Beherbergungsregeln im Güterverkehr |
Steyr_Schos
Moderator
Dabei seit: 22.11.2009
Name: Georg Herkunft: Altheim/OÖ
Alter: 33
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Beherbergungsregeln im Güterverkehr |
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Hallo zusammen!
Gleich vorweg, ich möchte hier NICHT politisieren und erwarte auch von euch dass ihr nur faktenbasierte Aussagen tätigt.
Folgender Sachverhalt:
Wir fahren regelmässig unsere Güter mit 2 und 3 achsigen LKW mit Kran von Österreich nach Bayern. Wir verfügen über KEINE Schlafkabinen.
Aufgrund der grossen Entfernungen verbringen meine Kollegen und ich daher im Schnitt eine Nacht pro Woche in einer Pension oder Hotel irgendwo in Bayern.
Die Hälfte der Kollegen, darunter meine Wenigkeit, sind nicht geimpft. Zumindest in meinem Fall wird sich das auch nicht ändern.
Es ist ganz klar geregelt dass Fahrpersonal aus nicht-Hochrisiko-Gebieten (also auch Österreich) von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen sind. Diese Information ist sicher und auch überall zu finden.
ABER:
ich kann nirgends eindeutige Aussagen bezüglich der Regelungen für die Beherbergung finden???
Momentan gilt noch mein "genesenen-Status" aber was kommt danach?
Die tägliche Ruhezeit ohne Schlafkabine zu verbringen ist gesetzeswidrig und auch nicht menschlich, also gehe ich davon aus dass es auch hier eine Sonderregelungen gibt?
Es handelt sich hierbei ja nicht um eine touristische Reise, und an der Ausübung meines Berufes darf mich doch niemand hindern?
Ich begnüge mich auch damit, keine Gastronomischen Einrichtungen zu nutzen, von daher habe ich ja an sich keinen physischen Kontakt zu anderen Personen wenn ich alleine auf dem Hotelzimmer bin.
Bezüglich der Testerei sei noch hinzugefügt dass dies aufgrund der Arbeitszeiten zu 80% nicht möglich ist.
Hat dazu jemand KONKRETE Informationen?
Keine Vermutungen oder Hörensagen, sondern Dokumente, Links von Ämtern, etc...
Auch nach sehr langem Suchen konnte ich nichts ernstzunehmendes finden...
Danke im Voraus
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11.01.2022 20:58 |
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Steyr_Schos
Moderator
Dabei seit: 22.11.2009
Name: Georg Herkunft: Altheim/OÖ
Alter: 33
Themenstarter
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[...]Auflagen und Einschränkungen bei der Übernachtung in Hotels etc. in Deutschland sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sie finden eine Übersicht in dem Dokument „Beherbergungsregeln bei beruflich veranlassten Reisen in den deutschen Bundesländern“.
Genau an diesem Punkt bin ich bei meiner Suche u.a. stehengeblieben, denn dieses besagte Dokument ist nirgends zu finden
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11.01.2022 21:58 |
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Boogie
Dabei seit: 22.09.2021
Name: Burkhard Herkunft: Berlin
Alter: 68
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RE: Beherbergungsregeln im Güterverkehr |
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Moin, Georg,
nicht nur die Länder, sondern jede Gemeinde stellt eigene Regeln auf, und muss dies auch, da sie von der lokalen Inzidenz abhängig sind.
Beispiel: Regensburg
Wenn ihr keine festen Strecken bedient, wird es also aufwändig.
Zu einem anderen Fragezeichen in deinem Text:
Natürlich kannst du an der Ausübung deines Berufs gehindert werden, wenn eine Gefährdung anderer zu erwarten ist.
Einfachstes Beispiel: Du bestehst die Gesundheitsprüfung nicht, die ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre durchgeführt werden muss.
Viel Glück !
__________________ www.Archiv-Axel-Oskar-Mathieu.de
Stell Dir vor es geht, und keiner kriegt's hin.
Wolfgang Neuss
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Boogie: 11.01.2022 22:07.
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11.01.2022 22:03 |
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Chauffeur
Dabei seit: 15.09.2012
Name: Thomas Herkunft: Deutschland
Alter: 50
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Guten Abend, aus eigener Erfahrung mit ca. 20 Kraftfahrern europaweit jeden Tag, das Annex-3 bitte googeln als PDF- Formular zum mitführen bei grenzüberschreitenden Transporten. Das allein wird aber nicht helfen, da der DeHoGa / die Politik in D vorgibt, wie Pensionen / Hotels damit umzugehen haben. Sicherlich wird es als ungeimpfter nicht besser, es ist mittlerweile schier unmöglich, ÜN für ungeimpfte zu finden. Das ist nur eine sachlich / fachliche Aussage, jeder geht damit anders um, das respektiere ich.
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11.01.2022 22:21 |
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Major Bugfix
Dabei seit: 16.08.2012
Name: Peter Herkunft: Berlin
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Installier Dir die NINA-App auf dem Handy, da bekommst Du für Deinen Aufenthaltsort die aktuellen Informationen angezeigt, zumindest einen kurzen Überblick sowie einen Link zu den jeweiligen Verordnungen des Standorts. Ansonsten sollten auch die Übernachtungsbetriebe im eigenen Interesse wissen, wen sie beherbergen dürfen, da ein Verstoß gegen die Regeln für sie teuer werden kann.
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12.01.2022 08:22 |
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Jurij Kozar
Dabei seit: 26.09.2018
Name: Jurij Herkunft: Prosecka vas, Slowenien
Alter: 63
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Servus Georg,
Beherbergungsregeln im Güterverkehr ist Derzeit sicher sehr schlecht, nicht nur bei Straßenverkehr sonder auch auf Eisenbahn.
Unsere junge Lokführer fahren mit Güterzug von Hodos nach Koper und dann zurück mit Taxi über 300 km weit nach hause, ebenso fahren andere Lokführer aus Adria gebiet von Koper nach Hodos und dann mit den Taxi zurück.
Ich bin auch nicht geimpft, aber ich bin sehr froh, das ich als Rentner brauchen nicht mehr arbeiten unten solche unlogische Anfordenrungen.
Viele Grüße aus Slowenien und Gesund bleiben.
__________________ jure.kozar@gmail.com
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12.01.2022 15:01 |
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