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Geschrieben von derHeisinger am 26.04.2009 um 13:10:

 

@ Baggerkutscher


das mit den 12 to. stimmt nur, wenn Du einen neuen Führerschein, sprich den Kartenführerschein bekommen hast. Und versehentlich die 12 to. Begrenzung bei Dir eingetragen wurde.

Fakt ist aber, da Du ja anscheinend noch den rosa Lappen hast, Du mit dem alten 3er einen 7,49 to. Lkw fahren darfst. Und an diesem 7,49 to. darfst Du bei durchgehender Bremsanlage einen Anhänger mit einem max. zul GG. bis zum 1,5-fachen des Zugfahrzeugs dranhängen. Wie ich schon oben geschrieben habe 7,49 * 1,5 = 11,235 to.
Dies allerdings auch nur, wenn es der Fahrzeughersteller für diesen Lkw zugelassen hat. Oft ist nämlich die max. Anhängelast auf 10,5 to. begrenzt.

Hierzu musst eben mal einen Blick in den Kfz-Schein des 7,49 to.-Lkw werfen, da steht drinnen, wieviel Du max. dranhängen darfst.


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