Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz |
Baumi unregistriert
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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz |
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Ein großer Ärger oder ein Segen für den Beruf des Kraftfahrers???
Ab 10. September 2009 gilt das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ( BKrFQV ) in ganz Europa und in Drittstaaten die ihren Firmensitz in einem europäischen Unions Land haben.
Demnach gilt, wer die Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE nach dem 10. September 2009 erteilt bekommt, muss bei der IHK oder einem Fachbetrieb eine Grundqualifikation ableisten.
Die Grundqualifikation kann mit einer 3-jährigen Ausbildung zum Berufskraftfahrer erreicht werden um dann den Führerschein zu machen.
Die Grundqualifikation kann aber auch ohne Ausbildung erworben werden wenn man die Prüfung ( 240 Min. Theorie und 210 Min. Praxis ) ohne Ausbildung absolviert, dafür muss man aber schon den betreffenden Führerschein haben.
Die Grundqualifiktaion ist nicht der Führerschein selbst, sondern nur die Vorbereitung dafür den Führerschein machen zu dürfen.
Ab dem 21. Lebensjahr kann man die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, mit 140 Zeitstunden und 90 Min. Prüfung.
Also Fahrschule 2x wöchentlich a 2 Stunden = über 8 Monate Qualifikationskurs + Fahrkurs für den Führerschein nach der Qualifikation, darf nicht parallel absolviert werden.
Für Führerscheininhaber die diesen vor dem 10. 09.2009 erteilt bekommen haben, gilt die Weiterbildung als Pflicht innerhalb 5 Jahren also bis 2014 als Voraussetzung, dass die Fahrerlaubnis verlängert wird, ansonsten verliert sich der Anspruch irreversibel.
Wer das versäumt, der muss mit der Grundqualifikation wieder anfangen.
Und das gilt auch für Besitzer des alten Führerscheins der Klasse 3, die Solo Fahrzeuge bis 7,49 to und Züge bis 12 to / bzw. 18,5 to fahren dürfen. ( C1 + C1E )
Wer die Weiterbildung nicht macht darf dann nur bis 3,5 to zGG fahren.
Die Weiterbildung muss jeder machen der die Fahrerlaubnis C1,C1E,C,CE vor dem 10.September 2009 erteilt bekommen hat, die Weiterbildung umfasst 35 Zeitstunden und wird auch sozusagen gestundet mit 7x 5 Zeitstunden am Stück.
Reine Stundenkurse sind nicht vorgesehen.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer der als Kraftfahrer eingesetzt wird, diesem die Unterstützung zukommen lassen, dass dieser die Weiterbildung absolvieren kann und es darf kein Arbeitnehmer dazu gezwungen werden diese Weiterbildung in Urlaubstagen zu absolvieren.
Fazit:
Der Berufsstand des Kraftfahrers wird angehoben da der Berufskraftfahrer europaweit anerkannter Ausbildungsberuf wird.
Die Lohnsituation wird für den Kraftfahrer im laufe der nächsten Jahre verbessert, da es nicht mehr so einfach ist den LKW Führerschein zu machen und nicht mehr soviele Nachwuchsfahrer in die Branche kommen.
Der Unternehmer wird den Fahrer als Mitarbeiter besser behandeln im Sinne der Interessen des Berufskraftfahrers, da der Unternehmer damit rechnen muss so schnell keinen neuen Fahrer zu bekommen.
Zumal ein neuer Fahrer die gleichen Kosten verursachen wird wie der den er hat.
Es wird nahezu unmöglich gemacht billige LKW Fahrer aus Ostländern der europäischen Union anzuheuern, auch aus Drittländern nicht, da diese Fahrer erst die Qualifikation erreichen müssen, weil der Unternehmer seinen Sitz in der EU hat.
Dennoch muss man bedenken, es werden nicht mehr soviele Nachwuchsfahrer in diese Branche kommen, mal gschwind den 2er machen und LKW fahren ist vorbei.
Die Kosten des neuen Gesetzes freut natürlich die IHK und die Fahrschulen, alleine die Kosten mit beschleunigter Grundqualifikation und LKW Führerschein wird je nach dem zwischen 8000.- und 11.000.- EUR liegen.
Die Weiterbildung mit 35 Zeitstunden ca. 2000.- EUR, alle 5 Jahre.
( auch für über 3,5 to Fahrer, Kurierdienste, Galabauer, Paketdienste, alle ohne Ausnahme)
Hinzu kommen die Kosten des Gesundheitszeugnis das die gesetzlichen Krankenkasse wohl nicht übernimmt, wie auch der Sehtest und der erweiterete Ersthelferkurs.
Was meinst Ihr?
Ein Segen für die Fahrer oder ein Horror für die Unternehmer?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Baumi: 29.07.2009 18:26.
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29.07.2009 18:16 |
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Terex-Robin
   

Dabei seit: 23.04.2005
Name: Robin Braun Herkunft: Enkenbach-Alsenborn
Alter: 53
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Alles nur Geldmacherei,sonst gar nix.Unser Verbrecherstaat weis nämlich nicht mehr wo er noch Geld herbekommen soll.Meine Meinung dazu.
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29.07.2009 18:24 |
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Biber93
   

Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 31
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Zitat: |
Original von Terex-Robin
Alles nur Geldmacherei,sonst gar nix.Unser Verbrecherstaat weis nämlich nicht mehr wo er noch Geld herbekommen soll.Meine Meinung dazu. |
der meinung bin ich auch, denn auch viele "Gelegenheitsfahrer", die vielleicht nur einmal im Monat bei einem Betrieb fahren, werden das Fahren wahrscheinlich aufgeben, weil die Weiterbildung für so jemanden zu teuer ist.
Ich finde es ist übertrieben und eine Stufe weniger hätte auch ausgereicht, um den Fahrern aus dem Ostblock die Fahrerei in Deutschland zu erschweren.
Als kleine Anmerkung, wurde hier auch schon sehr sachlich und informativ Diskutiert: Klick hier!!!!!
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29.07.2009 18:42 |
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Feld unregistriert
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moin,
ich finde das auch absolut schwachsinnig, vorallen für kleine firmen und wie schon gesagt die vielen hobbyfahrer ist es sehr schade.
aber eins interessiert mich wie kommen diese enormen kosten bei der weiterbildung zu stande und was genau soll der inhalt dieser weiterbildung sein?
mfg Lucas
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29.07.2009 19:28 |
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Baumi unregistriert
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die Kosten der Weiterbildung werden nach Inkrafttreten des Gesetzes massiv angehoben werden, weil, Alternativen gibts keine.
wir beschweren uns auch über den teuren Benzinpreis und was gibst für Alternativen?
und sind die billiger?
der grund und Inhalt der Weiterbildung ist einzig alleine dafür da dem Fahrer einzuschärfen wie er mit Fahrzeug, Ladung, Sicherheit, Geschwindigkeit, Lenkzeiten usw. umzugehen hat.
Ich bin überzeugt dass auch Gesetze nachziehen werden die zb. Ladungssicherheit als Inhalt haben, um der Weiterbildung einen höheren Sinn zu geben.
Wichtig ist auch dass eben alle die ein Fahrzeug über 3,5 to zGG, nicht Nutzlast sondern zulässiges Gesamtgewicht fahren, davon betroffen sind.
Wer von Euch fährt einen Hummer mit LKW Zulassung????
der hat die Arschkarte gezogen.
sorry
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29.07.2009 19:42 |
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BerndSt
   
Dabei seit: 19.06.2005
Name: Bernd Herkunft: Nürtingen
Alter: 48
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Ja da kriegst als Lkw Fahrer gesagt was die lezten Jahre alles falsch gemacht hast...
__________________ Ohrbassmus??Neugierig??Dann drück mich...
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29.07.2009 19:54 |
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Baumi unregistriert
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und du kriegst gesagt was du in Zukunft alles falsch machen wirst, weil du die Zeit gar nicht hast an alles zu denken und es umzusetzen.
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29.07.2009 19:59 |
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Seatracer
   
Dabei seit: 08.09.2007
Name: Daniel Herkunft: Vaihingen/Enz
Alter: 40
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Wie bitte, alle 5 Jhr 2000€ für 35 Stunden Unterricht?
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29.07.2009 20:32 |
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Icemann
   
Dabei seit: 23.06.2007
Name: Jens Herkunft: Südbaden
Alter: 50
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ich sage nur:
Als Gelegenheitsfahrer
Wo kann ein 400.--€ Jobber die Kosten von 2000.--€ welche die Weiterbildung alle 5 Jahre kosten soll, reinholen??
Das wird der sichere Tod!
Ich habe noch Stichtag bis 2014, dann
__________________ --
Südbaden
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Auf der Baar ist es
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29.07.2009 20:44 |
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Baumi unregistriert
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die Aussage von 2000.- Euro ist noch nicht der letzte Schluß, kann unwesentlich günstiger werden aber auch wesentlich teurer, weil es gibt keine Möglichkeit drumherum zu kommen, wenn man weiter über 3,5 to zGG fahren will.
ich denke zb. auch an die die mit einem Pickup und Anhänger als One Man Show einen Betrieb betreiben, oder auch mit Geländewagen oder Kleintransporter zb. als rollende Werkstatt unterwegs sind, oder Kleinmaschinen ausliefern.
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29.07.2009 21:13 |
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