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Zum Ende der Seite springen Online-Petition Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes insbesondere § 17 und 18
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ZM 15   Zeige ZM 15 auf Karte



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Dabei seit: 18.02.2006
Name: Arne
Herkunft: Alsbach-Hähnlein
Alter: 61

Online-Petition Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes insbesondere § 17 und 18 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hier im Forum gibt es wohl bestimmt genug Leute bei denen auch mal Altmetall zur Entsorgung anfällt.
Wollt ihr auch in Zukunft euren Schrott selbst entsorgen und das Geld dafür einstecken, dann schaut euch das mal an.

https://www.openpetition.de/petition/onl...ndere-17-und-18

Gruss Arne

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ZM 15: 21.02.2013 21:03.

21.02.2013 14:57 ZM 15 ist offline E-Mail an ZM 15 senden Beiträge von ZM 15 suchen Nehmen Sie ZM 15 in Ihre Freundesliste auf
Olibaer132   Zeige Olibaer132 auf Karte



Dabei seit: 04.01.2007
Name: Oliver
Herkunft: Salem / Bodensee
Alter: 58

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tock

__________________
Wer zuletzt lacht....denkt zu langsam großes Grinsen
21.02.2013 16:07 Olibaer132 ist offline Beiträge von Olibaer132 suchen Nehmen Sie Olibaer132 in Ihre Freundesliste auf
ZM 15   Zeige ZM 15 auf Karte



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Dabei seit: 18.02.2006
Name: Arne
Herkunft: Alsbach-Hähnlein
Alter: 61

Themenstarter Thema begonnen von ZM 15
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schieb winke
21.02.2013 19:21 ZM 15 ist offline E-Mail an ZM 15 senden Beiträge von ZM 15 suchen Nehmen Sie ZM 15 in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

Irrsinn Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hi,

ich glaub das irgendwie noch nicht.

Hat jemand mehr Ahnung von der Sache??? Bitte dringend her damit!

Beispiel: ich hab nen alten Bagger. Sobald der nicht mehr baggern kann, ist er schlagartig als MÜLL definiert. Macht notfalls nen trotteliger Amtsrichter, der alte Bagger sowieso sch... findet (besonders auch alte Autos).

MÜLL aufheben, sammeln etc ist VERBOTEN!

Alles schlimm genug... aber:

JETZT soll offenbar mein vermeintlicher "MÜLL" mir einfach geklaut werden? Von der Gemeinde??

Was bedeutet, ich kann den Bagger nichtmal selber zum Schrotthandel bringen, die bis zu 300 €/Tonne kriege ich nicht mehr - die kriegt jetzt die Gemeinde??

Ich muß evtl. sogar noch Gebühren dafür zahlen, daß die Gemeinde mir mein Eigentum raubt (also, mit Gewalt notfalls)?


Bitte um Aufklärung.


Henning

__________________
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21.02.2013 21:30 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
thomas d   Zeige thomas d auf Karte



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Dabei seit: 09.06.2007
Name: thomas
Herkunft: urbach
Alter: 60

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Ob das bei Maschinen so ist weiß ich nicht .
Kam aber im Fernsehen eine Reportage und da sagte ein Elektriker und ein Flaschner das sie jetzt den Schrott bzw das Kupfer nicht mehr abholen lassen dürfen , sie müssen es dem Abfallentsorger melden ( wie Sperrmüll ) und dann wird es abgeholt.

__________________
winke Mercedes-Benz das Power-Wunder, rennt den Berg hinauf wie Andere runter daumen
21.02.2013 21:34 thomas d ist offline E-Mail an thomas d senden Beiträge von thomas d suchen Nehmen Sie thomas d in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

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Zitat:
Original von thomas d
...das sie jetzt den Schrott bzw das Kupfer nicht mehr abholen lassen dürfen , sie müssen es dem Abfallentsorger melden ( wie Sperrmüll ) und dann wird es abgeholt.


Also ENTEIGNUNG!!!!

Denn das kann ja nur funktionieren, wenn dem Altmetallhandel untersagt ist, Schrott von Privatpersonen und Unternehmen selber anzunehmen (aufzukaufen!).

Ab jetzt gehört dann meine Alt-Lkw-Sammlung der Gemeinde.

Sie bestimmt, ob es sich um Abfall handelt (also nicht mehr zum ursprünglichen Zweck geeignet).

Sie bestimmt, wann sie es haben will. Kostenlos. Dann, wenn die Gemeindekasse ne Auffrischung braucht.


Das ist doch IRRSINN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der reine Schrottwert sind etwa 30.000 €. Das wird mir GEKLAUT.

__________________
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21.02.2013 21:54 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
Rh6Fahrer



Dabei seit: 13.12.2010
Name: Holger
Herkunft: Bayern

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So einfach wird das nicht sein. Stellt euch mal vor eine Abbruchfirma macht einen Abruch einer Stahlhalle oder eines Hochregallagers. Wenn die das nciht mehr selbst zum Schrotthändler fahren dürfen, wird das für den Auftraggeber eine teure Baustelle. Denn der Erlös für das Alteisen wird ja in den Großprojekten ja schon mit ins Angebot eingerechnet.
21.02.2013 22:29 Rh6Fahrer ist offline Beiträge von Rh6Fahrer suchen Nehmen Sie Rh6Fahrer in Ihre Freundesliste auf
henning
Moderator


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Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning
Herkunft: NRW

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Hallo -

nicht jeder hat natürlich soviel "Schrott" wie ich.

Ich würd deshalb mal Folgendes vorschlagen... man sollte das Ganze mal auf dem Gebiet historischer Baumaschinen betrachten.

Immer wieder ist man froh, wenn sich einer von uns eines alten Baggers, einer alten Raupe etc erbarmt, eine solche vor dem Schrott "rettet" und zu restaurieren versucht.

Einerseits ist es fast immer nötig, eine zweite Maschine als Ersatzteilspender zu beschaffen, andererseits ist auch damit zu rechnen, daß ein Restaurationsversuch abgebrochen wird.

Gehören dann die Maschinen der Gemeinde??? Gebührenpflichtig dort anzuliefern??


Hier ist SOLIDARITÄT gefragt, und zwar von JEDEM!


Bitte unterzeichnet die Online-Petition, damit dieser Enteignungs-Schwachsinn gestoppt wird!

Und bitte diskutiert das Thema hier weiter - wenn ihr alte Baumaschinen und Oldtimer-Lkw mögt!!!


Henning

__________________
>>> KLICK 1 --- KLICK 2 <<<

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von henning: 21.02.2013 23:27.

21.02.2013 23:26 henning ist offline E-Mail an henning senden Beiträge von henning suchen Nehmen Sie henning in Ihre Freundesliste auf
RT 706   Zeige RT 706 auf Karte



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Dabei seit: 02.01.2012
Name: Jörg
Herkunft: Halberstadt
Alter: 61

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Bei kleineren Sachen greift das wohl, hier mal §3 lesen. Als Abfall gilt nur, eine Sache oder Gegenstand derer man sich entledigen will. Dazu zählen wohl kaum Fahrzeuge bzw. bewegliche Güter - also Baumaschinen.
Bei Kraftfahrzeugen greift ohnehin die Altautoverordnung, deren Entsorgung auch nur zertifizierte Betriebe übernehmen dürfen Und die unterliegen nicht dem Gebahren der Kommune und ihrem Abfallbeseitigungsmonopol. Und in der Altautoverordnung wird nur von PKW gesprochen, nicht von LKW. Nur ist wiederum wegen dem Umweltamt aufzupassen, bei längeren Standzeiten sind die Flüssigkeiten abzulassen.
Was Schrott angeht, ist es de facto eine Enteignung, da frage ich mich ob wir im Jahr 2013 sind oder irgendwo zwischen 1933-1945. Ein anderer Vergleich fällt mir dazu nicht ein. Auf jeden Fall sollte man sich wehren, meines Erachtens widerspricht das dem Grundgesetz. Aber das ist ja ohnehin alles Makulatur.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von RT 706: 21.02.2013 23:53.

21.02.2013 23:52 RT 706 ist offline E-Mail an RT 706 senden Beiträge von RT 706 suchen Nehmen Sie RT 706 in Ihre Freundesliste auf
Aemmämm



Dabei seit: 04.06.2012
Name: Walter
Herkunft: Schweiz

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Also...ihr habt echt lustige Gesetze....echt jetzt....! tock

Und wie läuft das bei Grossprojekten....da kommt dann die Stadt....baut mal eben schnell ne stillgelegte Fabrik ab....und kassiert das Geld....? Das geht ja dann ganz schnell ins richtig grosse Geld!

Es ist nicht zu glauben.....! hmm
22.02.2013 08:54 Aemmämm ist offline Beiträge von Aemmämm suchen Nehmen Sie Aemmämm in Ihre Freundesliste auf
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