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Geschrieben von henning am 06.10.2014 um 21:46:

 

@Freiburger:

Macht nichts, wenn DU es nicht verstehst.

Kenn ich irgendwie.

Gewöhnungseffekt lach


P.S. du kannst ja mal versuchen, mir deine Sicht einer ÜBERFÜHRUNGSFAHRT darzulegen. Viellecht lern ich was dazu zwinker



Geschrieben von Schlabbergosch am 06.10.2014 um 21:52:

 

Zitat:
Original von henning
@Freiburger:

Macht nichts, wenn DU es nicht verstehst.

Kenn ich irgendwie.

Gewöhnungseffekt lach




gröhl



Geschrieben von GeneralLee01 am 06.10.2014 um 21:55:

 

Zitat:
Original von mansworld
Zitat:
Original von GeneralLee01
Zitat:
Original von Schlabbergosch
Zwischenfrage: Braucht man bei einem H Kennzeichen keinen TÜV ?


Doch braucht man. Ganz normale Rhytmen...LKW jedes Jahr. Lediglich 07er nur einmal das Oldiegutachten


Über 7,5t halbjährlich SP.. schimpf
Genau die gleichen Anforderungen wie bei allen Lkw s im täglichen Einsatz, auch wenn man seinen Oldie nur “just for fun“ betreibt!
Gruß
Helmut


Also ich war jetzt zum 3. Mal beim TÜV ohne SP.....und jeder Prüfer hat mir gesagt ich muss nicht. Ich hab nicht mal eine HU+ bezahlt noch stand irgendwo ein Hinweis. Ich hab ja nicht mal mehr den SP Kleber irgendwo dran. Mags Vorschrift sein wies will und ich weiß das gibt jetzt wieder eine heiße Diskussion mit 1000 Links zu Gesetzbuch.de und und und....Fakt ist es hat kein Mensch interessiert



Geschrieben von Tempomanni am 06.10.2014 um 22:27:

 

N´abend zusammen,

gleich platzt mir aber der Kragen..... schimpf schimpf schimpf

Der ganzen Problematik können doch m. E. nur zwei Ursachen zu Grunde liegen:

1.) Der Staat ist pleite! Wo können wir noch ein paar € zusammenkratzen, die dem gutverdienenden Spediteur kein Kopfzerbrechen bereiten? Otto Normalverbraucher, der sich das Oldtimerhobby leisten kann, kann auch die Summe zusätzlich für den TÜV aund alle damit anfallenden Arbeiten und evtl. Kosten tragen! Wenn ihm das zu aufwendig und teuer ist, soll er gefälligst Briefmarken sammeln.
Oder 2. Möglichkeit:
Es hat sich ein findiger Lobbyisten-" Geist" gesagt: Es gibt zu viele Reisende mit " Schrottautos" auf bundesdeutschen Strassen. DEM MÜSSEN wir Einhalt gebieten....

Das ist doch auf dem gleichen Mist gewachsen wie damals die - NACHTRÄGLICH- eingeführte TÜV Pflicht/ respektive Gutachten für rote 7er Kennzeichen.... schimpf schimpf schimpf wall wall wall
Ich habe schon IMMER die Prüfungen und Einstellungen ZU HAUSE gemacht, und bin dann mit dem Fahrzeug in die Öffentlichkeit!!!Das ist doch meine Lebensversicherung und die verdammte Pflicht und Schuldigkeit eines JEDEN VERANTWORTUNGSVOLLEN FAHRERS!!! DAS MUSS MIR DER STAAT DOCH NICHT AUCH NOCH VORSCHREIBEN!!!

LANGSAM HABE ICH ECHT DIE NASE VOLL..... schimpf schimpf schimpf

Mit Wut im Bauch, Grüsse, Manni



Geschrieben von henning am 06.10.2014 um 22:41:

 

Tchja Manni...

wahrscheinlich gehts mal wieder darum, dem Tüff Kohle zuzuschustern. Dafür gibts da nach der Abwahl dann ein Pöstchen freu freu freu

Viele merkwürdige Zusammenhänge, an deren Klärung ich früher intellektuell krachend gescheitert bin...

erkläre ich mir heute mit KORRUPTION.


Und ich fahre gut dabei.


Henning


P.S. es kann natürlich auch an mangelndem Intellekt und Verantwortungsbewußtsein der "Entscheider" liegen. Die einfach nicht weit genug denken KÖNNEN und die Konsequenzen nicht gecheckt kriegen.

Dafür haben wir dann Interessenverbände, die denen das rechtzeitig erklären.



Geschrieben von manny33604 am 06.10.2014 um 22:41:

 

SP müsste ab 10t sein, meinte mein TÜVler jedenfalls, mein 8,4t Anhänger ist jedenfalls laut TÜV und KUS SP-frei...


Apropos Missbrauch...

Ich hab Samstagnacht noch einen lettischen Konvoi überholt....

Ein Lettischer Pritschenwagen (MB 820 7,5t) samt PKW Anhänger und 2x Altauto, dahinter ein 3,5t MB Sprinter Eiswagen (wie Bofrost) mit deutschem Überführungskennzeichen angehängt ein Lettischer PKW Anhänger samt Altauto... -Das Eiswagengespann drei mal in gleicher Konfiguration...

Die sind mit Sicherheit mit ihrem Konvoi an drei mobilen Kleinbauernhöfen vorbeigekommen und interessierts hats anscheinend niemanden...

Meiner Kenntnis nach ist es jedenfalls nicht zulässig bei Überführungsfahrten Ladung zu befördern, gescheigedenn als Zugfahrzeug für internationalen gewerblichen Güterverkehr. Auch würde ich mein rechtes Ei verwetten dass die Kollegas noch in Lettland mit dem deutschen Kennzeichen unterwegs sein werden, was dort und dahin auch niemanden interessiert...
(wenn man im Fernshen mal was über Polenmärkte oder geklaute teure Geländewagen in Aserbaidschan (schreibt man das so) sieht fahren die dort oftmals mit den deutschen 5-Tage Nummernschildern rum...

Es ist doch in dieser Bananenrepublik so, dass so viel geregelt ist, dass sich a) keiner mehr auskennen kann, und b) es anfängt niemanden mehr zu interessieren!!!!

...ausser natürlich man trifft auf einen übereifrigen Schutzmann der gerne dem normalem Bürger wegen irgendwelchem Blödsinn das Fell über die Ohren zieht...

Nun ja den Deutschschprachigen mit deutschem Wohnsitz schröpft man eben am effektivsten, am besten noch wenn er eine Arbeit hat und noch nicht pleite ist wall



Geschrieben von Martin R. am 06.10.2014 um 22:49:

 

Dann ist das ja heute der Tag der guten Nachrichten:

- http://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/bussgeld-bei-internet-veroeffentlichung-von-dashcam-videos-bis-zu-300-000-euro-bussgeld-fuer-aufnahmen-in-bayern_id_4182633.html

Ich weiß, es ist off-topic, passt aber irgendwie grad wieder super. Da ist ernsthaft von Bußgeldern in Höhe von 300.000 Euro die Rede Augen schimpf



Geschrieben von Chrischan am 06.10.2014 um 23:26:

 

Zitat:
Original von henning
@Freiburger:

Macht nichts, wenn DU es nicht verstehst.

Kenn ich irgendwie.

Gewöhnungseffekt lach


P.S. du kannst ja mal versuchen, mir deine Sicht einer ÜBERFÜHRUNGSFAHRT darzulegen. Viellecht lern ich was dazu zwinker


Mit Verlaub, aber Freiburger hat Recht. Hier geht es um 03er / 04er Nummern (§ 16 FZV). Für Oldtimer gibt es extra die 07er Nummern (§ 17 FZV), von denen in der Änderungsverordnung nirgendwo die Rede ist.

Gruß,
Christian



Geschrieben von henning am 06.10.2014 um 23:45:

 

Zitat:
Original von Chrischan
Hier geht es um 03er / 04er Nummern (§ 16 FZV). Für Oldtimer gibt es extra die 07er Nummern (§ 17 FZV), von denen in der Änderungsverordnung nirgendwo die Rede ist.


Falsch. Wenn auch ein netter Versuch.

Die 03/04-Nummern sind für Oldtimer ganz besonders wichtig, weil sie u.a. auch die Zeit bis zum Oldtimer-Status überbrücken.

Im übrigen sind die 07er und H-Kennzeichen eine zusätzliche Betriebsmöglichkeit für Oldtimer. Zusätzlich!!

Keineswegs sind sie für Oldtimer "vorgeschrieben". Womit die 04er Nummer für Oldtimer die gleiche Bedeutung hat wie für jedes andere KFZ auch.


Natürlich kann jeder seine Meinung zu dem Thema äußern. Aber es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob man selbst betroffen ist, oder Lkw-Oldtimer nur vom Angucken kennt.


Henning



Geschrieben von Chrischan am 07.10.2014 um 00:05:

 

Zitat:
Original von henning
Falsch. Wenn auch ein netter Versuch.


Ach, was ist denn daran falsch?

Zitat:
Original von henning
Die 03/04-Nummern sind für Oldtimer ganz besonders wichtig, weil sie u.a. auch die Zeit bis zum Oldtimer-Status überbrücken.


Du widersprichst dir selbst. Es geht um zulassungsrechtliche Kriterien. Ein Oldtimer ist zulassungsrechtlich immer mindestens 30 Jahre alt und kann mit H-Kennzeichen oder 07er Kurzzeitkennzeichen gefahren werden. Wenn ein Fahrzeug keine 30 Jahre oder älter ist, dann ist es zulassungsrechtlich kein Oldtimer und dann sollte man auch nicht mit "Oldtimer" argumentieren.

Zitat:
Original von henning
Im übrigen sind die 07er und H-Kennzeichen eine zusätzliche Betriebsmöglichkeit für Oldtimer. Zusätzlich!!
Keineswegs sind sie für Oldtimer "vorgeschrieben".


Ich habe auch nichts anderes behauptet.

Zitat:
Original von henning
Womit die 04er Nummer für Oldtimer die gleiche Bedeutung hat wie für jedes andere KFZ auch.


Ein 04er war noch nie für Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen / Treffen zulässig. Das ist einer der Unterschiede zum 07er.
Wer das trotzdem gemacht hat und diese Fahrten als "Probefahrt" deklariert hat, hat es falsch gemacht und eigentlich keinen Grund zur Klage.

Zitat:
Original von henning
Natürlich kann jeder seine Meinung zu dem Thema äußern. Aber es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob man selbst betroffen ist, oder Lkw-Oldtimer nur vom Angucken kennt.


In unserem kleinen Verein fahren die Oldtimer entweder mit H-Kennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen mit 07er. Liegt aber auch daran, dass selbst der Youngster schon 31 Jahre alt ist.

Gruß,
Christian


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