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Geschrieben von Truck-Wodi am 17.09.2013 um 15:47:
ist zwar kein Zwischenfall, aber ein Schwertransport der besonderen Art.
klick mich
Geschrieben von stranger55 am 21.09.2013 um 09:21:
Hallo Horst!
Dabei geht es sicher um das Eisenbahnrecht! Für mich stellt sich gleich die Frage warum da so ein Wunderwuzi antanzt um das Zweiwegefahrzeug zu überprüfen? Wegen einer Vollbremsung??? Entstammt sicher genauso oben erwähnten, Zusammenstoss gabs ja keinen und da ist auch kein Polizist genug das festzustellen.....
Gruß Heinz
Geschrieben von Rostocker am 21.09.2013 um 15:58:
Das schöne ist ja, das der Sprecher sagt, das Nachts auf dieser Strecke kein Verkehr statt findet. Da heißt es für mich das da die Bahn gepennt hat als sie die Genehmigung zum überfahren der Schrankenanlage gegeben hat.
Denn eigentlich ist dort kein Verkehr.
Aus meiner Sicht hat die Bahn schuld und nicht der Fahrer.
Es gibt ja auch einen Grund warum dieses Stahlrohr nachts darüber gefahren ist, bestimmt wusste man das man nicht beim ersten mal rüber kommen würde, sonst hätte man ja auch am Tag fahren können wenn Verkehr ist.
So saniert sich die Bahn.
Geschrieben von Truck-Wodi am 20.05.2015 um 18:06:
"Schwertransport" im eigentlichen Sinne kann man das nicht nennen. Auch die kleinste Ladung kann aber zum Schwertransport werden. Kommt immer darauf an auf welchem Terrain man sich bewegt.
Schwer ist es allemal.
Actros-Schwertransport
Geschrieben von Dirty-Harry am 20.05.2015 um 20:24:
.....ganz schöne "Verschleißfahrt" für den Actros........
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