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Baumaschinenbilder.de - Forum » Baumaschinen » Bagger » Bagger allgemein » Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? KomatsuChrisi 19.01.2008 16:51
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? Ewk 19.01.2008 17:44
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? Bagger Manne 19.01.2008 18:45
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? Pieper 19.01.2008 18:39
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? s1900 19.01.2008 18:54
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? Sebi 20.01.2008 22:36
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? matz fatz 21.01.2008 16:08
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? KomatsuChrisi 21.01.2008 16:12
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? Icemann 21.01.2008 19:14
 RE: Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? Terex 27.04.2009 21:09
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KomatsuChrisi   Zeige KomatsuChrisi auf Karte
MFD Olé Olé


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Dabei seit: 21.03.2006
Name: Christopher
Herkunft: Zemmer
Alter: 33

Mobilbagger mit Monoblockausleger auf deutschen Straßen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Darf man in Deutschland mit einem Mobilbagger ohne Verstellausleger, sprich mit Monoblock nicht auf öffentlichen Straßen fahren? Wenn ja warum?


Vielleicht kann ja einer was genaueres dazu schreiben!? zwinker

PS: Ich weis es, aber ein bestimmter User wills mir einfach net glauben lach zwinker

__________________
MFD Olé Olé

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von KomatsuChrisi: 19.01.2008 16:54.

19.01.2008 16:51 KomatsuChrisi ist offline E-Mail an KomatsuChrisi senden Beiträge von KomatsuChrisi suchen Nehmen Sie KomatsuChrisi in Ihre Freundesliste auf
Ewk   Zeige Ewk auf Karte



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Dabei seit: 31.08.2005
Name: Tino Ickler
Herkunft: Fulda-Osthessen
Alter: 45

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Da gibt es ein Gesetz...das sagt das der Abstand zwischen Lenkrad-Mitte bis zur Auslegerspitze....3,29m glaub Ich...weiß den genauen Abstand nicht mehr...Ist der Abstand größer....ist das Befahren auf Öffentlichen Strassen untersagt rtfm

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Es könnt Gerähhhh...es könnt Geschneiiii...es könnt aber au schö Geschei......
19.01.2008 17:44 Ewk ist offline E-Mail an Ewk senden Homepage von Ewk Beiträge von Ewk suchen Nehmen Sie Ewk in Ihre Freundesliste auf
Bagger Manne   Zeige Bagger Manne auf Karte



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Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu
Herkunft: Landkreis BB
Alter: 36

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Zitat:
Original von Ewk
Da gibt es ein Gesetz...das sagt das der Abstand zwischen Lenkrad-Mitte bis zur Auslegerspitze....3,29m glaub Ich...weiß den genauen Abstand nicht mehr...Ist der Abstand größer....ist das Befahren auf Öffentlichen Strassen untersagt rtfm


Das, was Tino hier geschrieben hat, kann ich nur bestätigen. Ich habe dass genau so gelesen! jo

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Viele Menschen würden niemals mit vollem Mund reden, tun es aber bedenkenlos mit leerem Kopf....


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19.01.2008 18:45 Bagger Manne ist offline E-Mail an Bagger Manne senden Beiträge von Bagger Manne suchen Nehmen Sie Bagger Manne in Ihre Freundesliste auf
Pieper   Zeige Pieper auf Karte



Dabei seit: 15.08.2007
Name: .
Herkunft: Norddeutschland

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Warum?

Wenn der Bagger durch Kurven fährt "hängt" der Arm vorne ziemlich weit über. Er ist auf der anderen Straßenseite oder im Gebüsch. Deswegen darf man so nicht fahren böse

Gruß Christoph

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Alle von mir eingestellten Bilder unterliegen meinem Copyright - Andere Verwendung nur nach Absprache!
19.01.2008 18:39 Pieper ist offline E-Mail an Pieper senden Beiträge von Pieper suchen Nehmen Sie Pieper in Ihre Freundesliste auf
s1900



Dabei seit: 04.07.2007
Name: Philipp
Herkunft: Birkenfeld

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das hatten wir doch schon mal in einem anderen thread :

in deutschland gibt es für alles vorschriften. wisst ihr doch ;-)
darunter ist auch eine, die besagt daß der äußerste punkt eines fahrzeuges in fahrtrichtung nicht mehr als 3,50m von der lenkradmitte entfernt sein darf.

die einhaltung dieser vorschrift ist bei baggern nur mit einem verstellausleger zu erreichen.

ausnahmen bestätigen die regel, zb. bei gradern oder schleppern (traktoren) mit entsprechenden anbaugeräten vorne dran. dann muss entweder ein vorausfahrendes begleitfahrzeug dazu oder die sichtverhältnisse müssen durch andere technische möglichkeiten hergestellt werden (kamera).

hier hat die straßenmeisterei seit letztem jahr einen schlepper mit schneepflug im einsatz, der deutlich über der 3,50m-regel liegt. daher wurden dort kameras installiert, die bei einfahrten in kreuzungen die sicht herstellen sollen. wie das allerdings im winterdienst funktioniert, wenn schneeverwehungen am/hinterm pflug gar nicht zu vermeiden sind, kann sich jeder vorstellen. da kann der fahrer nämlich dann an jeder kreuzung aussteigen und die linsen putzen. oder gleich in den kreuzungsbereich schauen.

die sache geht halt immer nur so lange gut, bis es richtig scheppert hmm und dann interessiert es keinen richter, ob die linsen sauber waren oder nicht. hurra deutschland.

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es geht auch ohne uns... aber besser geht es mit uns... :-)
19.01.2008 18:54 s1900 ist offline E-Mail an s1900 senden Beiträge von s1900 suchen Nehmen Sie s1900 in Ihre Freundesliste auf
Sebi   Zeige Sebi auf Karte



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Dabei seit: 17.05.2005
Name: Sebastian
Herkunft: 69123/Heidelberg
Alter: 35

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Zitat:
Original von s1900
hier hat die straßenmeisterei seit letztem jahr einen schlepper mit schneepflug im einsatz, der deutlich über der 3,50m-regel liegt. daher wurden dort kameras installiert, die bei einfahrten in kreuzungen die sicht herstellen sollen. wie das allerdings im winterdienst funktioniert, wenn schneeverwehungen am/hinterm pflug gar nicht zu vermeiden sind, kann sich jeder vorstellen. da kann der fahrer nämlich dann an jeder kreuzung aussteigen und die linsen putzen. oder gleich in den kreuzungsbereich schauen.


Die Kamera die wir drin hatten in unserem Atego hatte eine Reinigungsfunktion d.h. man konnte den Schneematsch der sich beim fahren mit Pflug gebildet hatte einfach runterspülen. Denke mal das wird bei den genannten Kameras nicht viel anders sein.

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Alle Bilder unterliegen meinem Copyright.

20.01.2008 22:36 Sebi ist offline E-Mail an Sebi senden Beiträge von Sebi suchen Nehmen Sie Sebi in Ihre Freundesliste auf
matz fatz



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Dabei seit: 24.08.2007
Name: Matzfatz
Herkunft: city
Alter: 35

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also in der betriebsanleitung von meim mobilbagger steht was von 3 metern vom lenkrad aus daumen
21.01.2008 16:08 matz fatz ist offline E-Mail an matz fatz senden Beiträge von matz fatz suchen Nehmen Sie matz fatz in Ihre Freundesliste auf
KomatsuChrisi   Zeige KomatsuChrisi auf Karte
MFD Olé Olé


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Dabei seit: 21.03.2006
Name: Christopher
Herkunft: Zemmer
Alter: 33

Themenstarter Thema begonnen von KomatsuChrisi
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Danke für die Antworten, ich denke damit Versteht das jeder zwinker

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MFD Olé Olé
21.01.2008 16:12 KomatsuChrisi ist offline E-Mail an KomatsuChrisi senden Beiträge von KomatsuChrisi suchen Nehmen Sie KomatsuChrisi in Ihre Freundesliste auf
Icemann   Zeige Icemann auf Karte



Dabei seit: 23.06.2007
Name: Jens
Herkunft: Südbaden
Alter: 50

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Das hätte ich gern mal in Bildern! jo

Es tock die Deutschen Gesetze

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-- freu klatsch Südbaden klatsch freu --

Auf der Baar ist es daumen
21.01.2008 19:14 Icemann ist offline E-Mail an Icemann senden Beiträge von Icemann suchen Nehmen Sie Icemann in Ihre Freundesliste auf
Terex
unregistriert
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Es sind 3500 mm von Lenkradmitte bis zum äussersten Punkt der Ausrüstung.
Da ein Monoblock diese Maße nie erreichen kann,darf man ihn hierzulande nicht auf öffentlichen Strassen bewegen.
Anders ist das in Holland und den Niederlanden....................so habe ich das mal gehört.
Gruss Terex
27.04.2009 21:09
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