Thema: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
OM 360
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Zitat: |
Original von henning
Moin Klaus,
mit solchen ominösen "Texten" aus irgendwelchen geheimen Quellen bleibst du leider ganz weit unter dem Niveau dieses Threads! Es gilt das, was frei zugänglich ist - also die "ausreichende Fernkopie". Damit ist niemand "rehabilitiert"!
Ohne komplette Texte mit eindeutiger Herkunftsangabe und ohne entsprechende Links stehst du im Abseits - die User dieses Forums haben nicht nur Besseres verdient, sondern sind auch Besseres gewohnt.
Henning |
na Henning, warst aber schnell im Forum der richtigen Fakten;
!! NVG-Forenregeln beachten!!
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Thema: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
OM 360
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Zitat: |
Original von Kaelble KV631
@Alle
Es ist darauf zu achten, das das Thema "Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW" heißt.
Ich möchte das nochmals herausstellen weil OM360 schrieb:
Zitat: |
Auszug aus Original von OM 360
grundsätzlich sind derartige Sonder-oder Ausnahmegenehmigungen im Original mitzuführen ! |
Der Erlass bezieht sich auf die Erweiterung der Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Trotzdem vielen Dank für die Info, wenn es um andere Genehmigungen geht, die mit dem "Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW" nichts zu tun haben.
Gruß Sascha |
Moin,
@ alle
hier noch mal etwas zum Thema kopieren, reinsetzen und losfahren;
gilt für Oldi-LKW zwar nur noch bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung, könnte aber für hier auch mitlesende und verunsicherte gewerbliche Fahrer von Bedeutung sein;
der Text entstammt einem Handlungshinweis einer Landesbehörde von März 2008 und wird daher von mir nicht als komplett Kopie sondern nur wörtlich wiedergegeben;
Ziffer 6.3
Es genügt, wenn eine Ablichtung des Bescheides per Fernkopie mitgeführt wird.
zu Ziffer 6.3
Diese Verfahrensweise ist nur bei der Erteilung einer Einzelgenehmigung und zwar allenfalls dann anzuwenden, wenn aufgrund einer kurzfristigen Antragsbearbeitung der Originalbescheid nicht rechtzeitig zum Mitführen im Fahrzeug bereitgestellt werden kann.
Aus der Fernkopie muss die absendende Behörde ersichtlich sein.
Es empfiehlt sich, bereits im Genehmigungsbescheid dessen Ausstellung und Mitführung in Gestalt einer Fernkopie für rechtswirksam zu erklären.
Für alle anderen Genehmigung, die auf postalischen Wege an den Antragsteller gehen, gilt die Mitführungspflicht als Original oder beglaubigter Zweitschrift auf dem in der Genehmigungsurkunde eingetragenen Fahrzeug.
@ F161 L ja Holger, jetzt bist du und andere die hierzu schon früh Fakten geliefert haben rehabilitiert;
Klaus
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Thema: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
OM 360
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Hallo Henning,
nein, dein wortgewaltiger Text und auch der letzte Satz haben mich nicht überfordert, da er ja schon mehrere Male zu lesen war;
die Überforderung muß wohl deinerseits gewesen sein;
das du dich gegen die NVG gestellt hast, habe ich nicht geschrieben oder anderweitig behauptet;
vielmehr war die Frage, warum du, als ausgewiesener Oldtimerexperte, die Gelegenheit nicht genutzt hast, die Interessen der Mitglieds-Gemeinschaft als deren 1. Vorsitzender zu lenken und zu vertreten und ggfs. die -deiner Meinung nach- Ungereimtheiten aufzudecken;
ich hatte bisher fälschlicherweise angenommen, daß der Deuvet-Beitragssatz 5,-€/Mitglied pA beträgt und gestern festgestellt, daß es 7,-€ sind; daher die Frage ob es schon immer so war;
Antwort wieder verkneifen
mit der Angabe STVA in NRW war alles geklärt;
Ortsangaben oder weitere Details gehören nicht in dieses Forum;
es hat auch niemand anderer danach gefragt;
deine Antwort an Christop hat mich doch sehr erstaunt und gefreut, da weder Garfild noch ich rumgestänkert haben, kannst du doch wohl nur dich selber und ?? meinen;
Glückwunsch zur Selbsteinsicht;
Klaus
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Thema: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
OM 360
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Henning,
du wurdest doch auf der JVH der NVG am 31.10.2015 für die Wahl zum 1. Vorsitzenden vorgeschlagen, hast dich aber nicht zur Verfügung gestellt;
das wäre doch eine einmalige Chance gewesen die ach so böse NVG auf Vordermann zu bringen;
by the way: die NVG mit ca. 900 Mitgliedern unterstützt den Deuvet mit 7,--€/Mitglied jährlich; (war dass schon immer so ??)
Klaus
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Thema: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
OM 360
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Zitat: |
Original von Kaelble KV631
Zitat: |
Original von OM 360
Moin,
wer ist mit "wir sind schon weiter" gemeint ?
Gruß
Klaus |
Mensch Klaus,
schön Dich in diesem Thema mal wieder schreiben zu sehen.
Allerdings erinnere ich Dich mal so ganz nebenbei daran, das ich noch auf eine Antwort von Dir warte.
Klick
und Klack
Kannst Du uns Forumsmitgliedern diese Frage jetzt mal nach fast 16 Monaten beantworten?
Obwohl, ist jetzt eh wurscht....
Für die Beantwortung Deiner Frage lasse ich mir mal ganz viel Zeit...
Gruß Sascha |
Hallo Sascha,
Antwort im Dezember 2018 würde mir reichen;
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Thema: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Oldtimer-LKW |
OM 360
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Zitat: |
Original von Kaelble KV631
Gut geschnurrt,
es geht aber längst voran.
Der verzweifelte Kampf um die Urheberschaft ist ein gestriges Problem.
Wir sind bereits erheblich weiter, da wir uns um die geplante Umgestaltung des §30 Abs.3 STVO intensiv kümmern.
Erste Gespräche fanden schon statt.
Weiter schlafen statt munter bleiben.
Sascha |
Moin,
wer ist mit "wir sind schon weiter" gemeint ?
Gruß
Klaus
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Thema: LKW mit WOMO Aufbau |
OM 360
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zwar kein LKW, aber ein von Vario-Bohmte ausgebauter Mercedes O 404 am Tage der Auslieferung an seinen Erstbesitzer im März 1993;
Gruß Klaus
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