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Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » Dies und das,rund um den Lkw... » Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage TobiasXY 17.03.2016 09:48
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage Langer9 17.03.2016 14:13
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage Brummi 1 17.03.2016 14:57
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage TobiasXY 17.03.2016 20:25
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage Borgward 17.03.2016 20:52
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage TobiasXY 17.03.2016 22:07
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage Brummi 1 18.03.2016 09:58
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage Langer9 18.03.2016 16:16
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage truckerpg 19.03.2016 08:25
 RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage TobiasXY 19.03.2016 13:25
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TobiasXY



Dabei seit: 21.12.2014
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Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

ich wollte mein Gespann nun von 25km/h auf 80km/h zulassen d.h. neuen TÜV usw.

Leider steht in den originalen Papieren vom Ackermann Bj 1954 keine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen.
Der Anhänger ist fit für den TÜV, war auch schon auf dem Bremsenprüfstand usw, aber mein Prüfer möchte eine Bescheinigung von Ackermann das dieser für mehr als 25km/h zugelassen ist.

Wie gesagt, in den originalen Papieren ist kein Vermerk.

Ackermann kann mir leider keine Bescheinigung austellen, weil diese keine Unterlagen mehr aus diesem Jahrzehnt haben.

Hat zufällig jemand ein Tip, wie ich meinem Prüfer glaubhaft darlegen kann dass die Ackermann-Anhänger für mehr als 25km/h ausgelegt sind? Abgesehen davon lief der Jahrzehnte in der Möbelspedition...

Ich habe noch andere Papiere von einem Ackermann da ist eben auch keine zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen...

Und keine Angst, der Anhänger wird nicht so "verunstaltet" wie das Zugfahrzeug d.h. es bekommt keine sichtbaren Fenster usw, sondern bleibt der guten originaloptik erhalten !

Grüße
Tobias

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20160316_090326.jpg
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17.03.2016 09:48 TobiasXY ist offline E-Mail an TobiasXY senden Beiträge von TobiasXY suchen Nehmen Sie TobiasXY in Ihre Freundesliste auf
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RE: Ackermann Möbelkofferanhänger Bj1954 - Frage Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Denn gibst da wohl keine Höchstgeschwindigkeit .Die Schilder (25 KM)ab und zum TÜV . jo
( Einzelabnahme)

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Langer9: 17.03.2016 14:34.

17.03.2016 14:13 Langer9 ist offline E-Mail an Langer9 senden Beiträge von Langer9 suchen Nehmen Sie Langer9 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Langer9: Langer9
Brummi 1



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Ich habe noch nie Anhängerpapiere gesehen, in denen eine Höchstgeschwindigkeit steht. Ich könnte mir das höchstens bei landwirtschaftlichen Anhängern vorstellen, aber doch nicht bei einem Möbelanhänger.
Gruß Harald

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Brummi 1: 17.03.2016 14:59.

17.03.2016 14:57 Brummi 1 ist offline E-Mail an Brummi 1 senden Beiträge von Brummi 1 suchen Nehmen Sie Brummi 1 in Ihre Freundesliste auf
TobiasXY



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Name: Tobias
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Themenstarter Thema begonnen von TobiasXY
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Es muss ja keine Vollabhnahme werden, da dieser Papiere und eine gültige Abmeldung hat.

Mhh, da muss ich wohl nochmal mit Ihm reden.

Besten Dank und viele Grüße großes Grinsen
Tobias
17.03.2016 20:25 TobiasXY ist offline E-Mail an TobiasXY senden Beiträge von TobiasXY suchen Nehmen Sie TobiasXY in Ihre Freundesliste auf
Borgward



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Dabei seit: 27.05.2009
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Ich verstehe nicht ganz wo das Problem für den Prüfer besteht? In den Anhängerpapieren steht grundsätzlich keine Höchstgeschwindigkeit drin.

Die 25km Zulassung hat er doch nur, weil er kein eigenes Kennzeichen bekommen sollte - somit Steuerersparnis.

Hat der Prüfer sich denn den Anhänger überhaupt angesehen?

Was für eine Abnahme willst Du denn machen lassen und für welches Kennzeichen soll er zugelassen werden?

Für ein H-Kennzeichen oder ein rotes Oldtimerkennzeichen braucht er ein Oldtimergutachten und nur für das rote Oldtimerkennzeichen genügt eine Bremsprüfung auf dem Bremsenprüfstand (egal ob Ein- oder Zweileiterbremse) und das war es.

__________________
JD

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Borgward: 17.03.2016 21:02.

17.03.2016 20:52 Borgward ist offline E-Mail an Borgward senden Homepage von Borgward Beiträge von Borgward suchen Nehmen Sie Borgward in Ihre Freundesliste auf
TobiasXY



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Themenstarter Thema begonnen von TobiasXY
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Hallo,

ich versteh den Prüfer auch nicht sorecht.

Der hat sich alles angeschaut. Doppelbereift, beide Achsen Druckluftgebremst, Zweileiterbremsventil verbaut, eigener Druckluftkessel, Federlagen, sowie Federaugen i.O., Licht funktioniert, Reifen grenzwertig ab Ok, Bremsen OK. Keine Durchrostungen. Deichsel nicht krumm und sogar mit Typenschild.

Er hat Extra mit der technischen Dienststelle der GTÜ gesprochen und daraufhin wollte er eine bestätigung für eine Höchstgeschwindigkeit haben....

Der Anhänger soll ganz regulär als Anhänger geschl. Kasten zugelassen werden, ggf mit Oldtimergutachten (was er geben würde, es hakt bloß an einer Bescheinigung für die Höchstgeschwindigkeit und einen Reifen den ich noch tauschen muss)

Ich grunde bin ich mit Ihm mehr als zufrieden und das schon Jahre, aber der will öfters mal so komische Sachen haben ahnung
17.03.2016 22:07 TobiasXY ist offline E-Mail an TobiasXY senden Beiträge von TobiasXY suchen Nehmen Sie TobiasXY in Ihre Freundesliste auf
Brummi 1



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Dabei seit: 12.03.2010
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Hallo Tobias,

ist an den Achsen kein Typenschild? Diese Typenschilder waren zumindest früher mit einer Geschwindigkeit versehen. Wenn nicht, würde ich einfach mal zum TÜV fahren, anstatt zum GTÜ.
Gruß Harald
18.03.2016 09:58 Brummi 1 ist offline E-Mail an Brummi 1 senden Beiträge von Brummi 1 suchen Nehmen Sie Brummi 1 in Ihre Freundesliste auf
Langer9   Zeige Langer9 auf Karte



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Das hab ich nicht gewusst ,mit dem Typenschild (Geschwindigkeit). War das nur für Landwirtschaftliche Geräte
(Hänger) oder Allgemein . ahnung

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Langer9: 18.03.2016 16:46.

18.03.2016 16:16 Langer9 ist offline E-Mail an Langer9 senden Beiträge von Langer9 suchen Nehmen Sie Langer9 in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Langer9: Langer9
truckerpg   Zeige truckerpg auf Karte



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Moin Tobias
Problem bekannt.
Ich habe schon mehrere Anhänger gebaut und wieder zum Leben erweckt, und immer wieder gab es unterschiedliche TÜV Meinungen.
Dieser Anhänger
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anze...-1764?ref=myads
ist ein auflaufgebremster LKW Anhänger den ich bis auf die Zuggabel komplett neu aufgebaut habe.TÜV auf Anhieb kein Problem mit den alten Papieren.
Nach ein paar Jahren aber ein anderer TÜV Beamter machte die Abnahme und null Fehler.Laut Aussage sogar sehr guter gepflegter und technisch einwandfreier Zustand ABER keine Plakete.In der STVO gibt es angeblich keine auflaufgebremsten Anhängerfür LKW.Nur für die Landwirtschaft mit 25km/h.
Anderer TÜV, zu dem ich jetzt nur noch fahre auch mit meinem LKW,VÜK Bad Oeynhausen, sofort Abnahme mit null Fehler.
Was will ich damit sagen: ab zum anderen TÜV wenn das tolle Stück technisch einwandfrei ist.Wo ist den dein Wohnort?
Ob mit Fenster oder ohne.Tolles Gefährt und mach alles so fertig wie DU es möchtest. klatsch

__________________
winke SCHÖNER DIESELGRUSS AUS MINDEN smile
19.03.2016 08:25 truckerpg ist offline E-Mail an truckerpg senden Homepage von truckerpg Beiträge von truckerpg suchen Nehmen Sie truckerpg in Ihre Freundesliste auf
TobiasXY



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Ja, ich habe den Plan geändert d.h. ich bau den Anhänger nun erstmal aus

in die Flügeltüren am Heck kommt ein Holzrahmen mit Isolierung, Holztür u. Fenster.
3 Oberlichter ins Dach wovon 1 zu öffnen ist. An der Seite sind nochmal zwei Flügeltüren mit 160x200, da hol ich heute das Holzfenster 110 x 160.

D.h. alle Flügeltüren zu und schon ist die originale Optik wieder erhalten.

Desweiteren schleif ich demnächst mal das Fahrgestell ab und lackiere es neu.

Eventuell mach ich meinen Satz 9 R22,5 drauf oder finde bisdahin noch günstig gute 8.25R20 und fahre erst dann wieder zum Tüv. Bis dahin gurke ich weiter mit 25km/h...

Wollte den Anhänger bloß gut versichert wissen und mal über die Autobahnen jagen...

Beim Lasterkoffer bin ich mehr kompromisse (fängt bei den 11.00R20 an geht über die Lackierung und hört bei den Echtglasfenster'n auf) eingegangen, aber der musste auch funktionialer sein, da ich ganzjährig drin wohne u. 15-25tkm fahre...

Der Anhänger wird deutlich weniger bewegt u. wird erweitertes Wohnzimmer+Kinderzimmer...

Grüße
Tobias

P.s. und danke für die vielen Tips smile
19.03.2016 13:25 TobiasXY ist offline E-Mail an TobiasXY senden Beiträge von TobiasXY suchen Nehmen Sie TobiasXY in Ihre Freundesliste auf
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