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Geschrieben von Voscanol am 22.09.2015 um 11:59:

 

langsam zweifle ich an unseren Gerichten

wenn ich ein Fahrzeug bei einem Händler kaufe und an meinen Standort überführen will werde ich wohl tanken müssen.

Kann mir nicht vorstellen, dass der Händler es mir vollgetankt übergibt.

Richter die solche Urteile fällen, sollten im Keller Ordner sortieren. Da schaden sie wenigstens nicht der Wirtschaft.

Gruss



Geschrieben von Voscanol am 22.09.2015 um 12:03:

 

hab den Artikel nochmal gelesen.

Kann natürlich auch sein, dass jemand mit dem roten Kennzeichen zur Tankstelle gefahren ist um Zigaretten zu kaufen.

Dann kann ich es ja noch verstehen, dass die Fahrt nicht betriebsnotwendig war.



Geschrieben von Tempomanni am 22.09.2015 um 20:46:

 

N´abend zusammen,

ich habe auf dem Weg zum Oldtimertreffen am Wochenende genau das Gegenteil erlebt:

Uns kam ein Geländewagen mit roter Händlernummer entgegen. Soweit noch nicht verwerflich- jedoch einen normal zugelassenen Autotransporthänger im Schlepp- und darauf einen abgemeldeten Unfallwagen.

Und ich dachte immer, dass Lastentransporte mit roter Nummer verboten seien.....ein Schelm, der böses dabei denkt.... hmm Pfeifen

Grüsse, Manni winke



Geschrieben von Luispold am 23.09.2015 um 06:36:

 

Zitat:
Original von Tempomanni
N´abend zusammen,

..............................
Und ich dachte immer, dass Lastentransporte mit roter Nummer verboten seien.....ein Schelm, der böses dabei denkt.... hmm Pfeifen

Grüsse, Manni winke



winke winke

Wenn es ein Gebrauchtwagenhändler war der einem Kunden eine Probefahrt mit belastetem Anhänger ermöglicht hat oder auf dem Weg zu einem Kunden war ................dann wäre es 1970 erlaubt gewesen jo Auch eine Überführungsfahrt nach einem Kauf/Verkauf der drei Fahrzeuge war und ich glaube ist auch heute noch rechtens hmm



Geschrieben von Usergeloscht13012016 am 23.09.2015 um 09:33:

 

Wie weit ist denn der neue Oldtimerverein?? Ich würde ja gerne wissen was alles auf dem Programm steht und was alles schon getan wurde oder wird. Noch hab die Möglichkeit rechtzeitig aus der N-V-G auszutreten...

Gruß

Stefan



Geschrieben von Kaelble KV631 am 23.09.2015 um 13:03:

 

Wieso die Frage? Der neue Oldtimerverein wurde doch schon gegründet! Pfeifen

http://www.baumaschinenbilder.de/forum/thread.php?threadid=55064

und die hier Fragenden sind voll mit dabei:

http://www.baumaschinenbilder.de/forum/thread.php?postid=789381#post789381

Doch nur Schaumschlägerei? hmm

Zur Möglichkeit rechtzeitig aus der N-V-G auszutreten, sollte man hier im Forum aber keine Werbung machen. Abgelehnt
Das sollte schon jedes Mitglied der N-V-G für sich selber entscheiden.

Sascha



Geschrieben von WACKEN am 29.01.2017 um 22:52:

traurig und was PASSIERT ????????

winke

ALSO ???

verwirrt

NIX... nur BLA BLA .. rtfm

zu GLÜCK ... freu kann ich machmal .. wenn HOLLAND in NOT ..

auch mit nenn DEUTSCHEN BRIEF ..
in DAENEMARK ein Überführungs-Kennzeichen holen..
( das Fahrzeug muss aber seinen Standort in Daenemark haben..)

daumen



Geschrieben von WACKEN am 21.11.2017 um 20:27:

Augenzwinkern PREISFRAGE

winke

es werden ja Häufiger Trailer im Paket gefahren verwirrt

mit Händler Kennzeichen ..( Rote Nr. ) fröhlich

soweit ich Informiert bin .. keine Ladung bei Roter Nr. ???

gelten die aufgeladenen Trailer als Ladung hmm



Geschrieben von theutone am 22.11.2017 um 07:18:

 

Tach,

das wird dann als Steuerhinterziehung gewertet und die Eignung eine 06er Nummer zu führen wird in Frage gestellt.

Gruß
Patrick



Geschrieben von Borgward am 22.11.2017 um 11:01:

  RE: und was PASSIERT ????????

Das Problem liegt meiner Meinung nach woanders - die Zulassungen von Fahrzeugen sind auf die Länder übertragen, diese wiederum reichen das weiter an die Kreise.

Somit haben wir in Deutschland keine einheitlichen Zulassungsbedingungen - von Europa ganz zu schweigen.

H-Kennzeichen und Oldtimer-Rote Nummer - hier ist man auf Sachverstand angewiesen - häufig Glücksache, aber kein Sachverstand.
Wer schult eigentlich die Mitarbeiter aus den Zulassungsstellen und TÜV oder Dekra etc.? Der eine Kreis weiß nicht was der Andere macht.

Überführungs- und Händlerkennzeichen - hier sind es in erster Linie unsere "ausländischen" Mitbürger welche Missbrauch mit den Kennzeichen treiben - wie z.B. Verleihen, dauernde Benutzung am PKW oder Überführung von Schrottfahrzeugen.

Da sich die Behörden den Fehler der Ausgabe an die entsprechenden Personen nicht eingestehen wollen, werden einfach alle über einen Kamm geschoren und müssen unter dem neuen Gesetz leiden.

Der Deutsche lässt es ja mit sich machen.


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