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Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » Dies und das,rund um den Lkw... » Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine
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db-l311   Zeige db-l311 auf Karte



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Dabei seit: 18.08.2010
Name: Simon
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Also ist die rechtliche Lage für mich "bescheiden".
Für Transporte mit Tieflader etc. hilft also nur ein schwarzes Kennzeichen oder ein anderer LKW.
Schade, aber es hilft wohl nichts.

Dann auf alle Fälle vielen Dank für eure Antworten!!

Grüße

Simon

__________________
Grüße

Simon


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12.11.2013 16:11 db-l311 ist offline E-Mail an db-l311 senden Beiträge von db-l311 suchen Nehmen Sie db-l311 in Ihre Freundesliste auf
Schlabbergosch   Zeige Schlabbergosch auf Karte



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Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd
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So sehe ich das auch , und vor Allem , wenn einer eine Vermietung hat und Stapler ausliefert , dann kann er auch das bissle KFZ Steuer zahlen.

Aufs Jahr gerechnet einfach lächerlich.

__________________
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12.11.2013 16:13 Schlabbergosch ist offline E-Mail an Schlabbergosch senden Beiträge von Schlabbergosch suchen Nehmen Sie Schlabbergosch in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 27.01.2010
Name: P.
Herkunft: Schwaben

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Hallo!

SirDigger schrieb:
Zitat:
Nein ist es nicht, deine Firmierung, ist für die Einstufung was eine SFA darf, gerade mal scheißegal.


Sie ist ein INDIZ. So wurde es uns vor Jahren gelehrt (und war der Grund fuer unsere "offene" Firmierung). Denn aufgrund dieser kann man u. a. den Finanzbehoerden, die Gewerbeanmeldung und HR-Auszug vorliegen haben, immer wirksam entgegen halten, dass sie das doch wussten (bzw. wissen mussten). Und schon geht das.
Natuerlich hast Du recht, dass ein schwarzes Kennzeichen besser ist.

Beim Beispiel Stapler ist es moeglich (weil ich Betriebe kenne, die es so machen - ohne Probleme). Denn Der Stapler dient eben (auch) der Entladung von Unfall-Fahrzeugen. Wenn der Transport aber einmal "drin ist", dann fragt aber keiner mehr, ob Du ihn nur zum Verleih einsetzt.

Wie immer: Gute Begruendung und Einverstaendnis des jeweils Pruefenden.
Es ist ueberall und in jedem Fall so: 2 Pruefer, 3 Meinungen.

Gruss

B. S.

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(C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
12.11.2013 16:54 BautznerSenf ist offline E-Mail an BautznerSenf senden Beiträge von BautznerSenf suchen Nehmen Sie BautznerSenf in Ihre Freundesliste auf
361er unterflur   Zeige 361er unterflur auf Karte



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Dabei seit: 09.01.2008
Name: Andreas
Herkunft: Pfedelbach
Alter: 48

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Zitat:
So sehe ich das auch , und vor Allem , wenn einer eine Vermietung hat und Stapler ausliefert , dann kann er auch das bissle KFZ Steuer zahlen. Aufs Jahr gerechnet einfach lächerlich.


Aber hier bei uns im Süden ist eine SFA von Vorteil, weil du damit normalerweise auch in eine Umweltzone fahren darfst ohne grüne Plakette großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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Gruß Andi

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von 361er unterflur: 12.11.2013 21:35.

12.11.2013 21:35 361er unterflur ist offline E-Mail an 361er unterflur senden Beiträge von 361er unterflur suchen Nehmen Sie 361er unterflur in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie 361er unterflur in Ihre Kontaktliste ein
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Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd
Herkunft: Schwäbische Alb.
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Zitat:
Original von 361er unterflur
Zitat:
So sehe ich das auch , und vor Allem , wenn einer eine Vermietung hat und Stapler ausliefert , dann kann er auch das bissle KFZ Steuer zahlen. Aufs Jahr gerechnet einfach lächerlich.


Aber hier bei uns im Süden ist eine SFA von Vorteil, weil du damit normalerweise auch in eine Umweltzone fahren darfst ohne grüne Plakette großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen



Richtig , und keine Tachoblättchen mitführen brauchst.
Das finde ich als einzigen Vorteil, die Plakette und die Tachoblättchen.

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12.11.2013 22:27 Schlabbergosch ist offline E-Mail an Schlabbergosch senden Beiträge von Schlabbergosch suchen Nehmen Sie Schlabbergosch in Ihre Freundesliste auf
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Hallo Simon,

wenn Du diesen Fread von vorne bis zum Schluß durchliest wirst Du sicherlich feststellen, dass faktisch jeder etwas anderes sagt - nur meine ich, dass Dein Sachverhalt mehr offen lässt als erklärt..... Du hast einen Abschlepper der als SAM zugelassen ist - kein Wort ob Du steuerbegünstig durch ein grünes Kennzeichen bist. (Du hast nur einen mit einem grünen Kennzeichen gesehen, der einen Anhänger zieht.....)

Eine SAM kann sich jeder von uns kaufen und auch zulassen und damit ziehe ich für den Rest meines Lebens jede Art von Anhänger!!.... das interessiert gar keinen. Sollte Dein Schlepper tatsächlich steuerbefreit sein - Du einen Anhänger ziehst und dabei irgendetwas beförderst und bei einer Kontrolle die Ladung nicht auf Dein "Geschäft" beziehen kannst.......dann kann Dir keiner helfen!! zwinker
(Früher war es so, dass dann der Abschlepper für einen Monat nachzuversteuern war - weiß aber nicht wie es jetzt gehandelt wird - Dein Finanzamt gibt Dir aber sicher die richtige Auskunft)

Das eine ist Zulassungrecht und das andere ist Steuerrecht.

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Gruß aus dem Süden winke

Dirty-Harry

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13.11.2013 19:08 Dirty-Harry ist offline E-Mail an Dirty-Harry senden Homepage von Dirty-Harry Beiträge von Dirty-Harry suchen Nehmen Sie Dirty-Harry in Ihre Freundesliste auf
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Also mein Abschleppwagen ist auf mich privat zugelassen, ich habe auch kein Gewerbe.
Für den Abschleppwagen zahle ich keine Steuer und habe ein grünes Kennzeichen.
Der Einsatz des Tiefladers wäre nur im privaten um andere LKWs auf Treffen zu bringen o.Ä.
Also war für mich die Frage, ob es zulässig ist für mich selbst ein Fahrzeug oder Gut mit einer SAM zu transportieren.

Vielleicht hilft die Info ja weiter!

Grüße

Simon

__________________
Grüße

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13.11.2013 19:46 db-l311 ist offline E-Mail an db-l311 senden Beiträge von db-l311 suchen Nehmen Sie db-l311 in Ihre Freundesliste auf
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Warum solltest du etwas transportieren dürfen als die Ausrüstung deiner SFA?

Egal , auch wenn es privat ist.
Das grüne Kennzeichen ist ja für eine SFA die ja nichts transportiert sondern nur arbeitet , bzs ihre Ausrüstung mitbringt.

Wenn du mit der SFA nichts arbeitest ,sondern nur privat rumfährst ,besteht sogar die Möglichkeit , dass du es versteuern musst , da du ja nichts mit arbeitest , was ja der Zulassungszweck einer SFA ist.
Es heißt ja SFA und nicht Privatrumfahrgerät.

Zahl eben die paar Euro Steuer und fertig.

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Schlabbergosch: 13.11.2013 19:56.

13.11.2013 19:52 Schlabbergosch ist offline E-Mail an Schlabbergosch senden Beiträge von Schlabbergosch suchen Nehmen Sie Schlabbergosch in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von db-l311
Also mein Abschleppwagen ist auf mich privat zugelassen, ich habe auch kein Gewerbe.
Für den Abschleppwagen zahle ich keine Steuer und habe ein grünes Kennzeichen.
Der Einsatz des Tiefladers wäre nur im privaten um andere LKWs auf Treffen zu bringen o.Ä.
Also war für mich die Frage, ob es zulässig ist für mich selbst ein Fahrzeug oder Gut mit einer SAM zu transportieren.

Vielleicht hilft die Info ja weiter!

Grüße

Simon


Hi Simon,

sicher - jetzt wird die Frage klar...... Anhänger darfste ziehen, ob da mit auch Ladung befördert werden darf, kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen (Autokran mit grünem Kennzeichen und beladenem Anhänger geht ganz sicher, da er Zubehör zum Kran transportiert.) Meine Empfehlung - gehe beim Finanzamt, Abt. Kfz-Steuer vorbei und schilder dort den Fall.....

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Zitat:
Original von Dirty-Harry
Zitat:
Original von db-l311
Also mein Abschleppwagen ist auf mich privat zugelassen, ich habe auch kein Gewerbe.
Für den Abschleppwagen zahle ich keine Steuer und habe ein grünes Kennzeichen.
Der Einsatz des Tiefladers wäre nur im privaten um andere LKWs auf Treffen zu bringen o.Ä.
Also war für mich die Frage, ob es zulässig ist für mich selbst ein Fahrzeug oder Gut mit einer SAM zu transportieren.

Vielleicht hilft die Info ja weiter!

Grüße

Simon


Hi Simon,

sicher - jetzt wird die Frage klar...... Anhänger darfste ziehen, ob da mit auch Ladung befördert werden darf, kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen (Autokran mit grünem Kennzeichen und beladenem Anhänger geht ganz sicher, da er Zubehör zum Kran transportiert.) Meine Empfehlung - gehe beim Finanzamt, Abt. Kfz-Steuer vorbei und schilder dort den Fall.....


Wird wohl das Beste und Sicherste sein.

Also dann mal vielen Dank an alle und vielleicht sieht man sich mal (mit oder ohne Hängersmile )

Grüße

Simon

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