Baumaschinenbilder.de - Forum
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » Dies und das,rund um den Lkw... » Beherbergungsregeln im Güterverkehr » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): [1] 2 nächste » Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Beherbergungsregeln im Güterverkehr
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Steyr_Schos   Zeige Steyr_Schos auf Karte
Moderator


images/avatars/avatar-9874.jpg

Dabei seit: 22.11.2009
Name: Georg
Herkunft: Altheim/OÖ
Alter: 33

Beherbergungsregeln im Güterverkehr Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zusammen!

Gleich vorweg, ich möchte hier NICHT politisieren und erwarte auch von euch dass ihr nur faktenbasierte Aussagen tätigt.


Folgender Sachverhalt:

Wir fahren regelmässig unsere Güter mit 2 und 3 achsigen LKW mit Kran von Österreich nach Bayern. Wir verfügen über KEINE Schlafkabinen.
Aufgrund der grossen Entfernungen verbringen meine Kollegen und ich daher im Schnitt eine Nacht pro Woche in einer Pension oder Hotel irgendwo in Bayern.

Die Hälfte der Kollegen, darunter meine Wenigkeit, sind nicht geimpft. Zumindest in meinem Fall wird sich das auch nicht ändern.

Es ist ganz klar geregelt dass Fahrpersonal aus nicht-Hochrisiko-Gebieten (also auch Österreich) von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen sind. Diese Information ist sicher und auch überall zu finden.

ABER:
ich kann nirgends eindeutige Aussagen bezüglich der Regelungen für die Beherbergung finden???
Momentan gilt noch mein "genesenen-Status" aber was kommt danach?

Die tägliche Ruhezeit ohne Schlafkabine zu verbringen ist gesetzeswidrig und auch nicht menschlich, also gehe ich davon aus dass es auch hier eine Sonderregelungen gibt?
Es handelt sich hierbei ja nicht um eine touristische Reise, und an der Ausübung meines Berufes darf mich doch niemand hindern?

Ich begnüge mich auch damit, keine Gastronomischen Einrichtungen zu nutzen, von daher habe ich ja an sich keinen physischen Kontakt zu anderen Personen wenn ich alleine auf dem Hotelzimmer bin.

Bezüglich der Testerei sei noch hinzugefügt dass dies aufgrund der Arbeitszeiten zu 80% nicht möglich ist.


Hat dazu jemand KONKRETE Informationen?
Keine Vermutungen oder Hörensagen, sondern Dokumente, Links von Ämtern, etc...

Auch nach sehr langem Suchen konnte ich nichts ernstzunehmendes finden...

Danke im Voraus prost

__________________

11.01.2022 20:58 Steyr_Schos ist offline E-Mail an Steyr_Schos senden Beiträge von Steyr_Schos suchen Nehmen Sie Steyr_Schos in Ihre Freundesliste auf
Atlasmalte



images/avatars/avatar-5886.jpg

Dabei seit: 11.09.2006
Name: Malte
Herkunft: BRD

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo Georg
In Deutschland hängt die genaue Regel wohl stark von den Verordnungen der Bundesländer ab. Bei mir in Rheinland Pfalz mussten z.B. im Dezember auch vollständig geimpfte Handwerker auf Montage wegen der 2 G Plus Regel einen negativen Coronatest beibringen.

__________________
Das Copyright der Bilder liegt bei mir!! Aufsmaul

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Atlasmalte: 11.01.2022 21:25.

11.01.2022 21:24 Atlasmalte ist offline Beiträge von Atlasmalte suchen Nehmen Sie Atlasmalte in Ihre Freundesliste auf
ottanta e novanta



images/avatars/avatar-9809.jpg

Dabei seit: 26.09.2019
Name: Walter
Herkunft: Salzburg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Servus Georg,

vielleicht hilft das bei den weiteren Recherchen...:
https://www.svg-baden.de/meldungen/coron...n-gueterverkehr
bzw. dort u.a. erwähnt => Suche nach „Beherbergungsregeln bei beruflich veranlassten Reisen in den deutschen Bundesländern“.

__________________
Gruß aus Salzburg smile
11.01.2022 21:53 ottanta e novanta ist offline E-Mail an ottanta e novanta senden Beiträge von ottanta e novanta suchen Nehmen Sie ottanta e novanta in Ihre Freundesliste auf
Steyr_Schos   Zeige Steyr_Schos auf Karte
Moderator


images/avatars/avatar-9874.jpg

Dabei seit: 22.11.2009
Name: Georg
Herkunft: Altheim/OÖ
Alter: 33

Themenstarter Thema begonnen von Steyr_Schos
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von ottanta e novanta
Servus Georg,

vielleicht hilft das bei den weiteren Recherchen...:
https://www.svg-baden.de/meldungen/coron...n-gueterverkehr
bzw. dort u.a. erwähnt => Suche nach „Beherbergungsregeln bei beruflich veranlassten Reisen in den deutschen Bundesländern“.



[...]Auflagen und Einschränkungen bei der Übernachtung in Hotels etc. in Deutschland sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sie finden eine Übersicht in dem Dokument „Beherbergungsregeln bei beruflich veranlassten Reisen in den deutschen Bundesländern“.


Genau an diesem Punkt bin ich bei meiner Suche u.a. stehengeblieben, denn dieses besagte Dokument ist nirgends zu finden Pfeifen

__________________

11.01.2022 21:58 Steyr_Schos ist offline E-Mail an Steyr_Schos senden Beiträge von Steyr_Schos suchen Nehmen Sie Steyr_Schos in Ihre Freundesliste auf
Boogie   Zeige Boogie auf Karte



images/avatars/avatar-9850.jpg

Dabei seit: 22.09.2021
Name: Burkhard
Herkunft: Berlin
Alter: 68

RE: Beherbergungsregeln im Güterverkehr Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moin, Georg, winke
nicht nur die Länder, sondern jede Gemeinde stellt eigene Regeln auf, und muss dies auch, da sie von der lokalen Inzidenz abhängig sind.
Beispiel: Regensburg

Wenn ihr keine festen Strecken bedient, wird es also aufwändig.

Zu einem anderen Fragezeichen in deinem Text:
Natürlich kannst du an der Ausübung deines Berufs gehindert werden, wenn eine Gefährdung anderer zu erwarten ist.
Einfachstes Beispiel: Du bestehst die Gesundheitsprüfung nicht, die ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre durchgeführt werden muss.

Viel Glück !
prost

__________________
www.Archiv-Axel-Oskar-Mathieu.de

Stell Dir vor es geht, und keiner kriegt's hin.
Wolfgang Neuss

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Boogie: 11.01.2022 22:07.

11.01.2022 22:03 Boogie ist offline E-Mail an Boogie senden Homepage von Boogie Beiträge von Boogie suchen Nehmen Sie Boogie in Ihre Freundesliste auf
ottanta e novanta



images/avatars/avatar-9809.jpg

Dabei seit: 26.09.2019
Name: Walter
Herkunft: Salzburg

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mann bist Du kleinlich... zwinker zwinker zwinker

Leider hast Du dabei auch noch Recht... hmm

Vielleicht ist es hier zu finden - weiter steig´ ich hier allerdings nicht mehr rein. Augenzwinkern

https://www.dehoga-corona.de/auflagen-pr...-bundeslaender/
https://www.intergast.de/de/news/start-g...-bundeslaendern

Ich hoffe, hier wirst Du fündig...

__________________
Gruß aus Salzburg smile
11.01.2022 22:05 ottanta e novanta ist offline E-Mail an ottanta e novanta senden Beiträge von ottanta e novanta suchen Nehmen Sie ottanta e novanta in Ihre Freundesliste auf
Chauffeur



Dabei seit: 15.09.2012
Name: Thomas
Herkunft: Deutschland
Alter: 50

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Abend, aus eigener Erfahrung mit ca. 20 Kraftfahrern europaweit jeden Tag, das Annex-3 bitte googeln als PDF- Formular zum mitführen bei grenzüberschreitenden Transporten. Das allein wird aber nicht helfen, da der DeHoGa / die Politik in D vorgibt, wie Pensionen / Hotels damit umzugehen haben. Sicherlich wird es als ungeimpfter nicht besser, es ist mittlerweile schier unmöglich, ÜN für ungeimpfte zu finden. Das ist nur eine sachlich / fachliche Aussage, jeder geht damit anders um, das respektiere ich.
11.01.2022 22:21 Chauffeur ist offline E-Mail an Chauffeur senden Beiträge von Chauffeur suchen Nehmen Sie Chauffeur in Ihre Freundesliste auf
Major Bugfix



images/avatars/avatar-7032.jpg

Dabei seit: 16.08.2012
Name: Peter
Herkunft: Berlin

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Installier Dir die NINA-App auf dem Handy, da bekommst Du für Deinen Aufenthaltsort die aktuellen Informationen angezeigt, zumindest einen kurzen Überblick sowie einen Link zu den jeweiligen Verordnungen des Standorts. Ansonsten sollten auch die Übernachtungsbetriebe im eigenen Interesse wissen, wen sie beherbergen dürfen, da ein Verstoß gegen die Regeln für sie teuer werden kann.
12.01.2022 08:22 Major Bugfix ist offline E-Mail an Major Bugfix senden Beiträge von Major Bugfix suchen Nehmen Sie Major Bugfix in Ihre Freundesliste auf
ADK 125



images/avatars/avatar-9137.jpg

Dabei seit: 21.12.2015
Name: Peter
Herkunft: Norddeutschland
Alter: 60

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ein Kollege von mir -Fernverkehr, nicht geimpft- hatte vor kurzem eine Panne in einem Betrieb.
Mulde mit Hakenwagen nicht richtig auf dem LKW. Autokran war notwendig .
Da am selben Tag eine Reparatur bzw Lösung nicht mehr möglich war musste er das Gelände verlassen. Nach einigen Telefonaten hatte er eine Pension als „Notunterkunft“ und ein Taxi.
Es gibt also einen Plan B.
So nebenbei muss er sich jeden Tag ( unterwegs oder in unserer Firma )testen lassen in einem Testzentrum, wenn er in eine Firma rein muss.
Dieser Test gilt 24 h . Wird nicht überall abgefragt , kann aber vorkommen.
Nicht geimpft bzw. kein Test kann zum verweigern der Be- oder Entladung führen.

Also vorher schlau machen . Anders planen. Zur Zeit ist eh alles anders.
Wir sind ja auf der Arbeit und nicht auf der Flucht.
Ich weiss: Ist leichter gesagt wie getan.

Gruß Peter

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von ADK 125: 12.01.2022 09:16.

12.01.2022 09:11 ADK 125 ist offline Beiträge von ADK 125 suchen Nehmen Sie ADK 125 in Ihre Freundesliste auf
Jurij Kozar   Zeige Jurij Kozar auf Karte



images/avatars/avatar-9339.jpg

Dabei seit: 26.09.2018
Name: Jurij
Herkunft: Prosecka vas, Slowenien
Alter: 63

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Servus Georg,

Beherbergungsregeln im Güterverkehr ist Derzeit sicher sehr schlecht, nicht nur bei Straßenverkehr sonder auch auf Eisenbahn.

Unsere junge Lokführer fahren mit Güterzug von Hodos nach Koper und dann zurück mit Taxi über 300 km weit nach hause, ebenso fahren andere Lokführer aus Adria gebiet von Koper nach Hodos und dann mit den Taxi zurück.

Ich bin auch nicht geimpft, aber ich bin sehr froh, das ich als Rentner brauchen nicht mehr arbeiten unten solche unlogische Anfordenrungen.

Viele Grüße aus Slowenien und Gesund bleiben. winke prost

__________________
jure.kozar@gmail.com
12.01.2022 15:01 Jurij Kozar ist online E-Mail an Jurij Kozar senden Homepage von Jurij Kozar Beiträge von Jurij Kozar suchen Nehmen Sie Jurij Kozar in Ihre Freundesliste auf
Seiten (2): [1] 2 nächste » Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Baumaschinenbilder.de - Forum » LKWs » Dies und das,rund um den Lkw... » Beherbergungsregeln im Güterverkehr

Zum Portal

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH