Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine |
db-l311
   

Dabei seit: 18.08.2010
Name: Simon Herkunft: Vom Chiemsee
Alter: 33
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Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine |
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Hallo an Alle,
ich hätte eine Frage zur rechtlichen Lage bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:
Ich habe einen Abschleppwagen, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen ist. Diesen Status hat er, weil man druch den Aufbau keine Güter transportieren kann.
Wie verhält sich das, wenn ich z.B. einen Tieflader anhänge und damit einen Bagger transportiere?
Ich kenne einige Bilder von Abschleppwagen mit grünemm Kennzeichen, die einen Tieflader mit Gütern transportieren. Ist denen die Lage egal oder ist das erlaubt?
Danke schonmal für eure Hilfe!!
Simon
__________________ Grüße
Simon
Bei Unfall oder Schaden hilft dir Simon´s Abschleppwagen!
:ben
Alle von mir eingestellten Bilder unterliegen meinem Copyright!
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10.11.2013 20:21 |
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db-l311
   

Dabei seit: 18.08.2010
Name: Simon Herkunft: Vom Chiemsee
Alter: 33
Themenstarter
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Gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung für solch einen Transport (also Tieflader mit Bagger ohne Unfall oder ähnliches) ?
Mir sind nämlich einige Transporte dieser Art in live und Foto bekannt, also Abschlepper mit grünem Kennzeichen und Tieflader mit Fracht, die eindeutig NICHT von einem Unfall stammt.
Oder fahren die nach dem Motto "solangs keiner sieht gibts keine Strafe..."?
Denn wenn das nicht möglich ist, wäre wohl doch das H- Kennzeichen die einzig legale Möglichkeit.
Grüße
Simon
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Simon
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11.11.2013 18:54 |
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BautznerSenf
   
Dabei seit: 27.01.2010
Name: P. Herkunft: Schwaben
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RE: Rechtliche Lage Tieflader an selbstfahrender Arbeitsmaschine |
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Moin!
Es kommt (wie immer) darauf an...
Wenn Du mit Deiner Zugmaschine ("Arbeitsmaschine") bestimmungsgemaess ("fuer Dich" arbeitest, also nicht fuer Dritte transportierst), dann ist das KEIN gewerblicher Guetertramnsport => gruenes Kennzeichen okay.
Problem ist immer der GEWERBLICHE Transport, also Transport fuer Dritte gegen Bezahlung.
Was Du im Rahmen Deines Geschaeftes fuer Dein Geschaeft machst, ist quasi wie Werkverkehr - es ist fuer Dich, nicht fuer Dritte.
(Werkverkehr: Eigenes Gut mit eigenem Fahrzeug und eigenem Personal; Leih- und Leasingmittel sind gleichgestellt).
Wenn Du also mit dem Tieflader Transporte von und zur Werkstatt durchfuehrst, ist das kein gewerblicher Gueterverkehr.
Wenn Du hingegen mit dem Tieflader fuer einen Bau-Unternehmer dessen Maschinen umsetzt, dann ist das (da gegen Bezahlung) gwerblich.
Waeren die Baumaschinen hingegen Teil Deines Geschaeftes, weil Du sie etwa vermietest, dann waere es wieder nicht gewerblich, weil es "Dein" Transport ist.
Gruss
B. S.
__________________ (C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
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12.11.2013 08:40 |
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Moin!
Arbeitsmaschinen dürfen grundsätzlich nur Anhänger ziehen, mit denen Material/Zubehör transportiert wird das für die Verrichtung der speziellen Arbeit notwendig ist!
Grüße aus dem TÜV-Lehrgang
Volker
__________________ Jetzt nur noch 280 PS aus 6 Zylindern
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12.11.2013 09:11 |
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BautznerSenf
   
Dabei seit: 27.01.2010
Name: P. Herkunft: Schwaben
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Hallo!
Ich stimme Euch beiden zu - deswegen sagte ich ja auch "fuer Deinen Betrieb" (haette aber besser formulieren sollen: Im Rahmen Deines in der Gewerbeanmeldung ausgeuebten Betriebes - deswegen hat ja jedes Unternehmen einen Zweck).
Wenn ich also ein reines Abschlepp-Unternehmen betreibe, dann darf dieser Transport nur im Zusammenhang mit dem Abschleppen erfolgen (also z. B. Unfallstelle beraeumen und reinigen).
Wenn ich aber als Zweck z. B. ein "Abschlepp-Unternehmen und die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen" angegeben habe, dann isy durchaus auch die Auslieferung eines (meiner) Stapler an den Kunden moeglich - denn dann ist es im Rahmen meines Geschaeftes.
Gewerblicher Guterverkehr ("fremdes Gut fuer fremde Rechnung") geht nicht - und das hatte ich zum Ausdruck bringen wollen.
Gruss vom
B. S.
__________________ (C) Meine Fotos stammen (soweit nicht anders angegeben) von mir. Vor Nutzung durch Dritte möchte ich gefragt werden - sonst gibt's Post vom Anwalt...
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12.11.2013 15:21 |
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Schlabbergosch
   

Dabei seit: 12.07.2009
Name: Bernd Herkunft: Schwäbische Alb.
Alter: 66
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Wobei auch ein Abschleppunternehmen eine Güterkraftverkehrserlaubniss braucht , was jedoch mit der steuerfreien SFA ja nichts zu tun hat.
Das Eine ist Steuerrecht und das Andere ja Transportrecht.
__________________ Lausch auf deine Neider denn sie zeigen nur deine restlichen Fehler.
Dont drink and write
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12.11.2013 15:33 |
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