Online-Petition Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes insbesondere § 17 und 18 |
ZM 15
   

Dabei seit: 18.02.2006
Name: Arne Herkunft: Alsbach-Hähnlein
Alter: 61
 |
|
|
21.02.2013 14:57 |
|
|
Olibaer132
   
Dabei seit: 04.01.2007
Name: Oliver Herkunft: Salem / Bodensee
Alter: 58
 |
|
__________________ Wer zuletzt lacht....denkt zu langsam
|
|
21.02.2013 16:07 |
|
|
ZM 15
   

Dabei seit: 18.02.2006
Name: Arne Herkunft: Alsbach-Hähnlein
Alter: 61
Themenstarter
 |
|
schieb
|
|
21.02.2013 19:21 |
|
|
henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
 |
|
Hi,
ich glaub das irgendwie noch nicht.
Hat jemand mehr Ahnung von der Sache??? Bitte dringend her damit!
Beispiel: ich hab nen alten Bagger. Sobald der nicht mehr baggern kann, ist er schlagartig als MÜLL definiert. Macht notfalls nen trotteliger Amtsrichter, der alte Bagger sowieso sch... findet (besonders auch alte Autos).
MÜLL aufheben, sammeln etc ist VERBOTEN!
Alles schlimm genug... aber:
JETZT soll offenbar mein vermeintlicher "MÜLL" mir einfach geklaut werden? Von der Gemeinde??
Was bedeutet, ich kann den Bagger nichtmal selber zum Schrotthandel bringen, die bis zu 300 €/Tonne kriege ich nicht mehr - die kriegt jetzt die Gemeinde??
Ich muß evtl. sogar noch Gebühren dafür zahlen, daß die Gemeinde mir mein Eigentum raubt (also, mit Gewalt notfalls)?
Bitte um Aufklärung.
Henning
__________________
|
|
21.02.2013 21:30 |
|
|
thomas d
   

Dabei seit: 09.06.2007
Name: thomas Herkunft: urbach
Alter: 60
 |
|
Ob das bei Maschinen so ist weiß ich nicht .
Kam aber im Fernsehen eine Reportage und da sagte ein Elektriker und ein Flaschner das sie jetzt den Schrott bzw das Kupfer nicht mehr abholen lassen dürfen , sie müssen es dem Abfallentsorger melden ( wie Sperrmüll ) und dann wird es abgeholt.
__________________
Mercedes-Benz das Power-Wunder, rennt den Berg hinauf wie Andere runter
|
|
21.02.2013 21:34 |
|
|
henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
 |
|
Zitat: |
Original von thomas d
...das sie jetzt den Schrott bzw das Kupfer nicht mehr abholen lassen dürfen , sie müssen es dem Abfallentsorger melden ( wie Sperrmüll ) und dann wird es abgeholt. |
Also ENTEIGNUNG!!!!
Denn das kann ja nur funktionieren, wenn dem Altmetallhandel untersagt ist, Schrott von Privatpersonen und Unternehmen selber anzunehmen (aufzukaufen!).
Ab jetzt gehört dann meine Alt-Lkw-Sammlung der Gemeinde.
Sie bestimmt, ob es sich um Abfall handelt (also nicht mehr zum ursprünglichen Zweck geeignet).
Sie bestimmt, wann sie es haben will. Kostenlos. Dann, wenn die Gemeindekasse ne Auffrischung braucht.
Das ist doch IRRSINN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der reine Schrottwert sind etwa 30.000 €. Das wird mir GEKLAUT.
__________________
|
|
21.02.2013 21:54 |
|
|
Rh6Fahrer
   
Dabei seit: 13.12.2010
Name: Holger Herkunft: Bayern
 |
|
So einfach wird das nicht sein. Stellt euch mal vor eine Abbruchfirma macht einen Abruch einer Stahlhalle oder eines Hochregallagers. Wenn die das nciht mehr selbst zum Schrotthändler fahren dürfen, wird das für den Auftraggeber eine teure Baustelle. Denn der Erlös für das Alteisen wird ja in den Großprojekten ja schon mit ins Angebot eingerechnet.
|
|
21.02.2013 22:29 |
|
|
Aemmämm
   
Dabei seit: 04.06.2012
Name: Walter Herkunft: Schweiz
 |
|
Also...ihr habt echt lustige Gesetze....echt jetzt....!
Und wie läuft das bei Grossprojekten....da kommt dann die Stadt....baut mal eben schnell ne stillgelegte Fabrik ab....und kassiert das Geld....? Das geht ja dann ganz schnell ins richtig grosse Geld!
Es ist nicht zu glauben.....!
|
|
22.02.2013 08:54 |
|
|
|
|
 |
Impressum
|