> Führerscheinklasse BE demnächst bis 7,5t |
Schaeff SKB1000 Toby unregistriert
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> Führerscheinklasse BE demnächst bis 7,5t |
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Hallo,
habe gehört, dass man demnächst mit der führerscheinklasse BE Fahrzeuge bis 7,5 tonnen fahren darf. stimmt das und wann wird es geändert?
mfg toby
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11.06.2009 17:15 |
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Icemann
   
Dabei seit: 23.06.2007
Name: Jens Herkunft: Südbaden
Alter: 50
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Südbaden
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Auf der Baar ist es
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11.06.2009 17:26 |
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Sorry, aber das kann ich erst glauben wenn ichs sehe
Ich glaub nicht dass sowas kommt
Wenn sich da was ändert dann wohl eher in die andere Richtung
( Vielleicht dann pro Reifen eine extra Prüfung oder so...) Mus ja schließlich richtig Deld kosten
Grüsse
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Wenns einmal kein Fleisch mehr gibt, dann ess ich Vegetarier
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11.06.2009 18:04 |
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LKW-Stefan
Administrator
     

Dabei seit: 24.02.2005
Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken
Alter: 40
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du darfst mit BE fahren: Zugfahrzeug max. 3,5t Gesamtgewicht
und Anhänger unbegrenzt.
Mit 7,5t hat das überhaupt nix zu tun. BE ist ein reiner Anhängerführerschein!
__________________ Gruß aus Oberfranken
Stefan
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11.06.2009 18:18 |
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Enton
   

Dabei seit: 27.11.2006
Name: Dirk Herkunft: 95028 Hof
Alter: 60
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Ich Denke mal das bezieht sich auf das Führen von Fahrzeugen des
Katastrophenschutzes ( Feuerwehr,THW,DRK usw. ).
Zitat Landesfeuerwehrverband Bayern:
Seit der Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in
deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen Pkw- und Lkw klassen nicht mehr wie bisher bei 7,5 Tonnen, sondern bei 3,5 Tonnen. Die meisten Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge haben jedoch zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die EU-Führerscheinrichtlinie lässt aber generell Ausnahmen für Katastrophenschutzfahrzeuge zu.
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11.06.2009 18:22 |
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maxwild-fan
   

Dabei seit: 02.01.2006
Name: Dominik Herkunft: Schwabenland
Alter: 33
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Zitat: |
Original von Enton
Ich Denke mal das bezieht sich auf das Führen von Fahrzeugen des
Katastrophenschutzes ( Feuerwehr,THW,DRK usw. ).
Zitat Landesfeuerwehrverband Bayern:
Seit der Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in
deutsches Recht verläuft die Grenze zwischen Pkw- und Lkw klassen nicht mehr wie bisher bei 7,5 Tonnen, sondern bei 3,5 Tonnen. Die meisten Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge haben jedoch zwischenzeitlich ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die EU-Führerscheinrichtlinie lässt aber generell Ausnahmen für Katastrophenschutzfahrzeuge zu. |
Jo habe es auch von einem Kommandanten aus unserer Gegend mitbekommen, dass dieses Gesetz kommen wird.
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11.06.2009 18:43 |
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Stabo
   
Dabei seit: 08.02.2009
Name: Bastian Herkunft: Lauf a. d. Peg.
Alter: 38
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Hallo Stefan
Ich meine zu wissen, das du da falsch liegst B= 3,5 T BE= gesamt 3,5T wobei der Anhänger 750 Kg überschreiten darf.
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11.06.2009 18:57 |
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LKW-Stefan
Administrator
     

Dabei seit: 24.02.2005
Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken
Alter: 40
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Zitat: |
Original von Stabo
Hallo Stefan
Ich meine zu wissen, das du da falsch liegst B= 3,5 T BE= gesamt 3,5T wobei der Anhänger 750 Kg überschreiten darf. |
du darfst mit dem BE Fahrzeuge führen, die ein zulässiges Gesamtgewicht
von 3,5t haben maximal. (Bezieht sich auf das Zugfahrzeug!)
Das Maximale Gewicht das Anhängers ist hier völlig egal.
Du darfst somit auch mit dem BE einen Unimog, abgelastet auf 3,5t fahren
mit einem Anhänger von 15t hinten dran!
__________________ Gruß aus Oberfranken
Stefan
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11.06.2009 19:00 |
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Uritrans
   

Dabei seit: 30.08.2008
Name: Erich Herkunft: Beim Kernkraftwerk
Alter: 42
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Ich weiss nich wie das Ganze in Deutschland geregelt ist in der Schweiz darfst Du mit BE sicher mit 7 Tonnen Gesamtzuggewicht fahren 3.5t Zugfahrzeug 3.5t Anhänger.
Alles was schwerer ist benötigt C1 oder C/CE
C1 gilt aber auch für Feuerwehrfahrzeuge bis 40 Tonnen (Nur wie lange noch?)
Das kann sich ja täglich ändern.
__________________ Volvo N10 Power statt Elektronik
Schwertransportkalender 2012
Interlakenkalender 2012
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11.06.2009 19:02 |
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Die Führerscheinänderung hat nur was mit dem Fahren von Feuerwehrfahrzeugen bis 7,5t was zu tun.Weil sind sonst keiner mehr die Fahrzeuge fahren darf. So ähnlich habe ich es mal in einer Zeitung gelesen.
Lasse mich aber auch gerne anders belehren.Vielleicht ist es auch von Bundsland zu Bundesland unterschiedlich.
__________________ Das Copyright liegt bei mir! Bitte beachten!
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11.06.2009 20:29 |
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