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Kaelble KV631
Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 51
Themenstarter
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Zitat: |
Original von SirDigger
Was war den eigentlich die Begründung des Vorstandes für das dahinschmelzen des Vereinskontos?
Rückstellungen für kommende notwendige Rechtsberatung?
Übrigens mal ein kleiner Hinweis.
Kassenprüfung im Verein
Ganz Wichtig ist imho Punkt 8.) der gern mal übersehen wird.. |
Hallo SirDigger,
sehr interessanter Link.
In dem Zusammenhang stelle ich nochmals meine Frage.
"Stimmt es, dass der Kassenwart der NVG seit mehreren Jahren die Kasse nicht in der Form geführt hat, wie es die Satzung der NVG vorsieht?"
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
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13.01.2020 18:05 |
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Kaelble KV631
Dabei seit: 18.09.2009
Name: Sascha Herkunft: NRW
Alter: 51
Themenstarter
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Zitat: |
Original von henning
Nabend, und nur kurz. Leider wichtig:
ABGANG
Nicht voreilig überfliegen, sondern gründlich und kritisch lesen!!
Insbesondere der erste und der letzte Absatz gehören auf die bekannte "Goldwaage"
Henning |
Hallo Henning,
du hast vollkommen recht! Den Rücktritt sollte wirklich jeder gründlich und kritisch lesen.
Sollte der Groschen nicht beim erstmaligen Lesen gefallen sein, lohnt es sich auch mal den Text
ein zweites und drittes Mal zu lesen um sich anschließend mal die Satzung vorzunehmen.
Dort steht u.a. unter §5 Organe des Vereins, Punkt 4.:
„Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden vertreten (nie einzeln)“
Der ehemalige 1.Vorsitzende sollte jetzt wissen, was er tun muss.
Im Übrigen haben die Mitglieder und auch die ehemaligen Vorstandsmitglieder die gleiche Möglichkeit.
Mich erinnert es gerade an einen schlecht gemachten Film mit Starbesetzung.
Die guten Schauspieler treten ab und die Regie hinter den Kameras klebt an Ihren Regiestühlen.
Gruß Sascha
__________________ Aus dem Fotoalbum Klick
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“ Bertolt Brecht, Leben des Galilei
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14.01.2020 16:54 |
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maelboe
Dabei seit: 19.08.2007
Name: Martin Herkunft: Bonn
Alter: 53
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Es überwerfen sich die Ereignisse.
Die Frage zum Kassenwart ist sehr interessant und entspricht der Wahrheit.
Die ehemalige Geschäftsstelle sollte eigentlich zur aller Zufriedenheit ihre Arbeit erledigen.
So war es leider nicht. Wieso hatten in der Vergangenheit Kassenprüfer sich beschwert,
das die Einnahmen mit der Mitgliederzahl nicht übereinstimmen und Spenden fehlen.
Das Vertrauen was am Anfang bestand wurde im nachhinein schwer enttäuscht.
Es wurden Aufgaben nur zum Teil oder garnicht ausgeführt.
Eine Kontrollfunktion gab es nicht.
Wieso hat Achim seit der Übergabe soviel Stunden gemacht.
Eins ist doch klar, bestimmt nicht weil alles so super war und bekommt dann eine
Klage vom zweiten an den Hals.?
Soll sich das wiederholen?
Es wurde im Alten NVG Forum geschrieben das fünfstellige Spenden eingenommen wurden.
Dies ist mit Namensnennung, ich mach jede wette das diese Summen auf dem NVG Konto
nie angekommen sind. So steht es schwarz auf weiß. Es muss nach dem Neuanfang ein unabhängiger Kassenprüfer ran.
Es gibt was das betrifft noch viele offene Fragen.
Die wichtigste Frage des Abends,
WIESO IST BEI EINER VOLLMACHT DER RECHTSVERTRETUNG NUR EINE UNTERSCHRIFT.
MÜSSEN NICHT ZWEI UNTERSCHRIFTEN GELEISTET WERDEN UM DAS DIE NVG DER KOSTENTRÄGER IST?
Ein Rechtsanwalt hätte da seine wahre Freude oder wurde da einer Mundtot gemacht
um da nicht weiter nach zugehen.
Auch wenn nur ein Teil des alten Vorstandes bleibt, stelle ich euch die Frage
wird sich dann was ändern.
Das fragen und Einsichten in Unterlagen nur zur Jahreshauptversammlung gewährt werden sollen.
Das ist für mich kein gläserner Verein der vernünftig mit seinen Mitgliedern um geht.
Gruß Martin
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14.01.2020 22:06 |
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DFK
Dabei seit: 01.03.2009
Name: Dietmar Herkunft: NRW
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Hallo Sascha,
Daß der Verein nur gemeinsam vom 1. + 2. Vorsitzenden vertreten werden darf und nie einzeln, sieht der 2. Vorsitzende aber gänzlich anders.
Lies Dir dazu doch bitte einmal die soeben im NVG-Forum veröffentlichte Ankündigung seiner weiteren Vereinsführung an.
Er meint weiterhin vertretungsberechtig zu sein, gemeinsam mit dem Restvorstand.
Auch die Geschäftsstelle der NVG wird im Handstreich und ohne rechtswirksamen Vorstandsbeschluss eigenmächtig zurück nach Holzwickede verlegt.
Ausgerechnet an den Ort, an dem das ganze Verwaltungschaos offensichtlich begonnen hat!?
Professionell ist das nicht oder habe ich dabei eine gestörte Wahrnehmung?
__________________ Ehrlich währt am Längsten !
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14.01.2020 22:24 |
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maelboe
Dabei seit: 19.08.2007
Name: Martin Herkunft: Bonn
Alter: 53
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Eins hab ich noch vergessen.
Ich freue mich auf die Kassenprüfungs Berichte.
Wenn der bekannte Missstand nicht niedergeschrieben ist,
was ich nicht glaube oder überhaupt existieren.
Ist der Vorstand dann entlastet?
Die Entlastung des Vorstandes ist nur dann rechtsgültig, wenn alles offen gelegt wird.
So wie es in der Vergangenheit gelaufen ist, ist es sehr fragwürdig.
Für eine außerordentliche Mitglieder Versammlung ist ein1/4 Mehrheit erforderlich.
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14.01.2020 22:37 |
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