Franzl... die Bildergeschichte vom feuerroten F12 von 1987 |
Jang
Dabei seit: 05.10.2010
Name: Jean Herkunft: Luxemburg
Alter: 57
Themenstarter
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29.06.2017 23:02 |
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bastelwastel77
Dabei seit: 13.01.2015
Name: Sebastian Herkunft: Winsen
Alter: 46
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Moin Jang,
nicht schön das stimmt aber dafür fällt das Scheiben ausfüllen jetzt weg!
Ich will das bei meinem Magnum auch noch angehen, denn dieses Scheiben ausfüllen nervt und macht überhaupt keinen Sinn bei einem Wohnmobil!
Ich will aber versuchen, den VDO Tacho wie auch du einen verbaut hast, von einem VDO - Service in das originale Gehäuse vom Magnum bauen zu lassen.
Hab da bei VDO schon mal vorgefühlt, die meinten, das müsste gehen!
Bei dem Gehäuse von den "Alten Fahrtenscheibern", weiss ich das nicht aber einen Versuch / Anfrage, könnte man ja starten!?
Grüße, Sebastian
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So seh ich es!
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30.06.2017 06:47 |
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Jucksnjo
Dabei seit: 25.06.2014
Name: Johannes Herkunft: Bayern
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Wieso baut ihr denn die Fahrtenschreiber aus? Es zwingt euch doch keiner, eine Scheibe einzulegen oder eine Tachoprüfung zu machen, solange ihr das Fahrzeug nicht im gewerblichen Güterverkehr bewegt. Ein als Wohnmobil zugelassenes Fahrzeug ist (auch wenn es äußerlich wie ein LKW aussieht) überhaupt nicht betroffen.
Steht alles in der EU-Verordnung
unter Artikel 2. Historische Fahrzeuge sind Artikel 3 sogar explizit ausgeschlossen.
Oder verstehe ich hier was falsch? Sonst müsste ja jeder Hobby-LKW-Eigentümer, der zum Treffen fährt, eine Tachoscheibe führen?
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30.06.2017 15:00 |
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stef001
Dabei seit: 31.10.2007
Name: Stefan Herkunft: Österreich
Alter: 40
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Sehe ich eigentlich genauso wie Johannes darum verstehe ich den Aufwand nicht ganz. Ist ja (meines Wissens nach) ohnehin alles per EU-Verordnung geregelt. Und das ihr eure Fahrzeuge nicht gewerblich nutzt ist ja irgendwie offensichtlich
__________________ It's a MAN's world !!!
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30.06.2017 22:03 |
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bastelwastel77
Dabei seit: 13.01.2015
Name: Sebastian Herkunft: Winsen
Alter: 46
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Moin,
das mag ja alles so sein und auch so dort stehen!?
Fakt ist, die Realität sieht anders aus!
Hast du einen Fahrtenschreiber drinnen, auch wenn du Ihn nicht brauchts (Privatnutzung), musst du Ihn betreiben und das auch richtig!
Unterschied zum Gewerbe, keine Archivierungspflicht!
Sprich Scheiben müssen nicht aufgehoben werden!
Prüfung des Tacho´s musst du eigentlich nicht. Aber es kommt auf den Tüver an, übersieht er es, hast du Glück. Ansonsten ohne Tachoprüfung keinen TÜV!
Ein Tüver wollte mir sogar erzählen ich brauche ne SP!!!!
Und da steht ja klipp und klar, LKW und Gewerblich!!!
Ich nix gewerblich und ich Wohnmobil!!!
So siehts aus!
Kriegst du Ihn ausgebaut und ausgetragen, bist du die Sorge los und das sehen auch viele Tüver sehr unterschiedlich!!!!
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So seh ich es!
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04.07.2017 15:40 |
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Magic
Dabei seit: 18.06.2013
Name: Niko Herkunft: Thüle
Alter: 50
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Zitat: |
Hast du einen Fahrtenschreiber drinnen, auch wenn du Ihn nicht brauchts (Privatnutzung), musst du Ihn betreiben und das auch richtig! |
weiterer Unterschied - Du brauchst Dich nicht an die Lenk- und Ruhezeiten halten.
Ich habe bisher bei Kontrollen keine Tachoscheibe mit dem Hinweis auf Wohnmobil vorgezeigt.
__________________ Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast.
Marc Aurel
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04.07.2017 16:09 |
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Jucksnjo
Dabei seit: 25.06.2014
Name: Johannes Herkunft: Bayern
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Zitat: |
Original von bastelwastel77
Moin,
das mag ja alles so sein und auch so dort stehen!?
Fakt ist, die Realität sieht anders aus!
Hast du einen Fahrtenschreiber drinnen, auch wenn du Ihn nicht brauchts (Privatnutzung), musst du Ihn betreiben und das auch richtig!
Unterschied zum Gewerbe, keine Archivierungspflicht!
Sprich Scheiben müssen nicht aufgehoben werden!
Prüfung des Tacho´s musst du eigentlich nicht. Aber es kommt auf den Tüver an, übersieht er es, hast du Glück. Ansonsten ohne Tachoprüfung keinen TÜV! |
Also jetzt mal der Reihe nach.
Wenn die Realität anders aussieht, musst du mir zeigen, wo das geschrieben steht. Derartige Diskussionen hatte ich bisher noch mit keinem Prüfingenieur. Die Frage: "Wo steht das, was Sie da verlangen?" hat bisher alles geklärt. Vielleicht auch mal ausprobieren?
Zum Thema Tachoprüfung: Bei meiner letzten HU steht im Bericht in einer Fußnote: "Bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeuges ist eine Tachoprüfung erforderlich". Also hat der TÜVler da nichts übersehen, sondern stellt einfach nur geltendes Recht in seinem HU-Bericht dar.
Zitat: |
Original von bastelwastel77
Ein Tüver wollte mir sogar erzählen ich brauche ne SP!!!!
Und da steht ja klipp und klar, LKW und Gewerblich!!!
Ich nix gewerblich und ich Wohnmobil!!!
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Auch hier wieder die Frage: Wo steht das? Antwort: Anlage VIII der StVZO.
Wohnmobile über 7,5 t HU alle 12 Monate und keine SP. LKW über 7,5t HU ebenfalls alle 12 Monate und alle 6 Monate die SP.
Und da hat dein Prüfer Recht. Die StVZO kennt keine LKW mit oder ohne gewerbliche Nutzung, sondern nur Wohnmobile oder eben "Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind". Und das ist und bleibt auch ein Hobby-LKW.
Aber wir schweifen ab, hier geht's doch eigentlich um Franzl.
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04.07.2017 16:57 |
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bastelwastel77
Dabei seit: 13.01.2015
Name: Sebastian Herkunft: Winsen
Alter: 46
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Moin,
Richtig Magic, keine Lenk- und Ruhezeiten Vorschriften.
Auch die Scheibe wollte noch nie einer sehen.
Sonntags schauen die Polizisten schonmal aber wenn Sie sehen, das ich Fenster drin habe, kommt die Erkenntnis -> Wohnmobil.
Dann lassen Sie einen in Ruhe!
Ich habe eine Werkstatt mit Tüv-Prüfern die wissen was Sie machen müssen!
Zudem macht die Werkstatt eine Voruntersuchung vor HU und repariert dann Mängel im Vorfeld, der Tüver lässt sich alles zeigen und läuft nur nochmal drunter durch. Quasi Formsache, kostet zwar etwas mehr aber erspart die Nachprüfung (meistens, letztes Mal hat er noch ne Stabibuchse gefunden die durch war).
Sprich, ich fahre ein Sonder - KFZ Wohnmobil, alle 12 Monate TÜV, keine SP und den Fahrtenschreiber wird auch nicht geprüft aber es wird vermerkt! (Wobei er noch ein Jahr ne gültige Prüfung hat)
Aber letzten Endes wird der Fahrtenschreiber rausfliegen, denn die Scheibenschreiberei nervt!
Und dann müssen Sie mich auch schon anhalten wenn ich mal wieder zu schnell bin!
Eine Diskussion mit einem Prüfer der dein Auto prüfen soll, würde ich immer vermeiden, der Schuss könnte mächtig nach hinten los gehen, auch wenn man Recht hat! Denn der Tüver prüft dein Auto und hat dort Aufgrund seiner Erfahrung und Ausbildung einen gewissen Entscheidungsraum über "Plakette ja oder nein"!!! (Nasenfaktor)
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So seh ich es!
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05.07.2017 07:51 |
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Jang
Dabei seit: 05.10.2010
Name: Jean Herkunft: Luxemburg
Alter: 57
Themenstarter
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12.07.2017 18:49 |
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HNT
Dabei seit: 31.07.2011
Name: Ingo Herkunft: Herzogenrath / NRW
Alter: 55
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13.07.2017 22:19 |
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