Frage: Kurzzeitkennzeichen |
Tornado
   

Dabei seit: 14.10.2006
Name: Bernd Herkunft: Oberösterreich
Alter: 45
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Frage: Kurzzeitkennzeichen |
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Hallo zusammen,
hätte da mal jede Menge Fragen zum Thema "Deutsches Kurzzeitkennzeichen (für einen Lkw)", nachdem man im Netz ja alles mögliche findet, was allerdings nicht immer widerspruchsfrei ist ...
- Wie ist der Ablauf bzw. wo muss ich dazu hin?
- Wie sieht's mit Versicherung aus? Wer? Wie? Wo? Kosten?
- Muss für das Fahrzeug dann ein aktuell gültiges TÜV-Gutachten o.ä. vorliegen?
- Wie lange gültig? 5 Tage?
- und und und ...
Danke schon mal für Eure Antworten & Hinweise!!!
__________________ A-U-S-T-R-I-A
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21.08.2013 07:38 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Richtich....
und hier -KLICK-
steht auch einiges dazu. Den dort zu findenden Link zur Stadt Bremen sollte man auch dazu aufrufen.
Versicherung gibts günstig im www, sodaß incl. Platten die Kosten für 5 Tage auf ~60 € kommen.
Neuerdings darf man das KZK aber nur noch dort holen, wo man seinen Wohnsitz hat
Das dient dem "Schutz vor Mißbrauch". Eine Logik, nach der man auch Banken abschaffen sollte... immer diese lästigen Überfälle
Henning
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21.08.2013 07:57 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Zitat: |
Original von Ede
Bekommen kannst Du die Kennzeichen in jeder Zulassungsstelle... |
Ich wünschte ja, es wäre so - aber das ist leider abgeschafft (ob für immer, muß sich noch zeigen). Damit entfällt z.B. die Möglichkeit, sich am Besichtigungsort eines Autos ein KZK zu holen, wenn man das Auto kaufen und mitnehmen will.
Hier der Link zur Stadt Bremen (nur als Beispiel): KLICK
Da steht das Elend bereits ganz oben:
"Kurzzeitkennzeichen dürfen grundsätzlich nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde des Wohnsitzes bzw. Betriebsstätte zugeteilt werden."
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21.08.2013 08:18 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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RE: Frage: Kurzzeitkennzeichen |
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Möglich... aber das wirft neue Fragen auf.
Zitat: |
Original von Tornado
...Fragen zum Thema "Deutsches Kurzzeitkennzeichen (für einen Lkw)" |
Für mich wäre es sehr überraschend, wenn man a) als Österreicher ein dt. KZK erhielte, oder b) als Deutscher in Austria ein deutsches KZK bekäme.
Ich lasse mich mal überraschen (und wie schon erwähnt, will ich ja nicht Recht behalten...).
Henning
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21.08.2013 08:49 |
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henning
Moderator
   

Dabei seit: 03.09.2007
Name: Henning Herkunft: NRW
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Wenn dieser Auszug wirklich stimmt:
Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit ein Kurzzeitkennzeichen in dem Zulassungsbezirk zu erhalten, in dem sie sich aufhalten. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) des ausländischen Wohnortes oder des Konsulates ist vorzulegen.
- dann wäre man als Ausländer in D besser gestellt als ein Deutscher. Gut, sowas kommt vor... dennoch evtl. eine Möglichkeit, die Neuregelung auszuhebeln.
Wenn das so klappt, Glückwunsch!
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21.08.2013 09:03 |
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Tornado
   

Dabei seit: 14.10.2006
Name: Bernd Herkunft: Oberösterreich
Alter: 45
Themenstarter
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Danke für Eure raschen Antworten!
(Zweit-)Wohnsitz in D ist vorhanden, das wäre also nicht das große Thema ...
__________________ A-U-S-T-R-I-A
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21.08.2013 10:02 |
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