Schlabbergosch
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 67
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Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
Wesentliche Neuerungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät, die wir zur besseren Lesbarkeit in einer selbst erstellten konsolidierter Fassung (s. Anlage) darstellen, sollen sein:
- Zwei Jahre nach Inkrafttreten der VO müssen alle Neufahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, der an ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden und fähig ist, Daten an die Kontrollbehörden zu übertragen, während sich das Fahrzeug in Bewegung befindet (Intelligenter Fahrtenschreiber). Die Fernkommunikation zwischen Kontrollgerät und Kontrollbehörden zu Straßenkontrollzwecken soll die Durchführung gezielter Straßenkontrollen erleichtern und den Kontrollaufwand für sich ordnungsgemäß verhaltende Unternehmer/Fahrer verringern. (Art. 4 Abs.1)
- Bis 2020 müssen alle Fahrzeuge der VO unterliegenden Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber im Sinne dieser VO ausgestattet sein (Nachrüstpflicht) (Art. 3 Abs. 3a).
- Die Fahrtenschreiber müssen mit einem " Gewichtssensor " ausgestattet sein, der Informationen über das Gewicht des Fahrzeugs liefert, d.h. der Daten über das Be- und Entladen des Fahrzeugs aufzeichnet. Außerdem müssen sie mit einem "Bewegungssensor" ausgestattet sein, der ein Signal bereitstellt, das die Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder die zurückgelegte Wegstrecke darstellt. (Art. 7 Abs. 1)
- Möglichkeit der Fernkommunikation, d. h. Verfolgung von Transporten und Überwachung dieser Transporte zu Kontrollzwecken (Gewicht, Fahrtstrecke, Geschwindigkeit, Manipulationen usw.) (Begründung, Präambel und VO-Entwurf).
- Bis 2015 soll geprüft werden, insbesondere Fahrerkarte und Führerschein zu integrieren, um den Kartenbetrug zu reduzieren (Art. 27).
- Die Auslegung der vom Fahrtenschreiber ausgewiesenen Daten soll durch EU-einheitliche Schulung und Prüfung der Kontrolleure vereinheitlicht werden (Art. 35).
Verordnung 516/2006
Wesentliche Neuerungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Sozialvorschriften im Straßenverkehr sollen sein:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges
Gesamtgewicht auf Fahrzeuge über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht; damit
müssen künftig auch die kleineren Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern ausgestattet werden. Zwar müssen bei Einsatz dieser Fahrzeuge heute bereits in Deutschland nach der deutschen Fahrpersonalverordnung die EU-Sozialvorschriften beachtet werden, allerdings reicht zum Nachweis das handschriftliche Ausfüllen von Fahrtenblättern aus (Art. 2).
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
Dont drink and write
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10.02.2013 16:22 |
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ralfs
Moderator
   

Dabei seit: 20.03.2007
Name: Ralf Brust Herkunft: ...in Urbach daheim, in Stuttgart zuhause!
Alter: 60
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Danke Bernd
Die sollen nur so weiter machen, mal sehen wer dann noch auf den Bock will!
Überwachung total....
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23 Jahre
Schüttgut /
Baumaschinen
SCANIA R 770 V8
”King of the Road“
go in style...Supercharged
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10.02.2013 16:34 |
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Dr. Meiller
   

Dabei seit: 29.12.2011
Name: Olaf Herkunft: Schleswig Holstein / Deutschland
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Zitat: |
Original von ralfs
Danke Bernd
Die sollen nur so weiter machen, mal sehen wer dann noch auf den Bock will!
Überwachung total.... |
... vielleicht auch während der Essenspause, um sicher zu stellen zwecks "gesunder Ernährung"
! Das Klo wird wohl auch nicht mehr sicher vor diese kontrollwütigen Idioten sein
. Irgendwann muss man diesen Stasi-Klapskallis mal einbremsen. Am besten gleich mit der
-Methode!
__________________ Grüße
Dr. Meiller
...halte deine Mitmenschen nie dümmer wie du Dich selbst
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10.02.2013 21:39 |
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Schlabbergosch
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 67
Themenstarter
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Über Fleetboard, oder wie das heißt , kann man ja heute schon Achslasten, Geschw usw ablesen.
Wobei ich das schon unverschämt finde.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
Dont drink and write
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10.02.2013 16:52 |
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Sandliner
   
Dabei seit: 31.01.2010
Name: Bernd Herkunft: Bayern
Alter: 55
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Zitat: |
Original von Schlabbergosch
Über Fleetboard, oder wie das heißt , kann man ja heute schon Achslasten, Geschw usw ablesen.
Wobei ich das schon unverschämt finde. |
Kommt immer drauf an was der Unternehmen alles freischalten lässt und ich denke mal es dürfte kein Unternehmer so dumm sein und so manchen die möglichkeit geben in die Achslasten schauen zu können.
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10.02.2013 19:04 |
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Icemann
   
Dabei seit: 23.06.2007
Name: Jens Herkunft: Südbaden
Alter: 50
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Was kommt noch?
Wieso wird die Karre nicht gleich von A nach B programmiert?
Dann brauchscht auch koi Fahrer mehr.
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Südbaden
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Auf der Baar ist es
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10.02.2013 18:34 |
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Scania Fan
   
Dabei seit: 28.12.2011
Name: Volker Herkunft: Wettringen NRW
Alter: 55
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Dann wird man endgültig zum total überwachten gläsernen Fahrer.
__________________ Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, dass ihr euer Essen und euren Mist nicht selber fahren könnt.
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10.02.2013 18:53 |
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Beleger
   

Dabei seit: 25.09.2011
Name: Carsten Herkunft: Twistringen
Alter: 54
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Das die Daten vom LKW zu Kontrollbehörden übersandt werden sollen habe ich vor einem Jahr schon gehört.
Aber hier wird ja mittlerweile alles kontrolliert.
Ob z.B. das Be.- und Entladen als Pause genutzt wird...
Wenn die dann aber soweit alles kontrollieren wollen, dann soll Vatter Staat aber auch Sicherstellen, das jeder LKW auch zu jeder Zeit einen entsprechenden Parkplatz zugewiesen bekommt.
Dann sollen sich die LKW auch automatisch Parkplätze gebucht bekommen auf denen die Fahrer ihre Pausen machen können!!!
Ich hoffe das die Beamten dann auch einen Chip eingepflanzt bekommen, damit sie Ihre Arbeit bei erreicher der Dienstzeit abbrechen müssen.
Und die PKW Fahrer sollten auch alle Videoüberwacht werden was sie während der Autofahrt alles nebenbei machen.
Dann sollte auch ein generelles Unterhaltungsverbot in Kraftfahrzeugen geben.
Und und und.........
__________________ Grüße!
Euer Beleger
Wenn es hinten kreischt heult und knallt
, es vorn dem Kutscher Schweiß auf die Stirne treibt
Ich wünsche allen allzeit eine Handbreit Diesel im Tank.
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10.02.2013 19:44 |
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Scania_V8
   

Dabei seit: 22.01.2012
Name: Roman Herkunft: O.Ö. Bad Hall
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Es gibt bei uns in Österreich einen Paragraphen der lautet: Es liegt im ermessen des Beamten . Ich glaube das sagt alles !!!!
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10.02.2013 20:56 |
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derHeisinger
   

Dabei seit: 04.10.2005
Name: Schorschewalter Herkunft: 63654 Büdingen/Oberhessen
Alter: 56
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@Roman
bei Euch in Österreich dürfen die Polizeibeamten auch Geschwindigkeiten schätzen. Und wenn der Polizeibeamte sagt, der Fahrer des Fahrzeugs ist innerhalb der Ortschaft mit Tempo 65 unterwegsgewesen, anstatt der 50km/h wie vorgeschrieben, dann ist das auch so. Ohne wenn und aber
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10.02.2013 21:03 |
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