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Geschrieben von Schlabbergosch am 27.05.2015 um 19:22:

 

Nene , du willst doch in die Ferien und nicht in den Verein. prost



Geschrieben von stoffel am 27.05.2015 um 23:31:

 

Verdammt !!!! Ich muss noch mal intensiv nachsehen, irgendwo hab ich einen Text von Toll Collect der aussagt, dass man als LoF eine Art von Fahrten mautfrei hat. Ich weiß nur nicht mehr ob es die Leer- oder die Lastfahrt war. Aber beides sollte sich ja problemlos darstellen lassen. Entweder solo und leer halt, oder mit nem Sack Kartoffeln festgezurrt hinter der Kabine gröhl



Geschrieben von stoffel am 28.05.2015 um 04:12:

 

Gefunden Augenzwinkern



Geschrieben von KAESESCHUH am 28.05.2015 um 09:35:

 

Das sieht ja echt super aus. Danke für diese tollen Infos.

Eine Frage stellt sich mir noch. Kann ich als Privatperson überhaupt ein LOFfahrzeug anmelden???Ohne Landbesitz oder landwirtschaftlichen Betrieb?

Andersrum wenn die Abnahme durch ist ist es ja eigentlich egal wer es anmeldet.



Geschrieben von KAESESCHUH am 28.05.2015 um 12:51:

 

So, ich habe gerade mal mit der Toll Collect gesprochen.Wenn man jetzt eine Versicherung findet die auch für einen LKW einen Toptarif anbietet kann man sich bei komplett privater Nutzung Mautbefreien lassen.Das funktioniert ohne Wohnmobileintragung, Sonder- oder sonstige Kfz Eintragung.Der Antrag befindet sich bei den Downloads auf der Toll Collect Seite.



Geschrieben von GFT am 28.05.2015 um 16:27:

 

Hallo Andi,

da wäre ich vorsichtig, denn lt. Mautgesetz sind alle LKW (aktuell ab 12to zGG) mautpflichtig, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind, und das ist bei einer SZM mit Sattelkupplung der Fall, unabhängig davon ob Du damit Deine Oma besuchst oder gewerblich unterwegs bist...
Toll-Collect ist nicht der Gesetzgeber und kann keine Fahrzeuge von der Mauterhebung befreien.
Zitat von der TC-Homepage:
"Keine Mautbefreiung besteht jedoch, wenn das Fahrzeug bei objektiver Betrachtung
von seiner Bauart her generell zur Güterbeförderung bestimmt ist, unabhängig von seiner Verwendung im Einzelfall"

Gruß



Geschrieben von KAESESCHUH am 29.05.2015 um 13:19:

 

Die Sattelkupplung wird als Ballast für die HA eingetragen und unbrauchbar gemacht.

Ich habe das Gestern dort so durch gesprochen und habe eine mündliche Zusage bekommen. Obs dann wirklich klappt werden wir sehen.



Geschrieben von GFT am 29.05.2015 um 16:46:

 

Dann müsste es nach meinem Kenntnisstand rechtmässig sein, denn ohne Sattelkupplung ist Dein Wagen ja nicht mehr für den Güterverkehr geeignet.
Überführungsfahrten mit werksneuen Fahrgestellen ohne Sattelkupplung, Wechselrahmen oder anderen Aufbauten sind ja auch mautfrei...



Geschrieben von Berni Flottmann am 29.05.2015 um 17:51:

 

Ach, daß ist ja wieder mal sehr merkwürdig.

Ich habe auch mit der Abteilung Mautbefreiung bei der tollen Collekte in Berlin telefoniert.
Da hieß es dann, daß es für die private Nutzung keine Ausnahmen gibt.
Das wäre ja auch nicht im Gesetz vorgesehen.
Der kostenlose Rat: Melden Sie doch ein Schaustellergewerbe an.

Eine ähnliche Antwort gab es von der BAG aus Köln.
Ein Laster ist nun mal zur Güterbeförderung gebaut und vorgesehen worden.
Niemand kauft sich privat einen Laster.... tock

Ich durfte in der nahen Vergangenheit vier Mal das Gericht in der Domstadt besuchen, weil ein pfiffiger BAGler bei der Kontrolle die Einsicht in das Oldtimergutachten verweigerte und auch nicht einsah, warum diese von der
Maut befreit werden sollten.

Das Ganze hat dann mit Fahrtkosten der Bundesbahn und Anwaltskosten
rund 1.000,-- Euros gekostet.

Da wäre es günstiger gewesen, die 1,36 Maut zu zahlen.....
Von den geschonten Nerven mal ganz abgesehen - allein schon... zwinker



Geschrieben von Berni Flottmann am 29.05.2015 um 18:04:

 

Moin Uwe,

das mit der defekten oder nicht vorhandenen Sattelkupplung ist theoretisch richtig.
Aber das ist dann wieder die Ansichtssache des zuständigen Sachbearbeiters im Falle eines Bußgeldes.

Bei meiner letzten Verhandlung in Köln war das für die zuständige Richterin
kein Argument.

Im Jahr zuvor hat die Angelegenheit ein anderer Beamter die Sache
bearbeitet und das Verfahren wurde eingestellt.

Es gibt einige Tricks in der Mautfrage, da daß Gesetz teilweise etwas schwammig ist und man es zu seinem Vorteil nutzen kann - aber merke:
Du bist immer auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen.

Wenn meine Angelegenheit von einem Herrn H. bearbeitet wird, dann gibt es immer eine Gerichtsverhandlung. Jede (r) andere Sachbearbeiter (in) winkt ab und die Sache ist vom Tisch.
...alles klar? zwinker


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