PaPieRFeTZen 
      
      
        
      
        
 
  
  
	Dabei seit: 21.03.2010 
	
	Name: david Herkunft: - 
        Alter: 20 
	
	
	
	 
     
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          LKW gewerblich fahren unter 21J. | 
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      Also hier können wir die diskussion gerne weiterführen aus ralf´s thread  
 .  
 
 
Ich meine doch das man nur mit einer bkf ausbildung früher fahren darf.  
      
      
  __________________ Grüße David   
 
      
      
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   22.10.2011 09:34 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
      
   
      
  
      
    
     
     
      
     
      
     
      
     
      
     
     
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     Steinsetzer
   
 
      
      
        
      
        
  
	Dabei seit: 27.04.2008 
	
	Name: Kevin Herkunft: .. 
        
	
	
	
	 
     
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      Darfst du nicht...  
Auch wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.. 
Erst ab 21 Jahren.. 
Ist leider so hatten wir neulich erst in der Berufsschule..
      
      
      
      
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   22.10.2011 13:26 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     Tieflader unregistriert
     
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      Setzen, sechs! 
 
WÄHREND der Ausbildung darfst du bei gewerblichen Transporten lenken, fertig ausgebildet erst wieder, wenn du 21 bist!
      
      
      
      
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   22.10.2011 14:41 | 
  
    
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     Steinsetzer
   
 
      
      
        
      
        
  
	Dabei seit: 27.04.2008 
	
	Name: Kevin Herkunft: .. 
        
	
	
	
	 
     
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      So war es auch gemeint.. ich fahre selber deutschlandweit Planensattel.. Ausland is no go da darfst du als azubi nicht rein..
      
      
      
      
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   22.10.2011 14:50 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     Tieflader unregistriert
     
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      Sorry, missverständlich geschrieben, die 6 hatte dem Threadersteller gegolten!!
      
      
      
      
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   22.10.2011 14:53 | 
  
    
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     LKW-Stefan
   
 
      
      Administrator
        
        
        
 
  
  
	Dabei seit: 24.02.2005 
	
	Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken 
        Alter: 41 
	
	
	
	 
     
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      Gilt auch für Deutschland! Du darfst mit der Berufskraftfahrer-Qualifikation 
auch mit 18 Jahren gewerblich fahren!  
 
 
  | Zitat: | 
  
 
   
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 
 
§ 2 Mindestalter, Qualifikation 
 
 (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf 
 
    mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, nur durchführen, wer 
 
        das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 mitführt, oder 
 
        das 21. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 mitführt; 
 
    mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E erforderlich ist, nur durchführen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 oder der jeweils maßgeblichen beschleunigten Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 mitführt. 
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  __________________ Gruß aus Oberfranken 
Stefan   
 
      
      
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   22.10.2011 20:24 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
      
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     Terex-Robin
   
 
      
      
        
      
        
 
  
  
	Dabei seit: 23.04.2005 
	
	Name: Robin Braun Herkunft: Enkenbach-Alsenborn 
        Alter: 54 
	
	
	
	 
     
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      Was ich nicht verstehe,dass hier jeder was völlig anderes schreibt.Normalerweise müsste das der Kevin doch am besten wissen wenn er diesen Beruf erlernt und dieses Thema kürzlich in der Berufsschule durchgenommen hat.Also woher kommt dieses unterschiedliche wissen??
      
      
      
      
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   22.10.2011 20:52 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
     
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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     Tieflader unregistriert
     
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      Verstehs gar nicht mehr, der Ex-Azubi beim Schlepper unseres Vertrauens darf nicht allein los, der ist 20. 
 
Oder sind da nicht alle Voraussetzungen erfüllt "nur" mit der Ausbildung?
      
      
      
      
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   22.10.2011 21:23 | 
  
    
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     LKW-Stefan
   
 
      
      Administrator
        
        
        
 
  
  
	Dabei seit: 24.02.2005 
	
	Name: Stefan Herkunft: Münchberg / Oberfranken 
        Alter: 41 
	
	
	
	 
     
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      es schreibt halt jeder irgendwas was er mal "gehört" "gelesen" oder sonstwo 
über 5 Ecken gesagt bekommen hat ....  
wie überall im Internet eben   
 
 
Was eigentlich zählt sind die Gesetze, und genau aus diesem hab ich 
ja oben zitiert. Und da steht ja völlig klar drin was man darf und was nicht  
oder?   
 
 
Wo ist nun das Problem? Es gibt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz 
seit 2006. Darin steht völlig klar dass du um gewerblich fahren zu dürfen 
die Grundqualifikation benötigst.  
Alle Führerscheinbesitzer CE die vor 2009 ihren Schein gemacht haben 
haben die Grundqualifikation automatisch. Alle die danach ihren CE machen 
oder gemacht haben müssen die Grundqualifikation erwerben.  
 
 
  | Zitat: | 
  
 
   
BKrFQG §4 
(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch 
 
1. erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (Gesamt 140 Unterrichtsstunden)  
nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder 
 
2.Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. 
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Die Weiterbildung müssen alle CE-Führerscheininhaber die ab 2014  
gewerblich fahren wollen alle 5 Jahre je 35Std. machen .... 
 
 
Also - nochmal kurz und knapp:  
- mit 18 Jahren gewerblich fahren geht somit nur mit  
a) abgeschlossener Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer -  
da man diese aber nicht mit 18 Jahren abgeschlossen hat, ist dies 
unmöglich .... 
 
b) mit Erwerb der Grundqualifikation nach dem BKrFQ-Gesetz  
(140 Unterrichtsstunden bei der IHK) - was durchaus möglich ist
      
      
  __________________ Gruß aus Oberfranken 
Stefan   
 
      
      
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   22.10.2011 21:27 | 
  
   
     
        
      
     
     
        
      
     
      
   
      
  
      
    
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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