesweiten Tagung der Länderverkehrsminister bekannt gegeben und nur in NRW gibt es einen Erlaß, dass man mit H-Kennzeichen eine Sonntagsfahrerlaubnis bekommen kann, zum Preis von XXX (bis XXX) Euro. Die Spannweite geht von 17,50 bis 300,-€.
Heißt: Prinzipiell sollten alle über 7,5 Tonnen trotz H oder 07-Kennzeichen eine Genehmigung beantragen. (wir haben mit der Wohnwagen Zulassung des Aufliegers da kein Problem mit).
Nur ist die Grauzone, die bisher bestand, nun ganz klar weggeschoben zu (un)gunsten einer Sonntagsfahrgenehmigung. Heißt, man muß sie wohl jetzt immer haben. (so habe ich es verstanden) Über den Preis kann man nicht verhandeln, da ist jeder Kreis/Stadtrat für die Gebühr selbst verantwortlich.
Da das Kippertreffen am Samstag 3. Okt. anfängt, muß man selbst nun in diesem Jahr für den 3. Okt. schon eine Genehmigung haben.
Da seit einiger Zeit der ADAC die Interessen der Oldtimerfreunde vertritt, sich aber mit der Heavy-Metall-Szene sehr schwer tut (will sagen sich um nichts kümmert), kann nur die eigene Interessenvertretung (NVG) für Gehör sorgen. Man arbeitet dran.
Achim
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