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--- Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine (http://www.baumaschinenbilder.de/forum//thread.php?threadid=51449)


Geschrieben von db-l311 am 10.11.2013 um 20:21:

  Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine

Hallo an Alle,

ich hätte eine Frage zur rechtlichen Lage bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:

Ich habe einen Abschleppwagen, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen ist. Diesen Status hat er, weil man druch den Aufbau keine Güter transportieren kann.
Wie verhält sich das, wenn ich z.B. einen Tieflader anhänge und damit einen Bagger transportiere?
Ich kenne einige Bilder von Abschleppwagen mit grünemm Kennzeichen, die einen Tieflader mit Gütern transportieren. Ist denen die Lage egal oder ist das erlaubt?

Danke schonmal für eure Hilfe!!

Simon



Geschrieben von SirDigger am 10.11.2013 um 21:51:

 

Des ist ist je nach Nutzung Auslegungssache.

Bist du gewerblicher Abschleppunternehmer, und schleppst den Tieflader mit Bagger nach Aus/Unfall des eigentlichen Zugfahrzeuges ab, dürfte es erlaubt sein, da der Abschlepp wagen ja seiner Bestimmung als Arbeitsmaschiene nachgeht.

Bist du privat, und hängst einen Anhänger zum Gütertransport an, der nichts mit
der eigentlichen Nutzung als selbstfahrende Arbeitsmaschiene zutun hat,
ist es wohl nicht zulässig.

Beim Verkehrsportal wird es gut erklärt



Geschrieben von db-l311 am 11.11.2013 um 18:54:

 

Gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung für solch einen Transport (also Tieflader mit Bagger ohne Unfall oder ähnliches) ?
Mir sind nämlich einige Transporte dieser Art in live und Foto bekannt, also Abschlepper mit grünem Kennzeichen und Tieflader mit Fracht, die eindeutig NICHT von einem Unfall stammt.
Oder fahren die nach dem Motto "solangs keiner sieht gibts keine Strafe..."?

Denn wenn das nicht möglich ist, wäre wohl doch das H- Kennzeichen die einzig legale Möglichkeit.

Grüße

Simon



Geschrieben von RONLEX am 11.11.2013 um 19:10:

 

Sah öfter im Raum Traunreut ,Trostberg, Altötting einen mit einem orangen Gittermast-Kranwagen fahren, der zog auf einem alten 3-Achs LKW Anhänger seine Gittermastteile mit. Fragte mich schon damals ( 89 / 90), Derf der des überhaupt ? ahnung
War Schei... .zu überholen auf den kleinen Landstraßen...
Hier hab ich ein anderes Foto verlinkt, ist lang her und ist jetzt kein typischer Kranwagen. Aber würde eh einem Berge-, Abschleppwagen eher entsprechen.

http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/sch02zgv6id5pcr.jpg

Ob das heute noch so gestattet ist. ahnung



Geschrieben von BautznerSenf am 12.11.2013 um 08:40:

  RE: Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine

Moin!

Es kommt (wie immer) darauf an...

Wenn Du mit Deiner Zugmaschine ("Arbeitsmaschine") bestimmungsgemaess ("fuer Dich" arbeitest, also nicht fuer Dritte transportierst), dann ist das KEIN gewerblicher Guetertramnsport => gruenes Kennzeichen okay.

Problem ist immer der GEWERBLICHE Transport, also Transport fuer Dritte gegen Bezahlung.

Was Du im Rahmen Deines Geschaeftes fuer Dein Geschaeft machst, ist quasi wie Werkverkehr - es ist fuer Dich, nicht fuer Dritte.
(Werkverkehr: Eigenes Gut mit eigenem Fahrzeug und eigenem Personal; Leih- und Leasingmittel sind gleichgestellt).

Wenn Du also mit dem Tieflader Transporte von und zur Werkstatt durchfuehrst, ist das kein gewerblicher Gueterverkehr.

Wenn Du hingegen mit dem Tieflader fuer einen Bau-Unternehmer dessen Maschinen umsetzt, dann ist das (da gegen Bezahlung) gwerblich.

Waeren die Baumaschinen hingegen Teil Deines Geschaeftes, weil Du sie etwa vermietest, dann waere es wieder nicht gewerblich, weil es "Dein" Transport ist.

Gruss

B. S.



Geschrieben von F786ST Interstater am 12.11.2013 um 09:11:

 

Moin!
Arbeitsmaschinen dürfen grundsätzlich nur Anhänger ziehen, mit denen Material/Zubehör transportiert wird das für die Verrichtung der speziellen Arbeit notwendig ist!
Grüße aus dem TÜV-Lehrgang
Volker



Geschrieben von SirDigger am 12.11.2013 um 09:19:

 

Du darfst auch für dich selbst keine Gütertransporte durchführen,
die NICHTS mit der Arbeitsfunktion der selbstfahrenen Arbeitsmaschine
zutun haben.

Der vom Bautzener Senf angesprochene Gittermastkran, hat seine zum Betrieb notwendigen Kranteile transportiert.

Du darfst aber nicht mit dem Abschleppwagen deinen eigenen/fremdem Bagger durch die Gegend karren, wenn das nicht im Rahmen einer Bergung/Abschleppvorgang geschieht.



Geschrieben von BautznerSenf am 12.11.2013 um 15:21:

 

Hallo!

Ich stimme Euch beiden zu - deswegen sagte ich ja auch "fuer Deinen Betrieb" (haette aber besser formulieren sollen: Im Rahmen Deines in der Gewerbeanmeldung ausgeuebten Betriebes - deswegen hat ja jedes Unternehmen einen Zweck).

Wenn ich also ein reines Abschlepp-Unternehmen betreibe, dann darf dieser Transport nur im Zusammenhang mit dem Abschleppen erfolgen (also z. B. Unfallstelle beraeumen und reinigen).

Wenn ich aber als Zweck z. B. ein "Abschlepp-Unternehmen und die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen" angegeben habe, dann isy durchaus auch die Auslieferung eines (meiner) Stapler an den Kunden moeglich - denn dann ist es im Rahmen meines Geschaeftes.

Gewerblicher Guterverkehr ("fremdes Gut fuer fremde Rechnung") geht nicht - und das hatte ich zum Ausdruck bringen wollen.

Gruss vom

B. S.



Geschrieben von Schlabbergosch am 12.11.2013 um 15:33:

 

Wobei auch ein Abschleppunternehmen eine Güterkraftverkehrserlaubniss braucht , was jedoch mit der steuerfreien SFA ja nichts zu tun hat.

Das Eine ist Steuerrecht und das Andere ja Transportrecht. zwinker



Geschrieben von SirDigger am 12.11.2013 um 15:41:

 

Zitat:

Wenn ich aber als Zweck z. B. ein "Abschlepp-Unternehmen und die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen" angegeben habe, dann isy durchaus auch die Auslieferung eines (meiner) Stapler an den Kunden moeglich - denn dann ist es im Rahmen meines Geschaeftes.


Nein ist es nicht, deine Firmierung, ist für die Einstufung was eine SFA darf, gerade mal scheißegal.

Bloß weil dein Betonmischer eine Trommel hat,
und du dich FrischbetonLieferservice und Großwäscherei nennst,
darfst auch noch keine schmutzige Wäsche waschen...

Brauchst du den Gabelstapler zum Betrieb der SFA?
Nein? dann darfst du ihn nicht hinterher ziehen.

Und schon gar nicht darfst du ihn zu einem Kunden liefern,
der den Gabelstapler mietet.

Das sind Jobs für Fahrzeuge mit schwarzen Kennzeichen.


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