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Seilbaggertransport |
M60
   

Dabei seit: 26.12.2006
Name: Christian Herkunft: Landkreis Weilheim-Schongau
Alter: 72
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Hallo zusammen,
früher wurden Seilbagger auf dem Tieflader sowohl mit Ausleger nach vorne, also über das Zugfahrzeug, als auch mit Ausleger nach hinten über den Tieflader überstehend transportiert. Mit Ausleger nach vorne war bei Kurvenfahrt gefährlich, wie ein Foto bei ig-fuchs.de (Opas Fotoalbum/Buehler) zeigt, wo der Ausleger eines Menck in das Fenster eines Hauses gekracht ist.
Meine Frage an die Spezialisten : Ist Tiefladertransport mit Ausleger nach vorne noch zulässig ? Wie weit darf der Ausleger nach vorne oder auch nach hinten überstehen ?
Gruß Christian
__________________ Bitte Copyright beachten !
Es lebe der Seilbagger !
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22.10.2011 19:51 |
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Schlorg
   

Dabei seit: 09.04.2005
Name: Dave Herkunft: Bayern
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Hey Christian,
hier im Forum waren schonmal Bilder zu sehen, wo ein blauer HS852er (evtl. von Hülskens? ) glaub ich mit Ausleger nach vorn Transportiert wurde. Die waren aber auch schon ein paar Jahre älter. In Holland wohl noch eher üblich. Ich habe schon häufiger Fotos von Zugmaschinen mit extra niedriger Kabine gesehen, um eben den Ausleger oben drüber zu fahren.
Genaueres zur rechtlichen Lage kann ich leider nicht beitragen.
Dave
__________________
Besucht Schlorg's Baumaschinen Video Channel auf Youtube: www.Schlorg.de
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22.10.2011 20:28 |
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M60
   

Dabei seit: 26.12.2006
Name: Christian Herkunft: Landkreis Weilheim-Schongau
Alter: 72
Themenstarter
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Hi Dave,
ja die mit dem extra niedrigen Führerhaus sind Sattelzugtieflader. Ich dachte bei meiner Frage aber eher an Tiefladehänger und normalen LKW als Zugmaschine.
Gruß Christian
__________________ Bitte Copyright beachten !
Es lebe der Seilbagger !
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22.10.2011 21:04 |
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schukie6
   
Dabei seit: 23.01.2010
Name: SChorsch Herkunft: Willich NRW
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ich fahr mit henschel HS 140 , Tieflader und Fuchsseilbagger immer mit dem Ausleger nach vorne. Bin noch nie deshalb angehalten worden. Schorsch
__________________ Schorsch
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22.10.2011 21:29 |
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Tieflader unregistriert
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Der Ausleger ist aber relativ kurz, da wird es doch keine Probleme geben?
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22.10.2011 22:18 |
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Rh6Fahrer
   
Dabei seit: 13.12.2010
Name: Holger Herkunft: Bayern
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Denke solange du mit dem Ausleger nicht über 4 Meter Höhe kommst und der Ausleger nicht über die Vorderkante vom LKW hinausragt wird es keine großen Probleme geben.
Wenn du mit dem Ausleger nach hinten fährst, musst du auf deine zulässige Gesammtzuglänge achten. Alles was über diese Abmessungen hinausgeht brauchst du ne Genemigung
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23.10.2011 10:23 |
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Wehrhahn65
   

Dabei seit: 05.12.2009
Name: Werner Herkunft: Oldenburg
Alter: 59
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ich bin mit einem Bauunternehmen aufgewachsen, da dort mein Vater gearbeitet hatte und es gleich bei uns auf dem Hof lag
Die hatten 2 Wehrhahn Selbagger. Beim Transport wurde der Bagger per Abschleppstange an den MB 710 Kurzhauber angekuppelt, die Baggerschaufel lag im Kipperkasten und auf dem Bagger saß während der Fahrt der Baggerführer um Drehbewegungen des LKW auszugleichen. War immer spannend so etwas mit zuerleben als 5-6 jähriger.
__________________ Gruß Werner
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Ein Modell steht oder fällt mit der Lackierung.
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23.10.2011 12:51 |
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Tieflader unregistriert
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So kenn ichs auch noch hier aus dem Revier!!
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23.10.2011 12:56 |
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M60
   

Dabei seit: 26.12.2006
Name: Christian Herkunft: Landkreis Weilheim-Schongau
Alter: 72
Themenstarter
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Ja, das mit der Schleppstange kenne ich auch. Mich würde aber interessieren, ob der Ausleger bis Fahrerhaus des Zug-LKW gehen darf, wie oben behauptet, wenn der Bagger auf einem Tiefladehänger steht.
__________________ Bitte Copyright beachten !
Es lebe der Seilbagger !
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23.10.2011 18:53 |
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Tieflader unregistriert
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In D garantiert nicht, da er bei Kurvenfahrt weit rausragen würde, etwa in den Gegenverkehr. Das bekommst du nie zugelassen.
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23.10.2011 20:17 |
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Impressum
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