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ehem. Übertragungungswagen |
hammelfahrer unregistriert
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07.01.2011 09:10 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Moin -
wenn es "mit rechten Dingen zugeht", dann dürfte ein H-Kennzeichen ausgeschlossen sein. Auch dann, wenn das äußere Erscheinungsbild nur wenig (oder garnicht?) verändert wurde.
Die Ablastung auf 7,49 t wundert mich - mit Reisegepäck und vollem Tank dürfte das eng werden?
Henning
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07.01.2011 14:09 |
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hammelfahrer unregistriert
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Hallo,
das mit den 7,49t geht nur dadurch, weil bis auf das Führerhaus alles aus GFK ist. Ich habe lt.Brief 1.1t zuladung.
Mit dem H-Kennzeichen muss ich dann halt mal sehen. Der Vorbesitzer ist das FZG mit dem 07er gefahren.
Gruß
Joachim
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07.01.2011 14:15 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Hallo,
1100 kg - das ist ja ordentlich! Hätte ich nicht für möglich gehalten. Was ist das denn für ein Basistyp?
Aufbau aus GfK... war das beim Ü-Wagen schon der Fall? Das wäre schon die Voraussetzung schlechthin fürs H-Kennzeichen. Gleicher Aufbau wie damals, Einrichtung nur modifiziert bzw. abgespeckt, keine zusätzlichen Fenster.
Soweit ich weiß, müssen wesentliche Umbauten in den ersten 10 Jahren nach EZ abgeschlossen gewesen sein.
Henning
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07.01.2011 14:22 |
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hammelfahrer unregistriert
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Hi Henning,
die Basis ist ein MB 1619. Wie meinst Du das denn mit dem H und GFK. Das einzige was aussen verändert wurde ist, dass die Klimageräte vom Dach verschwunden sind. Der hatte nähmlich gleich 5 Stück drauf. Habe im aufbau jetzt eine Unterflur Klima drin.
Zitat: |
Soweit ich weiß, müssen wesentliche Umbauten in den ersten 10 Jahren nach EZ abgeschlossen gewesen sein. |
Was meinst Du mit den wesentlichen Umbauten oder was ist damit gemeint ?
Gruß
Joachim
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von hammelfahrer: 07.01.2011 14:29.
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07.01.2011 14:27 |
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moin,
warum soll das nicht gehen,ein grossteil der "scenefahrzeuge" z.b. der lemmermann commodore oder der gelbe kaelble sind auch optisch original ,innen ausgebaut und tragen das H ,das historische erscheinungsbild ist gegeben,zustand und erhaltungswürdigkeit auch....
gruss,mike.
__________________ 22.-24. Juli 2022 BÜSSINGTREFFEN - OSCHERSLEBEN " 50 JAHRE MARKENENDE"
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07.01.2011 14:29 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Zitat: |
Original von hammelfahrer
Was meinst Du mit den wesentlichen Umbauten oder was ist damit gemeint ?
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Es klang für mich so, als sei der Aufbau geändert, also nicht ursprünglich komplett aus GfK (war ja auch nicht nötig, und aus "elektronischen" Gründen wäre ein Alu-Aufbau sicher nicht fehl am Platz gewesen).
Der Abbau der Klimageräte stellt mit Sicherheit keine Gefährdung des H-Kennzeichens dar! Mit ein paar Fotos des früheren Erscheinungsbildes (zum Beweis, daß keine zusätzlichen Fenster eingebaut wurden) sollte eine H-Zulassung dann schon möglich sein. Da brauchts dann auch nur einen "normalen" Prüfer...
@Mike: im Einzelnen kenne ich die genannten "Scenefahrzeuge" von innen nicht (bin ja kein Scene-Mitglied
). Es ist aber von Belang, ob die Wohneinrichtung nur "aufgeladen" ist oder fest mit dem Fahrzeug verbunden. Entscheidend - insbesondere für uns - ist natürlich das äußere Erscheinungsbild. Ohne die aufwendige Einrichtung des Kaelble würde "Tönne" das Auto sicher in der Garage lassen, was auch für einige ähnlich gelagerte Fälle gilt. Das sollte man natürlich mit bedenken.
Henning
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07.01.2011 15:05 |
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Ytransport
   

Dabei seit: 18.01.2008
Name: georg Herkunft: Wien
Alter: 20
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nach Österreich gesetz H zulassung unmöglich.
aber als Wohnmobil umgehst du das Sontagsfahrverbot ohnedies.
und ein dermassen kühn abgelastetes kfz würde ich
mich hüten zu verändern (mindestnutzlastin Prozentsatz zum Eigengew.usw.)
Georg
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07.01.2011 15:45 |
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Impressum
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