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Zum Ende der Seite springen Berufskraftfahrer Qualifikation
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Löwenbändiger   Zeige Löwenbändiger auf Karte



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Dabei seit: 21.06.2006
Name: Marcel
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Zitat:
Original von ActrosV8
Gruß
Rolf


Zitat:
man kann also 5 Module in einem Jahr machen ?


Ja kann man machen, aber du hast auch die möglichkeit dies innerhalb der " verfallsdauer" zu machen also in 5 jahren jedes jahr ein modul

Zitat:
wie siehts dann aus mit der T-Klasse ?


Die gehört soweit ich das weiss auch mit dazu solange sich das ganze im GEWERBLICHEN teil bewegt

Zitat:
gibt es da auch Einschränkungen ?


Wie meinst du das mit den einschränkungen ?


hier sind auch noch ein paar sachen die einige interessieren könnten vor allen dingen unsere THW´ler

Quelle : Hier rauskopiert
Artikel 2
Ausnahmen

Diese Richtlinie gilt nicht für Fahrer von

1. Fahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt;
2. Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften eingesetzt werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind;
3. Fahrzeugen, die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind;
4. Fahrzeugen, die in Notfällen bzw. für Rettungsaufgaben eingesetzt werden;
5. Fahrzeugen, die beim Fahrunterricht zur Erlangung eines Führerscheins oder des Befähigungsnachweises im Sinne von Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 eingesetzt werden;
6. Fahrzeugen, die für die nichtgewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken eingesetzt werden;

7. Fahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.



wenn du noch andere fragen haben solltest kannst du dich auch an unseren partner wenden der bei uns in der firma die schulungen macht ist schwer in orfnung der mann *g*

ihr könnt ihn auch ruhig anrufen auch bezüglich der sache mim T-schein


Klick mich
10.01.2011 20:42 Löwenbändiger ist offline E-Mail an Löwenbändiger senden Beiträge von Löwenbändiger suchen Nehmen Sie Löwenbändiger in Ihre Freundesliste auf
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nabend

also hatte heute meinen letzten block gehabt und mich nochmal mim trainer unterhalten in bezug auf unsere tracktorenfreunde


@ All und ActrosV8 ~ alias Rolf


laut trainer bzw gesetz müssen alle die einen trecker haben der " Gewerblich " und schneller wie 45 Km/h fährt diese weiterbildung auch absolvieren !

Stichtag ist September .2014

Wer danach mit einem gewerblichen fahrzeug (oder trecker Schneller 45 Km/h )
unterwegs ist fährt OHNE GÜLTIGE Fahrerlaubnis !!!


ausnahmen sind :

die leute die jetzt im jahr 2010 oder 2011 ihren führerschein verlängert haben haben zeit bis 2015 bzw 2016 um ihre Qualifikation vorzuweisen

Oben angesprochene regelung NUR innerdeutsch

Internationaler verkehr MUSS september 2014 seinen schein neu haben !!


sollte dies nicht der fall sein kann es sein das ihr den schein komplett neu machen müsst das heisst :

fleppe komplett neu !
140 Theoriestd
90 min theoretische prüfung vor der IHK

kosten dann ca 4000 - 6000 €

aktuell steht noch im raum ob wenn zb jemand seinen schein schon jahre hat , das besagtem dann ein sogenantes Gewohnheeitsrecht zusteht !



Dies mal im voraus da es ja schon ein sehr ernstes thema ist ich werde mich mal hinsetzten und diese regelungen genauer aufschreiben und hier im thread posten


in diesem sinne

Max
15.01.2011 21:30 Löwenbändiger ist offline E-Mail an Löwenbändiger senden Beiträge von Löwenbändiger suchen Nehmen Sie Löwenbändiger in Ihre Freundesliste auf
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