Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? |
KomatsuChrisi
MFD Olé Olé
   

Dabei seit: 21.03.2006
Name: Christopher Herkunft: Zemmer
Alter: 33
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19.01.2008 16:51 |
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Ewk
   

Dabei seit: 31.08.2005
Name: Tino Ickler Herkunft: Fulda-Osthessen
Alter: 45
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Da gibt es ein Gesetz...das sagt das der Abstand zwischen Lenkrad-Mitte bis zur Auslegerspitze....3,29m glaub Ich...weiß den genauen Abstand nicht mehr...Ist der Abstand größer....ist das Befahren auf Öffentlichen Strassen untersagt
__________________ Es könnt Gerähhhh...es könnt Geschneiiii...es könnt aber au schö Geschei......
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19.01.2008 17:44 |
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Pieper
   
Dabei seit: 15.08.2007
Name: . Herkunft: Norddeutschland
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Warum?
Wenn der Bagger durch Kurven fährt "hängt" der Arm vorne ziemlich weit über. Er ist auf der anderen Straßenseite oder im Gebüsch. Deswegen darf man so nicht fahren
Gruß Christoph
__________________ Alle von mir eingestellten Bilder unterliegen meinem Copyright - Andere Verwendung nur nach Absprache!
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19.01.2008 18:39 |
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Bagger Manne
   

Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu Herkunft: Landkreis BB
Alter: 36
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Zitat: |
Original von Ewk
Da gibt es ein Gesetz...das sagt das der Abstand zwischen Lenkrad-Mitte bis zur Auslegerspitze....3,29m glaub Ich...weiß den genauen Abstand nicht mehr...Ist der Abstand größer....ist das Befahren auf Öffentlichen Strassen untersagt
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Das, was Tino hier geschrieben hat, kann ich nur bestätigen. Ich habe dass genau so gelesen!
__________________ Viele Menschen würden niemals mit vollem Mund reden, tun es aber bedenkenlos mit leerem Kopf....
Alle Bilder stehen unter meinem Copyright! Bei anderer Verwendung bitte nachfragen! Danke
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19.01.2008 18:45 |
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s1900
   
Dabei seit: 04.07.2007
Name: Philipp Herkunft: Birkenfeld
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das hatten wir doch schon mal in einem anderen thread :
in deutschland gibt es für alles vorschriften. wisst ihr doch ;-)
darunter ist auch eine, die besagt daß der äußerste punkt eines fahrzeuges in fahrtrichtung nicht mehr als 3,50m von der lenkradmitte entfernt sein darf.
die einhaltung dieser vorschrift ist bei baggern nur mit einem verstellausleger zu erreichen.
ausnahmen bestätigen die regel, zb. bei gradern oder schleppern (traktoren) mit entsprechenden anbaugeräten vorne dran. dann muss entweder ein vorausfahrendes begleitfahrzeug dazu oder die sichtverhältnisse müssen durch andere technische möglichkeiten hergestellt werden (kamera).
hier hat die straßenmeisterei seit letztem jahr einen schlepper mit schneepflug im einsatz, der deutlich über der 3,50m-regel liegt. daher wurden dort kameras installiert, die bei einfahrten in kreuzungen die sicht herstellen sollen. wie das allerdings im winterdienst funktioniert, wenn schneeverwehungen am/hinterm pflug gar nicht zu vermeiden sind, kann sich jeder vorstellen. da kann der fahrer nämlich dann an jeder kreuzung aussteigen und die linsen putzen. oder gleich in den kreuzungsbereich schauen.
die sache geht halt immer nur so lange gut, bis es richtig scheppert
und dann interessiert es keinen richter, ob die linsen sauber waren oder nicht. hurra deutschland.
__________________ es geht auch ohne uns... aber besser geht es mit uns... :-)
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19.01.2008 18:54 |
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Sebi
   

Dabei seit: 17.05.2005
Name: Sebastian Herkunft: 69123/Heidelberg
Alter: 35
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Zitat: |
Original von s1900
hier hat die straßenmeisterei seit letztem jahr einen schlepper mit schneepflug im einsatz, der deutlich über der 3,50m-regel liegt. daher wurden dort kameras installiert, die bei einfahrten in kreuzungen die sicht herstellen sollen. wie das allerdings im winterdienst funktioniert, wenn schneeverwehungen am/hinterm pflug gar nicht zu vermeiden sind, kann sich jeder vorstellen. da kann der fahrer nämlich dann an jeder kreuzung aussteigen und die linsen putzen. oder gleich in den kreuzungsbereich schauen. |
Die Kamera die wir drin hatten in unserem Atego hatte eine Reinigungsfunktion d.h. man konnte den Schneematsch der sich beim fahren mit Pflug gebildet hatte einfach runterspülen. Denke mal das wird bei den genannten Kameras nicht viel anders sein.
__________________ Alle Bilder unterliegen meinem Copyright.
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20.01.2008 22:36 |
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matz fatz
   

Dabei seit: 24.08.2007
Name: Matzfatz Herkunft: city
Alter: 35
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also in der betriebsanleitung von meim mobilbagger steht was von 3 metern vom lenkrad aus
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21.01.2008 16:08 |
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KomatsuChrisi
MFD Olé Olé
   

Dabei seit: 21.03.2006
Name: Christopher Herkunft: Zemmer
Alter: 33
Themenstarter
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Danke für die Antworten, ich denke damit Versteht das jeder
__________________ MFD Olé Olé
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21.01.2008 16:12 |
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Icemann
   
Dabei seit: 23.06.2007
Name: Jens Herkunft: Südbaden
Alter: 50
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Das hätte ich gern mal in Bildern!
Es
die Deutschen Gesetze
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Südbaden
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Auf der Baar ist es
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21.01.2008 19:14 |
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Terex unregistriert
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Es sind 3500 mm von Lenkradmitte bis zum äussersten Punkt der Ausrüstung.
Da ein Monoblock diese Maße nie erreichen kann,darf man ihn hierzulande nicht auf öffentlichen Strassen bewegen.
Anders ist das in Holland und den Niederlanden....................so habe ich das mal gehört.
Gruss Terex
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27.04.2009 21:09 |
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