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Zum Ende der Seite springen Fragen zur Tieflader Zulassung
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Bagger Manne   Zeige Bagger Manne auf Karte



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Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu
Herkunft: Landkreis BB
Alter: 35

Fragen zur Tieflader Zulassung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo erstmal,

mir tun sich ein paar Fragen bezüglich der Zulassung und des späteren betriebs eines 3-Achs Tiefladers auf. Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen, da ich im web leider nicht fündig werde.

1.) Ich möchte den Tieflader auf 24to GG zulassen. Kann ich ihn sofort nach dem Kauf auf dem Landratsamt anmelden, oder benötigen die irgendeine besondere Bescheinigung?

2.) Der Tieflader wird vorrangig noch an einem 2-Achs Abrollkipper mit einem GG von 18to betrieben. benötige ich hierfür schon eine etwaige Ausnahmegenehmigung?

3.) Der nächste LKW, der im kommen ist, wird ein 3-Achser. Was wird hierfür benötigt, um den Tieflader betreiben zu können? Oder kann ich den auch "einfach" anhängen und losfahren?

4.) Bisher wurde immer ein 3-Achs Tieflader gemietet, welchen ich auch einfach immer nur angehängt habe und losgefahren bin. Dort gab es nie Probleme, auch nicht in Kontrollen. Ist das so zulässig?

Was noch dazugesagt werden sollte, ist, dass der Tieflader vorrangig zum Transport eigener Maschinen und Güter eingesetzt werden soll.

Fragen über Fragen... verwirrt verwirrt verwirrt

Aber ich denke, einer unserer Transportprofis wird mir hier weiterhelfen können! Augenzwinkern

Danke schon einmal im Vorraus!

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Viele Menschen würden niemals mit vollem Mund reden, tun es aber bedenkenlos mit leerem Kopf....


Alle Bilder stehen unter meinem Copyright! Bei anderer Verwendung bitte nachfragen! Danke
18.04.2012 14:51 Bagger Manne ist offline E-Mail an Bagger Manne senden Beiträge von Bagger Manne suchen Nehmen Sie Bagger Manne in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 05.04.2005
Name: thomas
Herkunft: erlangen

RE: Fragen zur Tieflader Zulassung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das letzte Mal ist auch schon wieder 3 Jahre her....
1+2.) Passen Länge, hat das Zugfahrzeug das passende Anhängergewicht eingetragen, brauchte man nix machen...Tieflader einfach zulassen beim 2-Achser...
3.) in Bayern, Antrag stellen bei Regierung in unserem Fall von Oberfranken, zum TÜV Gutachten für Überlänge und Übergewicht( 3-Achser + Tieflader mit 30to Zulassung) Baby , Gutachten zur Regierung bringen, Antrag bearbeiten lassen und dann zur Zulassungsstelle bringen und denen erklären was man eigentlich will...alles zusammen ätzende Beschäftigung und teuer...LKW und Tieflader bekamen jeweils das andere Fahrzeug eingetragen.
4.) wie 1...solange alles eingehalten wird

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"Ein Mann muss seine Grenzen kennen" (Harry Callahan)
18.04.2012 16:17 T.V. ist offline E-Mail an T.V. senden Beiträge von T.V. suchen Nehmen Sie T.V. in Ihre Freundesliste auf
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Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias
Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 31

RE: Fragen zur Tieflader Zulassung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Manu,

wenn deine Gesamtzuglänge 18,75m nicht überschreitet und auch die zulässige Gesamtmasse 40 Tonnen nicht überschreitet, brauchst du keine Ausnahmegenehmigung.

Das dürfte aber sowohl mit dem 2- als auch mit dem 3-Achser keine Probleme ergeben, da bei voll ausgeladenem Tieflader noch 16 Tonnen für das Zugfahrzeug übrig bleiben würden, was wohl ausreicht.

Das einzige Problem könnte die Gesamtzuglänge werden, wobei ich glaube, dass Ralf mit seinem 4 Achs Meusburger noch unter 18,75 ist.

Ich denke du brauchst keine besondere Bescheinigung, da bei 24 Tonnen (3*8 Tonnen) die Achslasten nicht so hoch sind, dass sie einer Ausnahmegenehmigung bedürfen, klassische 3 Achs Anhänger werden ja auch ohne Ausnahmegenehmigung zugelassen.

Die Anzahl der Achsen spielt mittlerweile keine Rolle mehr, also spielt die Achse, die durch den 3-Achser mehr dazu kommt außer etwas mehr Gewicht keine Rolle.



Gruß Tobias
18.04.2012 16:21 Biber93 ist offline E-Mail an Biber93 senden Beiträge von Biber93 suchen Nehmen Sie Biber93 in Ihre Freundesliste auf
Bagger Manne   Zeige Bagger Manne auf Karte



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Dabei seit: 02.04.2006
Name: Manu
Herkunft: Landkreis BB
Alter: 35

Themenstarter Thema begonnen von Bagger Manne
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Erstmal DANKE für die Antworten.

@Tobi:
Du schreibst hier von der Zulässigen Gesamtmasse. Dass ist nämlich genau das, was mich stutzig macht. Weill wenn ich bedenke, dass mein LKW 18to und der Tieflader 24to Zulässige Gesamtmasse hat, komme ich immer noch auf eine Zuggesamtmasse von 42to. Somit wäre ich ja deutlich drüber, oder?

Das bereitet mir seit einigen Tagen einiges an Kopfzerbrechen...

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19.04.2012 00:51 Bagger Manne ist offline E-Mail an Bagger Manne senden Beiträge von Bagger Manne suchen Nehmen Sie Bagger Manne in Ihre Freundesliste auf
Balu   Zeige Balu auf Karte



Dabei seit: 16.05.2005
Name: Christian
Herkunft: Wetterau (Hessen)
Alter: 59

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Fakt ist ganz einfach:

Gesetzlich erlaubt ist ein Gesamtzuggewicht von 40 to, Gesamtzuglänge (Anhänger) von 18,75 m,
Fahrzeugbreite von 2,55 m. Auch wenn die Summe der EinzelGG (LKW 18 to + TL 24 to) höher als das zulässige ZugGG ist, bleibt es bei 40 to ZugGG. Die Anzahl der Achsen ist egal.
Auch die maximale Fahrzeughöhe von 4,00 m gilt weiterhin.

Alles was die v.g. Werte überschreitet, ist genehmigungspflichtig !!

Damit das volle GG des TL genutzt werden kann, darfst Du also maximal ein GG von 16 to bei dem LKW haben.
Umgekehrt ist es genauso: 18 to GG LKW bedeutet nur 22 to GG bei dem Tieflader.
Die Ladung ist entsprechend zu verteilen !

Eine Dauergenehmigung von 41,8 to ZugGG für Volumen- bzw. Schwerlasttransporte bekommst Du bei Deiner örtlichen Strassenverkehrsbehörde. Auch hier wieder gilt das vorgenannte bzgl. Abmessungen etc.

Sobald die Transportbreite (2,55m) bzw. die 41,8 to ZugGG überschritten werden, brauchst Du entsprechende Genehmigungen des RP sowie der zu befahrenden Landkreise.
Diese sind, je nach Landkreis, zeitlich begrenzt und werden auch in Abhängigkeit Deiner "Auffälligkeit bei Kontrollen" erteilt !!

Viel Spaß beim Papierkrieg und ein gut gefülltes Portemonnaie wünscht

Balu
19.04.2012 06:15 Balu ist offline E-Mail an Balu senden Beiträge von Balu suchen Nehmen Sie Balu in Ihre Freundesliste auf
Biber93   Zeige Biber93 auf Karte



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Dabei seit: 21.03.2008
Name: Tobias
Herkunft: Massenbachhausen
Alter: 31

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Zitat:
Original von Bagger Manne
Erstmal DANKE für die Antworten.

@Tobi:
Du schreibst hier von der Zulässigen Gesamtmasse. Dass ist nämlich genau das, was mich stutzig macht. Weill wenn ich bedenke, dass mein LKW 18to und der Tieflader 24to Zulässige Gesamtmasse hat, komme ich immer noch auf eine Zuggesamtmasse von 42to. Somit wäre ich ja deutlich drüber, oder?

Das bereitet mir seit einigen Tagen einiges an Kopfzerbrechen...


Das hab ich dann unglücklich formuliert. So lange dein Zug im Rahmen von 18,75*2,55*4,00 bleibt und 40 Tonnen nicht überschreitet, bedarf es keiner Genehmigung.

Siehe Ralf: Wenn er seinen Tieflader voll auslädt hat dieser 40 Tonnen Gewicht, somit braucht er eine Ausnahmegenehmigung. Lädt er aber Baustellenzubehör etc. oder Walze + Fertiger, muss sich die Gesamtmasse des Zuges innerhalb von 40 Tonnen bewegen, da die Ausnahmegenehmigung nur für "unteilbare Ladungen gilt"

Da du aber mit den 24 Tonnen des Tiefladers auskommen wirst und 16 Tonnen für das Zugfahrzeug meiner Meinung nach ausreichen sind, bekommst du keine Probleme, wenn dein Zug eben nicht mehr als 40 Tonnen hat und nicht länger wird als 18,75m.



Gruß Tobias
19.04.2012 12:24 Biber93 ist offline E-Mail an Biber93 senden Beiträge von Biber93 suchen Nehmen Sie Biber93 in Ihre Freundesliste auf
manny33604



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Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny
Herkunft: Papenburg
Alter: 44

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oder noch anders gesagt...

Du hast kein Problem wenn dein Dreiachser 26t zGG hat und dein Tieflader 40t zGG. Das tatsächliche Gewicht des Zuges darf nur ohne Genehmigung die 40t nicht überschreiten.

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vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!

rtfm jo



www.rolfes-transporte.de
19.04.2012 12:51 manny33604 ist offline E-Mail an manny33604 senden Beiträge von manny33604 suchen Nehmen Sie manny33604 in Ihre Freundesliste auf
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Okay, danke. Ich denke, dass habe ich soweit verstanden.

Lediglich eine Sache, die mir gerade noch so kommt: Unser Radbagger Liebherr A900EW hat das breite Fahrwerk. Das heisst, dass die Schild- & Fahrwerksbreite 2,75m betragen. Mit dem geliehenen Tieflader und unserem Mobilbagger kam ich schon in eine Kontrolle. Dort wurde mir dann gesagt, dass es OK wäre, mit 2,75m breite zu fahren OHNE Genehmigung. Alles was da drüber wäre, braucht dann diese Genehmigung nach §70 (!?).

Wenn ihr jetzt aber schreibt, dass man lediglich 2,55m fahren darf, hätten wir schon ein Problem, oder?
Aber wie schon erwähnt, damals wurde mir erklärt, dass es OK wäre.... verwirrt verwirrt

Am Montag Abend hole ich den neu erworbenen Tieflader aus dem Hause Müller Mitteltal.... freu freu klatsch klatsch

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20.04.2012 00:27 Bagger Manne ist offline E-Mail an Bagger Manne senden Beiträge von Bagger Manne suchen Nehmen Sie Bagger Manne in Ihre Freundesliste auf
thomas d   Zeige thomas d auf Karte



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Dabei seit: 09.06.2007
Name: thomas
Herkunft: urbach
Alter: 59

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winke
Hallo Manne,
Euro-Fahrzeugbreite ist jetzt 2,55m Fahrzeugaufbau aussen.
Fahren darfst du bis 2,75m Breite ohne Genehmigung , nur solltest du alles was über die Fahrzeugbreite hinausragt kenntlich machen.
Das wird ja mit dem neuen Tieflader kein Problem sein, die Ausrüstung dazu wird ja dran sein.
Wüsche Dir viel Glück mit dem Neuen.
Gruß Thomas.

__________________
winke Mercedes-Benz das Power-Wunder, rennt den Berg hinauf wie Andere runter daumen
20.04.2012 04:56 thomas d ist offline E-Mail an thomas d senden Beiträge von thomas d suchen Nehmen Sie thomas d in Ihre Freundesliste auf
manny33604



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Dabei seit: 18.01.2009
Name: Manny
Herkunft: Papenburg
Alter: 44

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Nichtsdestotrotz empfehle ich dir mal ein Studium der StvO, da steht das nämöich alles drin, auch §70...

Ich mal gut zu lesen was man darf und was nicht... -grade in ner Kontrolle...

Zum Beispiel steht meiner Kenntnis nach niergens drin das man nicht Barfuß oder mit Latschen fahren darf...
-und die BG macht keine Gesetze...

__________________
vor dem Weiterverbreiten der Bilder bitte nachfragen!

rtfm jo



www.rolfes-transporte.de
20.04.2012 07:56 manny33604 ist offline E-Mail an manny33604 senden Beiträge von manny33604 suchen Nehmen Sie manny33604 in Ihre Freundesliste auf
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