> Führerscheinklasse BE demnächst bis 7,5t |
Thomas82064
   

Dabei seit: 27.06.2005
Name: Thomas Herkunft: Altenstadt Hessen
Alter: 44
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Servus,
ganz einfach
man braucht für nen 7,5 tonner einen extra Anhängerschein.
und ab 1.4.2010 gilt das auch für Personen die noch den alten PKW- Schein haben (Rosa Lappen) bis 7,5t !!! wer denn Eu-Führerschein hat sowieso, man muss denn sch**** AnhängerFührerschein machen (7,5t + Anhänger)...
vorausgesetzt man will mit Hänger fahren will.
Also gleich C und CE schein machen!
grüsse aus münchen
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11.06.2009 21:16 |
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manny33604
   

Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny Herkunft: Papenburg
Alter: 44
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Das ist ja wohl ein Witz,
da drängen die einem ne Verordnung auf, sodass sich kaum noch ein junger Mensch den Führerschein für 7,5tonner leisten kann/will, ganz Deutschland und dessen Wirtschaft muß damit klarkommen, und wenn der Bund dann evt. etwas investieren müsste um seine Ehrenamtlichen zu qualifizieren schafft man ne Ausnahme, sodass Leute denen man es zivil ja offensichtlich nicht zutraut mit Sondersignal und Extrastress, aber ohne zivile Praxis, durch die Gegend düsen dürfen
...eigenartige Lösung....
__________________ vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!
www.rolfes-transporte.de
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11.06.2009 21:56 |
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matthias-w.
   

Dabei seit: 23.04.2005
Name: Matthias Herkunft: 46395 Bocholt
Alter: 33
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Eigendtlich sollte man eine Fahrschule aufmachen. Ist scheinbar ein Krisensicherer Job
gruß Matze
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11.06.2009 22:01 |
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Michi
   

Dabei seit: 30.03.2005
Name: Michi Herkunft: 32602 Vlotho
Alter: 35
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11.06.2009 22:09 |
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unimogthorsten
   
Dabei seit: 03.06.2007
Name: Thorsten Herkunft: Mittelbaden
Alter: 55
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das kann ich mir nicht vorstellen. Es gab und gibt immer noch den Bestandschutz. Für die Feuerwehr wollte der Superminister Tiefensee den B nur auf zGG 4,25t erhöhen, was ein Witz ist da es in der deutschen Feuerwehrnorm kein Fahrzeug in der Gewichtsklasse gibt! Und von solchen Agenten werden wir regiert, armes Deutschland.
__________________ Gruß
Thorsten
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11.06.2009 22:12 |
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Schaeff SKB1000 Toby unregistriert
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hi leute danke für die vielen antworten,
ich hab das von einem fahrlehrer erzählt bekommen, mir gehts halt hauptsächlich um das fahren von den autos bei uns in der feuerwehr, wir haben ein LF16/20, ein MZF und ein TSF-W und der hat ein betriebsgewicht von 6,49tonnen, wenn das möglich wäre könnte ich dieses fahrzeug fahren und auch viele andere kolegen die nur den klasse B haben.
danke mfg toby
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schaeff SKB1000 Toby: 11.06.2009 22:37.
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11.06.2009 22:37 |
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Flo89
   

Dabei seit: 16.11.2008
Name: Florian Herkunft: Deutschland, BW
Alter: 35
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Hi !!!
Also: BE ( Auto und Anhänger ) darf 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Ab 3,5t gilt: Führerscheinklasse C1, das is LKW bis 7,5t.
C1E ist dieser LKW mit Anhänger.
Ab 7,5t braucht man C, bzw. CE ( LKW mit Anhänger ).
Es is au so...ein Sprinter (beispiel ) is so ausgelegt, dass er beladen 3,5t nicht überschreitet wenn er beladen ist. Wenn da jetzt aber ein Anhänger drankommt wiegt das ganze natürlich mehr als 3,5t. Das heißt, man braucht führerscheinklasse C1E, um einen Sprinter mit Hänger fahren zu dürfen, da der dann ein Gewicht hat zwischen 3,5 und 7,5t.
Hab ich bei dem Seminar gelernt, dass man jetzt braucht um seinen LKW Führerschein verlängern zu lassen. Diese 5 Tage, ihr wisst schon.
Gruß Flo
__________________ Besser man hat Kies in der Tasche als Sand im Getriebe.
Bilder haben mein Copyright
>> fragen
www.hessler-kalkwerk.de
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Flo89: 14.06.2009 15:18.
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14.06.2009 15:16 |
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Biber93
   

Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 31
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@flo89:
deine Aussage halte ich für nicht ganz richtig.
Erstmal beziehen sich die 3,5 to. nur auf das Zugfahrzeug, das hat im Bezug auf den BE Führerschein nix mit der Zulässigen Gesamtzugmasse.
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denn Führerscheinklasse B ist erstmal wie Folgt definiert:
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Also auch einen Voll beladenen Sprinter mit Anhänger bis 750kg (zG 4,25 to)
und Klasse BE:
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
(Quelle: http://flvbw.de
)
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So habe ich das ganze zumindest verstanden, und es wäre außerdem ja etwas blöd wenn man um mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte den kleinen LKW Führerschein brauchen würde.
Gruß Tobias
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14.06.2009 15:35 |
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