Führerschein Lkw |
Volvo L120 unregistriert
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10.03.2006 18:01 |
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Tom unregistriert
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hi
also ich bin im mom dran den CE Lappen (lkw+hänger) zu machen, mich kostet der spaß ca. 2400 .- € das is schon ein nettes sümmchen wenn man den quark selbst bezahlen muss und "nur" armer lehrling is
ich halte das auch alles für reine geldmacherei!!! sei es alle 5 jahre zum onkel doc so wie die getrennten prüfungen, ich mein kannste MIT hänger fahren sollte das ja schließlich auch ohne klappen!
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01.03.2007 21:28 |
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FH450
Dabei seit: 11.08.2005
Name: Christian Herkunft: München
Alter: 49
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Das grenzt ja schon bald an eine Frechheit
Wenn ich da an meinen Schein denke, ich habe ihn vor 11 Jahren gemacht und ich habe 1600,- DM gezahlt.
Da waren 10 Pflichtstunden, wie Autobahn- , Nacht- und Überlandfahrten und die Übungsstunden, aber da hatte ich nur 2 Stück, weil ich nebenbei bei einer Spedition gearbeitet habe und habe mit den Hängerzügen immer rangieren müssen und im Ausland, wenn ich mal mitgefahren bin, da bin ich sehr viel ohne Führerschein gefahren
Aber wenn ich mir die Preise so vergleiche, dann muß ich mich fragen, was da so teuer geworden ist, meiner Meinung nach, eine reine Abzocke, besonders die Untersuchungen alle 5 Jahre, gut die brauche ich auch erst ab 50 mit dem alten Schein.
Und jetzt gehts ja weiter, mit den neuen Tachos ( die mit Fahrerkarte ) muß man sich diese Chipkarte beim TÜV holen, die dann mal schneidige 40 EUR kostet und die man auch alle 5 Jahre neu braucht, will man mit den neuen LKW´s fahren braucht man sie, also, wieder Abzocke.
Unverschämtheit
Gruß
Christian
__________________ Bitte beachten Sie das Urheberrecht, der von mir eingestellten Bilder !!!
Gehe mit der Zeit, sonst gehst Du mit der Zeit !!!
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01.03.2007 21:41 |
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Cat_Alex unregistriert
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Ich hab meine Scheine Gott sei dank damals bei der "Trachtengruppe Oliv" gemacht und umschreiben lassen auf Zivil. Hat nur ein paar Mark damals gekostet... Aber generell sind die Preise für Führerscheine viel zu hoch. Mein Klasse 3 hat 1985 knapp 900 D-Mark gekostet.
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01.03.2007 21:52 |
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Bagger Basti unregistriert
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also muss man egal wie alt man is alle 5 jahre erneuern
oder hab ich das falsch verstanden?
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01.03.2007 22:03 |
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FH450
Dabei seit: 11.08.2005
Name: Christian Herkunft: München
Alter: 49
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Nein, mußt Du nicht, wenn man den alten Schein hat, dann muß man erst ab dem 50. Lebensjahr zum Arzt aber auch alle 5 Jahre, die Untersuchung kostet was.Sonst muß man nix bezahlen.
Wenn man einen neuen Führerschein für den LKW hat ( ich weiß jetzt nicht genau, wann die neuen Klassen eingeführt worden sind ) der alte 2er ist ja zum C ( oder mit Anhang ) geworden, also wenn man den "neuen" Schein hat, dann muß man ab sofort alle 5 Jahre zum Arzt, egal wie alt man ist beim Erwerb der Führerscheinklasse.
Sonst hat man auch keine anderweitigen kosten
Deswegen behält man aber den Führerschein.
Gruß
Christian
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von FH450: 01.03.2007 22:10.
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01.03.2007 22:09 |
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ZM 15
Dabei seit: 18.02.2006
Name: Arne Herkunft: Alsbach-Hähnlein
Alter: 60
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Habe meinen 2er 1990 gemacht, also noch den alten, für 3 800 DM, habe damals die Rechnung beim Lohnsteuerjahresausgleich mit angegeben und ca. 900 DM zurück bekommen.
Den Tip gab mir mein Fahrlehrer, den der Erwerb des 2er gilt als private Berufsweiterbildung.
Ob das heute noch gilt weiss ich aber nicht.
Gruss Arne
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01.03.2007 22:59 |
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Bagger-Fan
Dabei seit: 22.07.2006
Name: Michael Herkunft: Mitgenfeld
Alter: 40
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hmm ich wollte den LKW Führerschein mal so zum spaß mache weil ich nebenbei bei nem unternehmen jobbe.
Aber wenn ich alle 5 Jahre zu der Untersuchung muss springt das geld net raus dabei .
Dann werde ich wohl doch nur den T Führerschein machen oder gilt da auch alle 5 Jahre untersuchung?
Was kostet der T zur Zeit?
__________________ die Gurke muss laufen
Bilder sind unter meiner Copyright
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01.03.2007 23:15 |
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PadreVabis unregistriert
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* Inhaber der Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 , die bis zum 31. Dezember 1949 geboren wurden bzw. das 50. Lebensjahr überschritten haben, müssen beachten, dass diese Fahrerlaubnis am 31. Dezember 2000 ihre Gültigkeit verloren hat.
Das bedeutet, dass Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nur dann gefahren werden dürfen, wenn die Fahrerlaubnis auf die neuen Klassen C / CE und den neuen EU - Scheckkarten-Führerschein umgestellt wurde. Bis zum 31.12.2002 (letzter Termin) konnte dieser Umtausch beantragt werden. Wurde diese Frist versäumt, ist die Klasse 2 verloren.Zur Wiedererlangung muss dann ein ganz neuer Antrag gestellt werden (incl. theoretischer und praktischer Prüfung).
* Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 2, die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 jeweils mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
Bis dahin sind die Fahrerlaubnisinhaber von der zeitlichen Befristung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung befreit. Wird die Umstellung und Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis (spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Vollendung des 50. Lebensjahres) auf die neuen Klassen C / CE und den neuen EU - Scheckkarten-Führerschein versäumt, dürfen nur noch Fahrzeuge der neuen Klassen C1 und C1E gefahren werden. Fristversäumnis bedingt eine erneute theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung.
* Dasselbe gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die bisher regelmäßig Züge mit mehr als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen und dies auch weiterhin vorhaben. Diesen wird beim Umtausch die eingeschränkte Klasse CE zugeteilt. Für Inhaber der Klasse 3, die nach dem 50. Lebensjahr keine Lastzüge mit mehr als 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse führen wollen, besteht keine Umtauschpflicht.
Neue Fahrerlaubnisse der Klasse C für Nutzfahrzeuge über 7500 kg Gesamtmasse und der Klasse CE für Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter Fahrzeugen der Klasse C werden nur auf 5 Jahre erteilt und nur nach gesundheitlicher Prüfung verlängert.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von PadreVabis: 02.03.2007 01:41.
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02.03.2007 01:23 |
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Baumaschinenmarco
MFD Olé Olé
Dabei seit: 03.12.2006
Name: Marco Friedrich Herkunft: Region Trier
Alter: 31
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage:
Mein Vater hat seinen Schein damals beim Bund in der Wehrpflicht gemacht. Dies war für ihn so viel ich weis weitgehend kostenfrei.
Nach seiner Wehrpflicht hat er sich , wie Cat-Alex, für wenig Geld den Schein auf Zivilfahrzeuge umschreiben lassen.
Allerdings mein ich mich zu erinnnern, dass ich vor ein paar Monaten mal irgendwo gelesen habe, dass man den Schein zwar noch in der Wehrpflicht machen kann, aber man diesen nicht mehr umschreiben lassen kann
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Weis von euch jemand ob da etwas dran ist ?
Aber das sind ja echt Hammerpreise heutzutage
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Gruß Marco
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02.03.2007 14:43 |
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