LKW-Nutzung mit H-Kennzeichen? |
manfährtMAN_keinActros ! unregistriert
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HAllo , das Auto ist nucht in reiner Sammlerhand. Der Besitzer ist ein Freund der Fahrzeuge aus dem Hause Magirus. Aber arbeiten tut er schon noch ab und zu. Es ist kein reines Spielmobil ... Er ist zwar nicht immer damit unterwegs , aber wenn Ihn die Lust packt, gehts raus ins Gewühl :-) Das Auto ist auch erst einmal auf einem Treffen gewesen...
Viele Grüße
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11.06.2009 13:08 |
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Tieflader unregistriert
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Schreib das bitte nicht so deutlich, das H schließt eine gewerbliche Nutzung meines Wissens aus!
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11.06.2009 13:33 |
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vatti01 unregistriert
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@Martin und alle
das kann der 270ger auch wohl locker schaffen mit dem 3 achs anhänger
ich habe diese tage mit meinem 170D15Ak und einem 3 achs tieflader unseren ATLAS RADBAGGER 1304 zur baustelle gebracht und wenn ich mich nicht irre wiegt der so ungefähr 15 tonnen daswar auf jeden fall kein problem wenn man weiß wie man mit so einem laster umgehen muß da zählen nicht die pferdestärken sondern im richtigen moment schalten
dann kommt da eine schwarze stange aus dem auspuff
und dann gehts vorwärts
jeder der meint das ps das wichtigste ist hat keine ahnung
und noch nie so einen kraftprots gefahren die kommen auch noch von ganz unten
lg vatti01
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11.06.2009 20:37 |
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manfährtMAN_keinActros ! unregistriert
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Hallo Jürgen , da liegst du dann wohl falsch. Eine gerwerbliche Nutzung ist mit dem H Kennzeichen erlaubt , es liegt nur an der Versicherung , aber dafür ist die H Nummer ja gut! Auch darf man mit der H nummer auf seinem Oldtimer PKW z B jeden Tag zur Arbeit fahren. Dieses ist mit dem 07er Kennzeichen verboten. Dieses ist nur für Oldtimerfahrten gedacht , wobei man noch nicht mal eine Vergnügungsfahrt damit machen dürfte. Dafür gibt es aber das H Kennzeichen. Also nichts verbotenes ...
Viele Grüße Florian
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12.06.2009 00:45 |
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vatti01 unregistriert
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Hallo
RICHTIG genauso haben es mir die jungs von der polizei ach gesagt des weiteren die vom finanzamt und auch vom tüv und der zulassungsstelle "einer gelegentlichen gewerblichen nutzung steht absolut nix im wege " so deren aussage
es ist was anderes bei dem 07 ner kennzeichen damit ist es absolut verboten
lg vatti01
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12.06.2009 05:51 |
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bonde
   
Dabei seit: 09.05.2007
Name: Thomas Herkunft: Heilbronn
Alter: 47
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Ich glaub aber nicht das man das Fahrzeug Gewerblich nutzen darf.
Man hätte einen Steuerlichen Vorteil gegenüber denn anderen.
Gruß Thomas
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12.06.2009 08:13 |
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Tieflader unregistriert
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Zitat: |
Original von vatti01
Hallo
RICHTIG genauso haben es mir die jungs von der polizei ach gesagt des weiteren die vom finanzamt und auch vom tüv und der zulassungsstelle "einer gelegentlichen gewerblichen nutzung steht absolut nix im wege " so deren aussage
es ist was anderes bei dem 07 ner kennzeichen damit ist es absolut verboten
lg vatti01 |
Das ist VOLLKOMMEN falsch, da du bei GEWERBLICHER Nutzung einen ERHEBLICHEN Steuervorteil hättest und das ist NICHT zulässig. Sonst gäbe es bald Spediteure, die ganze Flotten von Oldtimern einsetzen würden. Keine Umweltplakette, keine Autobahnmaut, geringere Steuern, wie willst das begründen?
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12.06.2009 09:39 |
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Schuppi
Philo
   

Dabei seit: 10.01.2006
Name: Philipp Herkunft: Ulm
Alter: 39
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Zitat: |
Original von Tieflader
Zitat: |
Original von vatti01
Hallo
RICHTIG genauso haben es mir die jungs von der polizei ach gesagt des weiteren die vom finanzamt und auch vom tüv und der zulassungsstelle "einer gelegentlichen gewerblichen nutzung steht absolut nix im wege " so deren aussage
es ist was anderes bei dem 07 ner kennzeichen damit ist es absolut verboten
lg vatti01 |
Das ist VOLLKOMMEN falsch, da du bei GEWERBLICHER Nutzung einen ERHEBLICHEN Steuervorteil hättest und das ist NICHT zulässig. Sonst gäbe es bald Spediteure, die ganze Flotten von Oldtimern einsetzen würden. Keine Umweltplakette, keine Autobahnmaut, geringere Steuern, wie willst das begründen? |
Laut Auskunft der Ulmer Zulassungs- und Steuerbehörden von heute Morgen 09:00Uhr ist die gewerbliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges mit H-Kennzeichen nicht untersagt. Lediglich die Versichung steigt hier.
Es gibt laut deren Auskünfte keine Gesetzesgrundlage die die sporadische Nutzung solcher Fahrzeuge im gewerblichen Betrieb untersagt.
__________________ Grüsse aus Ulm
Schuppi
keep on rolling - that the feeling never end
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12.06.2009 09:59 |
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Tieflader unregistriert
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Was heißt sporadische Nutzung? Das ist doch gewiss irgendwo geregelt?
Was ist mit Mautzahlung, KFZ-Steuern und der gewerblichen Fahrt in Umweltzonen mit Euro Null?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Tieflader: 12.06.2009 10:12.
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12.06.2009 10:10 |
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Schuppi
Philo
   

Dabei seit: 10.01.2006
Name: Philipp Herkunft: Ulm
Alter: 39
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Zitat: |
Original von Tieflader
...sporadische Nutzung.... |
Das ist bisschen der Knackpunkt. Es gibt scheinbar keine Definition dafür. Sporadisch beudeutet nicht regelmäßig. Aber wie genau es hier vom Gesetzgeber bzw. Kontrollorgan gesehen wird, entzieht sich meiner Kenntnis..
__________________ Grüsse aus Ulm
Schuppi
keep on rolling - that the feeling never end
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12.06.2009 10:47 |
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